Größere Wohnung?!?
16.08.2008 14:59
Zitat von terrokrümmel:
Ich durfte damals nicht umziehen mit der begründung . das kind kann ja noch tot geboren werden . Sind dann einfach so 3 wochen vor der entbindung umgezogen .
das sagten sie damals zu mir auch
22.08.2008 09:23
also ich hab mal gelesen: die hauptperson 40 qm, und jede weitere person hat das recht auf 15 qm, also zu dritt ungefähr so um die 70qm wenn ich mich net täusche
22.08.2008 09:30
du darfst nicht umziehen. erst wenn das kind 1 jahr alt ist. einem kind unter 1 jahr steht kein eigener wohnraum zu. den grund sag ich dir lieber nicht weil ich hätte der person auf dem amt was tun können als sie mir den gesagt hat. naja ansonsten gilt 1 person 45 m² und jede weitere person + 15 m², also bei 3 personen sind das 75 aber wie gesagt kind erst ab 1 jahr mitzählen. die m² sind aber nicht sind wichtig, die kosten sind wichtiger aber die kann dir nur das amt sagen da sie in jeder region anders sind. wir dürfen umziehen weil das kinderbett nicht ins schlafzimmer passt und ichs ja nicht in den flur stellen kann.
22.08.2008 13:15
ich kann's mir schon denken, welchen grund die person auf dem amt dir genannt hat!
ich versuche mal anfang nächster woche telefonisch was rauszubekommen, denn theoretisch müssen wir auch umziehen, weil in unser schlafzimmer bei der momentanen ausstattung auch kein kinderbett reinpasst. es sei denn, wir schmeißen ein paar andere möbel raus, aber das kann ja auch nicht im sinne des amtes sein...
habe schon ein paar interessante wohnungsangebote gesehen, aber die waren immer in der falschen gegend, fand mein mann
ich versuche mal anfang nächster woche telefonisch was rauszubekommen, denn theoretisch müssen wir auch umziehen, weil in unser schlafzimmer bei der momentanen ausstattung auch kein kinderbett reinpasst. es sei denn, wir schmeißen ein paar andere möbel raus, aber das kann ja auch nicht im sinne des amtes sein...
habe schon ein paar interessante wohnungsangebote gesehen, aber die waren immer in der falschen gegend, fand mein mann
03.10.2008 14:28
Ich hol' das Thema jetzt nochmal hoch. Habe mich gerade mit einer Hartz 4-Beraterin unterhalten und die meinte, wir dürften gar nicht umziehen, weil zwei Zimmer für Eltern+Baby ausreichend wären. Das Problem ist aber, eins der Zimmer ist ein Durchgangszimmer, kann also nicht 100 %ig genutzt werden und ich finde unsere Wohnung für uns + Baby etwas eng.
Die Beraterin meinte auch, selbst wenn wir umziehen würden, würde uns nur die jetzige Miete zustehen und das für immer!!! Es sei denn, es käme noch ein 2. Kind hinzu. Das kann doch alles nicht sein...
Gibt es hier nicht Mütter, die Erfahrung mit dem Thema haben?? Also zwei Personen, die eine Zwei-Zimmer-Wohnung hatten/haben, und nach oder vor der Geburt in eine Drei-Zimmer-Wohnung umziehen wollten bzw. umgezogen sind?
Die Beraterin meinte auch, selbst wenn wir umziehen würden, würde uns nur die jetzige Miete zustehen und das für immer!!! Es sei denn, es käme noch ein 2. Kind hinzu. Das kann doch alles nicht sein...
Gibt es hier nicht Mütter, die Erfahrung mit dem Thema haben?? Also zwei Personen, die eine Zwei-Zimmer-Wohnung hatten/haben, und nach oder vor der Geburt in eine Drei-Zimmer-Wohnung umziehen wollten bzw. umgezogen sind?
03.10.2008 14:36
hab dir bei den januarmamis geantwortet....
ich kenn mich so klein bißchen damit aus
ich kenn mich so klein bißchen damit aus
03.10.2008 14:40
also ner freundin von mir wollten sie beim amt erzählen, das sie erst umziehen dürfen, wenn das kind 1 jahr alt ist, weil es ja vorher bei mama und papa im schlafzimmer sein kann
irgendwie werden da manche mitarbeiter echt kreativ beim amt
irgendwie werden da manche mitarbeiter echt kreativ beim amt
03.10.2008 14:50
Die Beraterin meinte auch, wir könnten nur drauf hoffen, dass wir an einen Bearbeiter geraten, der die Gesetze nicht so genau kennt. Das sollte ja kein Problem sein nur ob dessen Unwissen dann auch zu unserem Vorteil ist, bleibt abzuwarten...
Von mir aus können die auch gern herkommen und die Wohnung anschauen, dann können sie uns gern Tipps geben, wie wir das Möbel- und Ausstattungsmäßig machen sollen, alles in das kleine Schlafzimmer zu stellen... Sozusagen zwei Zimmer in einem... Na toll!!
Wie ist denn die Sache mit deiner Freundin ausgegangen, nuppi86??
