Mütter- und Schwangerenforum

Fragen zum Elterngeld und Elternzeit. HILFE!

Nicky41187
2760 Beiträge
11.10.2010 09:23
Also ich hab jetzt mal zwei wichtige Fragen. Ich bin Auszubildene und zum Zeitpunkt der Geburt auch noch im Ausbildungsverhältniss. Im januar mache ich meine mündliche Prüfung und bin dann fertig und werde dann auch erst ab Februar Elterngeld beantragen. Meine Frage dazu: Wenn ich nicht mehr in der Ausbildung bin und mich NICHT arbeitslos melde (für arbeitslose gibt es ja glaube ich kein Elterngeld mehr, oder?) bekomme ich dann ganz normal elterngeld weil ich zum zeitpunkt der geburt noch in einem arbeitsverhältniss stand? Oder bekomme ich dann gar nichts? Ich wohne noch bei meinen Eltern und bin deswegen nicht auf harz4 oder arbeitslosengeld angewiesen und möchte es auch eigentlich nicht beantragen.
Und meine Zweite Frage ist: Wenn ich mir einen 400€-Job suche wird mir das dann aufs Elterngeld angerechnet? Auf Harz4 würde es ja angerechnet werden aber wenn ich mich nicht arbeitslos melde und diese paar stunden arbeite geht das doch, oder?

Oh man ganz schön kompliziert dieser Bürokratiekram.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.10.2010 09:54
Zitat von Nicky41187:

Also ich hab jetzt mal zwei wichtige Fragen. Ich bin Auszubildene und zum Zeitpunkt der Geburt auch noch im Ausbildungsverhältniss. Im januar mache ich meine mündliche Prüfung und bin dann fertig und werde dann auch erst ab Februar Elterngeld beantragen. Meine Frage dazu: Wenn ich nicht mehr in der Ausbildung bin und mich NICHT arbeitslos melde (für arbeitslose gibt es ja glaube ich kein Elterngeld mehr, oder?) bekomme ich dann ganz normal elterngeld weil ich zum zeitpunkt der geburt noch in einem arbeitsverhältniss stand? Oder bekomme ich dann gar nichts? Ich wohne noch bei meinen Eltern und bin deswegen nicht auf harz4 oder arbeitslosengeld angewiesen und möchte es auch eigentlich nicht beantragen.
Und meine Zweite Frage ist: Wenn ich mir einen 400€-Job suche wird mir das dann aufs Elterngeld angerechnet? Auf Harz4 würde es ja angerechnet werden aber wenn ich mich nicht arbeitslos melde und diese paar stunden arbeite geht das doch, oder?

Oh man ganz schön kompliziert dieser Bürokratiekram.


Du entbindest vorrausichtlich Anfang November, warum willst du dann erst im Februar Elterngeld beantragen?!? Also Elterngeld wird ab dem Monat der Geburt gezahlt, also wenn du im Februar beantragst, dann wird trotzdem ab November rückwirkend gezahlt, wenn ich nicht irre?!?

Aso und soweit ich informiert bin, werden die 400 EUR beim Elterngeld angerechnet, ich glaube nicht komplett, aber der größte Teil schon?! Da bin ich aber net ganz sicher.....
Dreamgate
35234 Beiträge
11.10.2010 09:57
In der Ausbildung wird EG nicht angerechnet, bzw. du bekommst dann den Mindestsatz von 300€... http://www.awo-schwanger.de/Elterngeld.html Warum willst du es erst im Februar beantragen???
11.10.2010 09:59
Wenn du auf 400 € arbeiten gehst, wird das angerechnet, genau so wie das mutterschaftsgeld. Du musst beim Elterngeldantrag Lohnnachweise, 12 monate vor eintritt des Mutterschutzes, einreichen, danach wird das elterngeld beantragt. Ich denke mal, dass du ja sicher lohn in der Ausbildungszeit bekommen hast
11.10.2010 10:01
www.elterngeld.net
Nicky41187
2760 Beiträge
11.10.2010 10:08
Ich will erst ab februar elterngeld beantragen weil ich bis dahin ja nich auszubildene bin und ich angst habe das mir das 3.lehrjahr nicht angrechnet wird wenn ich die letzte monate in elternzeit bin
11.10.2010 10:10
Das ist egal wann du beantragst, berechnet wird ab der Geburt, soweit ich weiß
aug09mami
527 Beiträge
11.10.2010 10:45
DU kannst aber die ersten Monate, solange du noch die Ausbildung machst, auf deine Mutter oder deinen Vater das Elterngeld beantragen. Dann bekommst du nämlich 14 Monate Elterngeld.

Wenn du auf 400,00 € Basis arbeiten gehst wird es nicht beim Elterngeld angerechnet, denn Beim Elterngeld wird der Verdienst vor der Geburt berechnet und nicht nach der Geburt. Und wenn ich richtig verstanden habe, gehst du ja erst nach der Geburt arbeiten.

Aber frag am besten mal beim Versorgungsamt nach, die können dir da am besten helfen.
Nicky41187
2760 Beiträge
11.10.2010 10:52
Zitat von aug09mami:

DU kannst aber die ersten Monate, solange du noch die Ausbildung machst, auf deine Mutter oder deinen Vater das Elterngeld beantragen. Dann bekommst du nämlich 14 Monate Elterngeld.

Wenn du auf 400,00 € Basis arbeiten gehst wird es nicht beim Elterngeld angerechnet, denn Beim Elterngeld wird der Verdienst vor der Geburt berechnet und nicht nach der Geburt. Und wenn ich richtig verstanden habe, gehst du ja erst nach der Geburt arbeiten.

Aber frag am besten mal beim Versorgungsamt nach, die können dir da am besten helfen.


Ich bekomme sowieso 14 Monate weil ich Alleinerziehend bin.
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