Fragen für den Hartz4 antrag
01.02.2014 19:56
Guten Abend ,
Ich frag jetzt einfach mal da ich keine Ahnung davon habe .
Mein Bruder kommt nun aus dem Gefängnis . Hat eine Ausbildung auch gemacht , aber ist jetzt Arbeitslos , Und braucht auch erst mal leider Unterstützung vom Staat .
Da er nun eine Wohnung haben kann, und er eine Freundin hat , Die am Februar Arbeitslos ist da sie nicht weiter vom Chef beschäftigt werden kann.
Die beiden wollen zusammen ziehen. Und vom Staat nur kurzzeitig leben.
Mein Bruder ist 28 ... Seine Freundin 20
Wir haben hier ein Antrag bekommen, den hat er sich irgendwie besorgt , ....Kann man die Freundin dann mit darein schreiben? oder muss sie auch extra ein antrag stellen ?
oder reicht es ? wenn ja was braucht man alles dafür ?
Die wollen von mein Bruder auf jeden Fall die letzten Verdienstbescheinigungen haben und Personal . Und Sozialversicherungsnummer . ...
Nur was bräuchte sie dann ? oder kann man sie einfach bei dem antrag mit rein schreiben? und dann dahin schicken und dann warten was die dann haben wollen ?!
Und würde mein bruder auch eine küche bekommen? so wie Waschmaschine ?
Ich weiß es hört sich so schmarotzerhaft an , aber es war jetzt lange weg und hat dafür nun grade kein Geld.
Also keine vorurteile bitte !!!
liebe grüße
Ich frag jetzt einfach mal da ich keine Ahnung davon habe .
Mein Bruder kommt nun aus dem Gefängnis . Hat eine Ausbildung auch gemacht , aber ist jetzt Arbeitslos , Und braucht auch erst mal leider Unterstützung vom Staat .
Da er nun eine Wohnung haben kann, und er eine Freundin hat , Die am Februar Arbeitslos ist da sie nicht weiter vom Chef beschäftigt werden kann.
Die beiden wollen zusammen ziehen. Und vom Staat nur kurzzeitig leben.
Mein Bruder ist 28 ... Seine Freundin 20
Wir haben hier ein Antrag bekommen, den hat er sich irgendwie besorgt , ....Kann man die Freundin dann mit darein schreiben? oder muss sie auch extra ein antrag stellen ?
oder reicht es ? wenn ja was braucht man alles dafür ?
Die wollen von mein Bruder auf jeden Fall die letzten Verdienstbescheinigungen haben und Personal . Und Sozialversicherungsnummer . ...
Nur was bräuchte sie dann ? oder kann man sie einfach bei dem antrag mit rein schreiben? und dann dahin schicken und dann warten was die dann haben wollen ?!
Und würde mein bruder auch eine küche bekommen? so wie Waschmaschine ?
Ich weiß es hört sich so schmarotzerhaft an , aber es war jetzt lange weg und hat dafür nun grade kein Geld.
Also keine vorurteile bitte !!!
liebe grüße
01.02.2014 19:59
Sie muss mit rein in den Antrag , da es eine Bedarfsgemeinschafft ist!
Ausserdem muss sie auch ein Antrag stellen,sonst bekommt sie kein Geld.
Da muss er auch rein!
Man könnte auch einen Antrag auf Erstausstattung beantragen. Aber nur,wenn man zuvor noch kein Geld da beantragt hat.
Ausserdem muss sie auch ein Antrag stellen,sonst bekommt sie kein Geld.
Da muss er auch rein!
Man könnte auch einen Antrag auf Erstausstattung beantragen. Aber nur,wenn man zuvor noch kein Geld da beantragt hat.
01.02.2014 20:17
super vielen dank für deine antwort.
das werde ich denen dann sagen ..
diesen antrag für erstausstattung dachte immer der wäre dabei
haha
kann man den auch im internet runter laden ? weisst du das vielleicht ?
das werde ich denen dann sagen ..
diesen antrag für erstausstattung dachte immer der wäre dabei
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
kann man den auch im internet runter laden ? weisst du das vielleicht ?
01.02.2014 20:19
Nein kann man nicht,soweit ich weiss.
Den müssten die beiden schriftlich beantragen.
Bin mir aber nicht sicher.
Den müssten die beiden schriftlich beantragen.
Bin mir aber nicht sicher.
01.02.2014 20:40
Aber wieso soll die freundin auch einen antrag stellen? Sie bekommt doch erstmal arbeitslosengeld wenn sie ab februar ( also jetzt) arbeitslos ist? Da brauch sie doch noch kein hartz4 beantragen?