Von mir aus können die auch gern herkommen und die Wohnung anschauen, dann können sie uns gern Tipps geben, wie wir das Möbel- und Ausstattungsmäßig machen sollen, alles in das kleine Schlafzimmer zu stellen... Sozusagen zwei Zimmer in einem... Na toll!!
Wie ist denn die Sache mit deiner Freundin ausgegangen, nuppi86??
03.10.2008 15:01
Also wir wohnen in NRW und mir hat man beim caritas audrücklich gesagt das wenn jetzt das baby kommt uns eine grössere wohnung zusteht und wir wohnen schon recht mit 2 kinder in einer 4 zimmer wohnung wir hätten aber anspruch auf mehr QM2 hat sie gesagt!!!
03.10.2008 15:08
Ich und mein Freund sind auch in eine größere Wohnung umgezogen wo ich noch schwanger war und das Amt hat von Anfang an die komplette Mieter übernommen. Bei 3 Personen darf bei uns in Dortmund die KM max. 364,50 betragen und die Wohnung darf max. 75m2 groß sein. Ruf doch einfach mal beim Amt an, diese Auskunft können sie dir auch telefonisch geben.
03.10.2008 15:09
@ Ljolka79:
Also hat bei euch sozusagen jede Person Anspruch auf ein eigenes Zimmer?!? Wir sind ja leider in Berlin und ich glaube/fürchte, hier ist das nicht nur von Bezirk zu Bezirk verschieden, sondern hängt sogar vom jeweiligen Bearbeiter ab...
Also hat bei euch sozusagen jede Person Anspruch auf ein eigenes Zimmer?!? Wir sind ja leider in Berlin und ich glaube/fürchte, hier ist das nicht nur von Bezirk zu Bezirk verschieden, sondern hängt sogar vom jeweiligen Bearbeiter ab...
03.10.2008 15:12
@ Silvia1977:
Gute Idee! Leider bekommt man an der Hotline, wenn man dreimal anruft und dieselbe Frage stellt, auch drei unterschiedliche Auskünfte. Weiß ja nicht, ob das nur in Berlin so ist, oder grundsätzlich...
Aber was du sagst, ist ja nun fast das Gegenteil von dem, was die Beraterin meinte... Die hat ja gesagt, dass wir 1. gar keinen Anspruch auf ein weiteres Zimmer hätten und 2. die auch keine höhere Miete zahlen würden, falls wir doch umziehen.
Gute Idee! Leider bekommt man an der Hotline, wenn man dreimal anruft und dieselbe Frage stellt, auch drei unterschiedliche Auskünfte. Weiß ja nicht, ob das nur in Berlin so ist, oder grundsätzlich...
Aber was du sagst, ist ja nun fast das Gegenteil von dem, was die Beraterin meinte... Die hat ja gesagt, dass wir 1. gar keinen Anspruch auf ein weiteres Zimmer hätten und 2. die auch keine höhere Miete zahlen würden, falls wir doch umziehen.
03.10.2008 15:22
Euch und eurem Baby steht auf jeden Fall eine größere Wohnung zu. Und die müssen auch eine höhere Miete zahlen. Kann ja nicht sein, das es nur in Berlin so sein soll. Und ich denke mal, das auch bei euch die Kaltmiete bei 3 Personen circa 350 Euro betragen kann. Wieviel zahlt ihr denn und für wieviel qm?
03.10.2008 15:26
So viele unterschiedliche Meinungen... Ich würde mich so freuen, wenn es so wäre, wie du sagst.
Also wir zahlen 420 € WARMmiete für ca. 65 qm. Die Warmmiete darf bis 444 € betragen, ist das bei euch auch so?
Also wir zahlen 420 € WARMmiete für ca. 65 qm. Die Warmmiete darf bis 444 € betragen, ist das bei euch auch so?
03.10.2008 15:28
Schau mal, habe ich gerade gefunden.
Unterkunft und Heizung
Da die Kosten für Unterkunft und Heizung regional sehr unterschiedlich sind, hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, bundeseinheitliche Richtwerte dafür festzulegen. Es gibt daher regional unterschiedliche Richtlinien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung. in betracht kommen.
Das Land Berlin hat hierzu am 01.10.2005 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, wonach für eine Person die angemessene Brutto-Warmmiete z.B. bei 360 € liegt. In so weit ist dann die Größe der Wohnung kein entscheidendes Kriterium.
1 Person
360 €
2 Personen
444 €
3 Personen
542 €
4 Personen
619 €
5 Personen
705 €
Unterkunft und Heizung
Da die Kosten für Unterkunft und Heizung regional sehr unterschiedlich sind, hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, bundeseinheitliche Richtwerte dafür festzulegen. Es gibt daher regional unterschiedliche Richtlinien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung. in betracht kommen.
Das Land Berlin hat hierzu am 01.10.2005 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, wonach für eine Person die angemessene Brutto-Warmmiete z.B. bei 360 € liegt. In so weit ist dann die Größe der Wohnung kein entscheidendes Kriterium.
1 Person
360 €
2 Personen
444 €
3 Personen
542 €
4 Personen
619 €
5 Personen
705 €
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