Frage zur Rückgabe/Umtausch von Elektronik
04.05.2012 11:52
Huhu!
Falsches Forum, sorry dafür. Aber keine Ahnung wohin sonst mit der Frage.
Und zwaaaar:
Ich hab mir am 12.4. einen neuen Staubsauger gekauft und natürlich auch benutzt.
Mein Mann war so im Aufräumwahn, dass er dummerweise den Karton entsorgt hat, statt ihn in den Keller zu bringen. Der ist also schon mal weg. Ansonsten ist noch alles vorhanden, auch der Bon.
Jetzt ist es so, dass der Sauger einfach nicht gut ist. Die Saugleistung ist jetzt schon von 100% auf ca. 20% gefallen, deswegen will ich den Sauger umtauschen. Und ich möchte mein Geld zurück, weil ich mir einen anderen Staubsauger davon kaufen will, den es in dem Laden aber leider nicht gibt.
Gestern fragte ich einen Verkäufer (es handelt sich übrigens um Rewe) ob ich den Sauger denn zurückbringen könnte. Er sagte mir dann, solange es noch keine 4 Wochen her ist, kann ich ihn bringen und dann gibt er mir das Geld wieder. Auch ohne den Karton.
Heute morgen geht mein Mann also mit dem Sauger und allem Kram zum Rewe und will den umtauschen, da steht da ein anderer Verkäufer der sich weigert das Geld zurück zu geben.
Er sagt, es wäre eine gesetzliche Regelung das er den Staubsauger zur Reparatur einschicken müsse. Was ja auch soweit noch ok wäre. Es ist ja Garantie drauf, da müssen die 3 mal reparieren bevor sie erstatten müssen.
Jedenfalls fragte mein Mann dann nach einem Ersatzgerät für diese Zeit, aber das gibt es nicht. Der Verkäufer wurde dann auch schnell pampig und meinte, er soll heute Nachmittag wiederkommen, wenn der Kollege da ist und dann kann er sein Glück ja bei dem versuchen.
Hat mein Mann auch vor.
Aber was ist jetzt eigentlich unser Recht und was nicht?
Die 14 Tage reguläre Umtauschfrist sind ja vorbei. Ich weiß aber, dass viele Läden auf Kulanz verlängern um bis zu 6 Wochen und dann auch noch das Geld zurück geben.
Am liebsten möchte ich wirklich einen anderen Sauger kaufen, denn ich hab auch mal die Testberichte zu dem hier gelesen und die sind unterirdisch schlecht. Also werde ich mit dem Gerät ohnehin nur Ärger haben.
Und wenn sie ihn absolut nicht gegen Geld zurücknehmen sondern einschicken wollen, kann ich nicht wenigstens auf ein Ersatzgerät bestehen? Das dauert doch Wochen, bis der Staubsauger wieder zurück ist und in der Zeit brauche ich doch einen.
Hat jemand Erfahrungen?
Falsches Forum, sorry dafür. Aber keine Ahnung wohin sonst mit der Frage.
Und zwaaaar:
Ich hab mir am 12.4. einen neuen Staubsauger gekauft und natürlich auch benutzt.

Mein Mann war so im Aufräumwahn, dass er dummerweise den Karton entsorgt hat, statt ihn in den Keller zu bringen. Der ist also schon mal weg. Ansonsten ist noch alles vorhanden, auch der Bon.
Jetzt ist es so, dass der Sauger einfach nicht gut ist. Die Saugleistung ist jetzt schon von 100% auf ca. 20% gefallen, deswegen will ich den Sauger umtauschen. Und ich möchte mein Geld zurück, weil ich mir einen anderen Staubsauger davon kaufen will, den es in dem Laden aber leider nicht gibt.
Gestern fragte ich einen Verkäufer (es handelt sich übrigens um Rewe) ob ich den Sauger denn zurückbringen könnte. Er sagte mir dann, solange es noch keine 4 Wochen her ist, kann ich ihn bringen und dann gibt er mir das Geld wieder. Auch ohne den Karton.
Heute morgen geht mein Mann also mit dem Sauger und allem Kram zum Rewe und will den umtauschen, da steht da ein anderer Verkäufer der sich weigert das Geld zurück zu geben.
Er sagt, es wäre eine gesetzliche Regelung das er den Staubsauger zur Reparatur einschicken müsse. Was ja auch soweit noch ok wäre. Es ist ja Garantie drauf, da müssen die 3 mal reparieren bevor sie erstatten müssen.
Jedenfalls fragte mein Mann dann nach einem Ersatzgerät für diese Zeit, aber das gibt es nicht. Der Verkäufer wurde dann auch schnell pampig und meinte, er soll heute Nachmittag wiederkommen, wenn der Kollege da ist und dann kann er sein Glück ja bei dem versuchen.
Hat mein Mann auch vor.
Aber was ist jetzt eigentlich unser Recht und was nicht?
Die 14 Tage reguläre Umtauschfrist sind ja vorbei. Ich weiß aber, dass viele Läden auf Kulanz verlängern um bis zu 6 Wochen und dann auch noch das Geld zurück geben.
Am liebsten möchte ich wirklich einen anderen Sauger kaufen, denn ich hab auch mal die Testberichte zu dem hier gelesen und die sind unterirdisch schlecht. Also werde ich mit dem Gerät ohnehin nur Ärger haben.
Und wenn sie ihn absolut nicht gegen Geld zurücknehmen sondern einschicken wollen, kann ich nicht wenigstens auf ein Ersatzgerät bestehen? Das dauert doch Wochen, bis der Staubsauger wieder zurück ist und in der Zeit brauche ich doch einen.
Hat jemand Erfahrungen?
04.05.2012 12:01
hey..
also so weit ich weiß hast du Recht auf 2 mal Reperatur und beim dritten mal auf ein neu Gerät erst danach müssen die dir das Geld zurück geben.
In der Zeit der Reperatur müssten die dir ein ersatz Gerät zu Verfügung stellen, wenn ich mich nicht täusche
Aber ich würde es auch nochmal bei dem anderem Verkäufer versuchen der scheint ja Kulant zu sein

