Mütter- und Schwangerenforum

Freiwillig Krankenversicherern bei Bezug von Elterngeld ??

Lucianne
2 Beiträge
02.10.2012 17:17
Hallo, ich habe leider in diversen Foren nichts zu meinem Thema gefunden, daher hoffe ich hier auf Hilfe.

Ich bin derzeitig in Elternzeit und die Krankenkasse möchte, dass ich mich freiwillig versichere und die Beiträge selber zahle. Ich weiß aber nicht genau ob dies so korrekt ist und bitte hier um eure Hilfe.

Ich bin Mutter von Zwillingen geworden, mein befristeter Arbeitsvertrag ist vor der Geburt abgelaufen, daher befinde ich mich laut Arbeitsamt und Krankenkasse irgendwie in einer Sonderposition, da es keine direkte Regelung gibt.

Soweit ich weiß, bin ich beitragsfrei weiterhin krankenversichert, wenn ich vorher Pflichtversichert war. Aber anscheinend trifft dies bei mir nicht zu.

Ich war bis zum 16.4. in einem befristeten Arbeitsvertrag. Durch eine Risikoschwangerschaft ab Februar im Beschäftigungsverbot. Mein Vertrag wurde natürlich nicht verlängert.
Ab 17.4. habe ich nun von der Krankenkasse Krankengeld bezogen
Ab dem 21.5. habe ich dann Mutterschutzgeld bekommen (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin)
Mutterschutzgeld habe ich nun bis zum 1.10. erhalten.
Seit dem 18.6. beziehe ich Elterngeld (angerechnet auf das Mutterschutzgeld)

Da mein Mutterschutzgeld nun ausgelaufen ist, soll ich mich ab dem 2.10. selber versichern.

Ist dies so rechtens oder müsste ich dennoch beitragsfrei Versichert sein?

Liebe Grüße
Lucianne
02.10.2012 17:20
Ich kann nichts qualifiziertes dazu beitragen, außer dass es einer Kollegin ähnlich ging. Kurz vor ihrem Mutterschutz hörte der befristete Arbeitsvertrag auf und sie musste sich dann auch in der Elternzeit selber versichern.
Ob es da aber noch andere Möglichkeiten gibt weiß ich auch nicht.
(verheiratet bist du nicht, nehme ich an?)
Nachteule1981
2837 Beiträge
02.10.2012 17:21
Also soweit ich weiß ist man während des Bezugs von Elterngeld auch über dieses KV,... ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an und frage nach.
Bist du Verheiratet? Dann gäbe es ja die Möglichkeit einer Familienversicherung über deinen Mann,.... bzw falls du Staatliche Hilfe erhälst,wirst du evtl. darüber Versichert
MeiSeRie
209 Beiträge
02.10.2012 17:30
also ich habe das damals auch irgendwie nicht richtig verstanden, während des elterngeldbezuges war ich noch KV meine tochter dann dementsprechend bei mir mit....und aufeinmal bekam ich dann post ich solle mich jetzt privat versichern bei denen...da war ich etwas geschockt...
dann habe ich mich bei meinem mann mitversichert, also eine familienversicherung, geht beitragsfrei insofern das gesamte einkommen unter einer bestimmten grenze liegt, ansonsten muß man auch da einen kleinen beitrag zahlen, aber das geht glaub ich noch.

wenn man alg2 bekommt versichern die dich.
Tanzballerina
619 Beiträge
02.10.2012 17:52
Ui, das würde ich auch gern wissen. Beziehe auch Elterngeld und mein Vertrag ist mitten im Mutterschautz ausgelaufen. Bisher hat mich meine Krankenkasse nicht angeschrieben das ich die Beiträge selber bezahlen soll.
nancy0209
1087 Beiträge
02.10.2012 18:00
mir wurde von meiner kk gesagt das ich im mutterschutz über die krankenkasse versichert bin und nach dem mutterschutz dann über die elterngeldstelle versichert bin. weil ich gefragt hatte ob ich mich dann nach der geburt familienversichern lassen muss über meinen mann...
Ashena
3398 Beiträge
02.10.2012 18:06
Bei mir wars ähnlich, mein Vertrag lief 2 Wochen nach Ende des Mutterschutzes nach der Geburt aus... solange ich Elterngeld bezogen hab war ich beitragsfrei weiterversichert, anschließend sollte ich mich selbst versichern bin dann jedoch wieder arbeiten gegangen...
Juli4ka
518 Beiträge
02.10.2012 19:08
Soweit ich weiß musst du die Beiträge tatsächlich selber bezahlen, da du nicht erwerbstätig bist und somit auch kein Anspruch auf Elternzeit besteht. Wenn dein Arbeitsvertrag nicht abgelaufen wäre dann hättest du Anspruch auf Elternzeit ( da ja im Beschäftigungsverhältnis) und wärst somit über das Elterngeld versichert. Dies trifft aber nicht zu.
Oder du bist verheiratet und lässt dich familienversichern über deinen Ehemann. Das kostet dich dann nichts.

Lucianne
2 Beiträge
03.10.2012 08:30
Danke für die zahlreichen Antworten.

Verheiratet sind wir nicht, daher fällt die Möglichkeit aus mich über den Ehemann zu versichern.

ALG2 möchte ich auch nicht beantragen, da dann mein Anspruch auf ALG1 schwindet und wir auch nicht alles offen legen möchten.

Ich warte mal die Post von der Krankenkasse ab und werde dann sehen wie hoch der Beitrag ist.
Juli4ka
518 Beiträge
03.10.2012 12:37
Der Mindestbeitrag müsste bei ungefähr 143 Euro mtl. liegen wenn ich mich nicht täusche. Das ist ne Menge Geld....

Nachteule1981
2837 Beiträge
03.10.2012 21:24
Zitat von Juli4ka:

Soweit ich weiß musst du die Beiträge tatsächlich selber bezahlen, da du nicht erwerbstätig bist und somit auch kein Anspruch auf Elternzeit besteht. Wenn dein Arbeitsvertrag nicht abgelaufen wäre dann hättest du Anspruch auf Elternzeit ( da ja im Beschäftigungsverhältnis) und wärst somit über das Elterngeld versichert. Dies trifft aber nicht zu.
Oder du bist verheiratet und lässt dich familienversichern über deinen Ehemann. Das kostet dich dann nichts.



Ja aber solange man Elterngeld bezieht,versichern die einem doch normal,... selbst wenn sie einen AG hätte,würde der doch in der Zeit des Elterngeldbezugs nicht die Beiträge zur KV entrichten,sondern die Elterngeldstelle,.... die zahlen ja auch einen Mininmal Betrag in die Rentenversicherung ein.
Winterstiefel
3505 Beiträge
03.10.2012 21:26
Ich bin auch der Meinung, dass man während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei versichert ist.
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