01.02.2014 20:44
das weiß ich nicht kenne mich mit sowas gar nicht aus :/
mein Bruder auch nicht war dafür zu lange weg
mein Bruder auch nicht war dafür zu lange weg
01.02.2014 20:49
sie bekommt nur Arbeitdlosengeld wenn sie 3 Jahre dort gearbeitet hat. Und Antrag auf Erstausstattung ist ein formloser Antrag, da kommt alles rein was er nicht hat.
01.02.2014 21:03
Nur mal auf die Schnelle, lasst euch da gut beraten. Bekommt dein Bruder dieses Entlassgeld oder wie das heißt? Dann wäre es je nach Höhe sinnvoll, den Antrag erst im Folgemonat der Entlassung zu stellen. Das Geld wird sonst komplett angerechnet und er bekommt solange kein Hartz IV bis es aufgebraucht ist (egal ob er das Geld für Kleidung oder sonst was brauchen könnte).
Wenn er nichts bekommt und nur so wenig, dass das dann von der Krankenversicherung gefressen wird, hat sich mein Posting erledigt
Wenn er nichts bekommt und nur so wenig, dass das dann von der Krankenversicherung gefressen wird, hat sich mein Posting erledigt
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
02.02.2014 08:57
ja er hatte Geld ,, die zeit wo er Urlaub hatte , hat er jedesmal etwas geld mit raus genommen und hat sich sachen für die wohnung gekauft,
was aber nie gereicht hatte war eine Küche oder so eine billige Waschmaschine ..
Er hat dieses antrag hier liegen und alle unterlagen was das amt möchte. dann kann man sowas doch auch eben per einschreiben dort hin schicken oder ???
und wisst ihr vielleicht wie teuer die wohnung für ihn alleine wäre ?
was er zb haben dürfte als miete ?
was aber nie gereicht hatte war eine Küche oder so eine billige Waschmaschine ..
Er hat dieses antrag hier liegen und alle unterlagen was das amt möchte. dann kann man sowas doch auch eben per einschreiben dort hin schicken oder ???
und wisst ihr vielleicht wie teuer die wohnung für ihn alleine wäre ?
was er zb haben dürfte als miete ?
02.02.2014 13:07
Also wie teuer die Miete sein darf kommt immer auf das Bundesland/stadt an beim Amt die haben so eine Vorlage was die Kaltmiete+nebenkosten maximal kosten darf...
und ich würde den Antrag persönlich abgeben falls eine Unterschrift oder noch unterlagen für den Antrag fehlen
und ich würde den Antrag persönlich abgeben falls eine Unterschrift oder noch unterlagen für den Antrag fehlen
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02.02.2014 15:24
So lange wie diebeiden ni zusammen wohnen muss er sie nicht mit rein nehmen ist ja dann keine bedarfsgemeinschaft er macht den antrag für sich alleine
02.02.2014 16:24
Also die Quadratmeter betragen bei uns für eine Person 50 und für zwei 65 m²
02.02.2014 16:36
Bei so vielen Fragen wäre es doch wirklich besser, wenn beide sich dort einen gemeinsamen Termin geben lassen, oder nicht? Zeit dafür müssten sie ja haben.
03.02.2014 17:09
Anträge ect immer persönlich dort abgeben, als meine Schwester schwanger war mit ihrem ersten Kind wurde ihr Mann arbeitslos und mußte einen Antrag stellen, dieser ist nachdem er den abgegeben hatte 5x auf seltsame Weise verschwunden gewesen und es hieß er hätte ihn nie abgegeben...
Am besten sich bestätigen lassen vom Amt (mit Unterschrift von dem der das entgegengenommen hat), das man den Antrag und was auch sonst noch dabei war abgegeben hat...
LG
Am besten sich bestätigen lassen vom Amt (mit Unterschrift von dem der das entgegengenommen hat), das man den Antrag und was auch sonst noch dabei war abgegeben hat...
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21.02.2014 16:20
Zitat von Anonym 165231:
super vielen dank für deine antwort.
das werde ich denen dann sagen ..
diesen antrag für erstausstattung dachte immer der wäre dabeihaha
kann man den auch im internet runter laden ? weisst du das vielleicht ?
den müssen die beiden selbst schriftlich aufsetzen, gibt es leider nicht im Internet. einfach rein schreiben was man benötigt, dann wird es bei amt geprüft und man bekommt ein schreiben.
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