Mütter- und Schwangerenforum

Freiwillig gesetzlich krankenversichert - was ändert sich bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz?

Nira0912
17069 Beiträge
19.05.2011 14:00
Hallo,

Ich habe 4 jahre in der Schweiz gewohnt und mich letztes Jahr, als ich wieder in Deutschland war, mich freiwillig krankenversichert. Es war hart das durchzubekommen... Ämter eben. Tut auch nichts zur Sache Also ich zahle jeden Monat den Beitrag für die Krankenversicherung und wollte nun fragen was sich ändert, wenn ich einen Arbeitsplatz habe wo die ganzen Sozialbeiträge vom Lohn abgezogen werden. Muss ich dann trotzdem die Krankenversicherung so weiterzahlen?
Nira0912
17069 Beiträge
19.05.2011 14:13
ist keiner auch so versichert und geht arbeiten will keine riesen Tipps, nur kurz wieviel ich bezahlen muss
juli2806
870 Beiträge
19.05.2011 14:15
ich zahl meine Versicherung auch selbst, aber ich geh nicht arbeiten, also dazu kann ich leider nichts sagen sry^^
Nira0912
17069 Beiträge
19.05.2011 14:18
Zitat von juli2806:

ich zahl meine Versicherung auch selbst, aber ich geh nicht arbeiten, also dazu kann ich leider nichts sagen sry^^


schade Laut Nettolohnrechner müsste ich glaube selbst weiterzahlen Da gehen bei den sozialabgaben keine Abzüge für KV ab
Kathii
1316 Beiträge
19.05.2011 14:45
Wenn du "sozialpflichtig" arbeiten gehst, zahlt der Arbeitgeber deine Krankenversicherung
püppi83
29 Beiträge
19.05.2011 14:50
es kommt drauf an wieviel du verdienst würde ich sagen. wenn du über die Beitragsbemessungsgrenzen kommst dann bleibst du freiwillig versichert ansonsten kommst du in die gesetzliche KV und die freiwillige KV hat sich erledigt. Die gesetzliche KV trägt 50 % Arbeitsgeber und 50 % Arbeitnehmer. Das wird dir vom Lohn abegezogen, mit der bezahlung an die KV hast du dann nichts mehr zu tun, das muss der Arbeitgeber an die Krankenkasse abführen.

LG
Nira0912
17069 Beiträge
19.05.2011 15:00
Zitat von püppi83:

es kommt drauf an wieviel du verdienst würde ich sagen. wenn du über die Beitragsbemessungsgrenzen kommst dann bleibst du freiwillig versichert ansonsten kommst du in die gesetzliche KV und die freiwillige KV hat sich erledigt. Die gesetzliche KV trägt 50 % Arbeitsgeber und 50 % Arbeitnehmer. Das wird dir vom Lohn abegezogen, mit der bezahlung an die KV hast du dann nichts mehr zu tun, das muss der Arbeitgeber an die Krankenkasse abführen.

LG


Ich verdiene rund 600 Euro Ich hab heute irgendwie den Kopf so voll. Irgendwie sehe ich gerade nur Buchstaben und versteh den Sinn nicht Vielleicht kannst du mir nochmal helfen wie das nun ist
19.05.2011 15:17
Zitat von Mama85:

Zitat von püppi83:

es kommt drauf an wieviel du verdienst würde ich sagen. wenn du über die Beitragsbemessungsgrenzen kommst dann bleibst du freiwillig versichert ansonsten kommst du in die gesetzliche KV und die freiwillige KV hat sich erledigt. Die gesetzliche KV trägt 50 % Arbeitsgeber und 50 % Arbeitnehmer. Das wird dir vom Lohn abegezogen, mit der bezahlung an die KV hast du dann nichts mehr zu tun, das muss der Arbeitgeber an die Krankenkasse abführen.

LG


Ich verdiene rund 600 Euro Ich hab heute irgendwie den Kopf so voll. Irgendwie sehe ich gerade nur Buchstaben und versteh den Sinn nicht Vielleicht kannst du mir nochmal helfen wie das nun ist


alles was über 400 € verdienst im monat ist, ist ne teil- oder vollzeistelle.
da bezahlt der arbeitgeber und nicht du deine kv
Nira0912
17069 Beiträge
19.05.2011 15:18
Ah ok. Ich wusste es nur nicht, weil ich ja im Moment noch selbst zahle und weil ich mich freiwillig versichern musste Dankeschön
19.05.2011 15:19
bitteschön
Nira0912
17069 Beiträge
19.05.2011 15:22
Zitat von juma28:

bitteschön


Nun werde ich gleich noch so ein Forumlar anfordern und morgen nochmal telefonisch absichern. Nun weiß ich wenigstens was ich sagen muss und kenn die Grundlage
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