also so weit ich weiß hast du Recht auf 2 mal Reperatur und beim dritten mal auf ein neu Gerät erst danach müssen die dir das Geld zurück geben.
In der Zeit der Reperatur müssten die dir ein ersatz Gerät zu Verfügung stellen, wenn ich mich nicht täusche

Aber ich würde es auch nochmal bei dem anderem Verkäufer versuchen der scheint ja Kulant zu sein

04.05.2012 12:03
also erstmal... eine gesetzliche rückgabefrist gibt es nicht... im Online brw. fernhandel gibt es 14 tage widerrufsrecht... das aber nur um die ware anzuschauen und zu prüfen, wie es im laden möglich wäre... mehr nicht
ist die ware defekt, hat der hersteller das recht auf nachbesserung. In den ersten 6 Monaten muss er eucch btw nacheisen, dass es kein produktionsschaden ist, danach müsstet ihr nachweisen, dass der defekt produktionsbedingt ist.
anrecht auf ein ersatzgerät während der nachbesserung hat man nicht, das ist reine Kulanz.
ist die ware defekt, hat der hersteller das recht auf nachbesserung. In den ersten 6 Monaten muss er eucch btw nacheisen, dass es kein produktionsschaden ist, danach müsstet ihr nachweisen, dass der defekt produktionsbedingt ist.
anrecht auf ein ersatzgerät während der nachbesserung hat man nicht, das ist reine Kulanz.
04.05.2012 12:06
Der Händler hat ein Recht darauf, den Sauger 2 Mal zur Reperatur zu schicken...wenn er dann immer noch Mängel aufweist, bekommst du dein Geld zurück.
Alles andere sind Kulanzgeschichten...mal kann man kulant sein, aber nicht ständig. Da zoffen die Kunden mit mir auch immer am Telefon rum ^^ Muss mich aber auch an paar Regeln halten & darfs nicht übertreiben mit der Kulanz.
Aber ich verstehe, dass das mit dem Staubsauger super ärgerlich ist...
Alles andere sind Kulanzgeschichten...mal kann man kulant sein, aber nicht ständig. Da zoffen die Kunden mit mir auch immer am Telefon rum ^^ Muss mich aber auch an paar Regeln halten & darfs nicht übertreiben mit der Kulanz.
Aber ich verstehe, dass das mit dem Staubsauger super ärgerlich ist...
04.05.2012 12:07
Schau mal, vielleicht hilft die das hier ja weiter !!
http://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Geschenk te-Kulanz-1333057-1333677/
http://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Geschenk te-Kulanz-1333057-1333677/
04.05.2012 12:35
Zitat von Viala:
also erstmal... eine gesetzliche rückgabefrist gibt es nicht... im Online brw. fernhandel gibt es 14 tage widerrufsrecht... das aber nur um die ware anzuschauen und zu prüfen, wie es im laden möglich wäre... mehr nicht
ist die ware defekt, hat der hersteller das recht auf nachbesserung. In den ersten 6 Monaten muss er eucch btw nacheisen, dass es kein produktionsschaden ist, danach müsstet ihr nachweisen, dass der defekt produktionsbedingt ist.
anrecht auf ein ersatzgerät während der nachbesserung hat man nicht, das ist reine Kulanz.
Das verstehe ich nicht.
Warum muss der Hersteller uns etwas nachweisen, was wir dann widerlegen müssen?
Das Dingen saugt nicht mehr anständig, da muss der Hersteller doch eigentlich nur mal reinschauen und gucken woran das liegt oder nicht? Und den dann repariert wieder zurück schicken. Dafür ist es doch Garantie.
So wie du es geschrieben hast klingt das für mich so, als würde der Staubsauger eingeschickt werden, der Hersteller schickt uns das Teil genauso defekt zurück wie es gewesen ist weil er uns nachweist, dass es kein Produktionsschaden ist und dann stehen wir dumm da?
Denn wir können ja unmöglich nachweisen, dass es ein Produktionsschaden ist. Wie sollen wir das machen?
04.05.2012 12:39
Zitat von PuTscH:
Der Händler hat ein Recht darauf, den Sauger 2 Mal zur Reperatur zu schicken...wenn er dann immer noch Mängel aufweist, bekommst du dein Geld zurück.
Alles andere sind Kulanzgeschichten...mal kann man kulant sein, aber nicht ständig. Da zoffen die Kunden mit mir auch immer am Telefon rum ^^ Muss mich aber auch an paar Regeln halten & darfs nicht übertreiben mit der Kulanz.
Aber ich verstehe, dass das mit dem Staubsauger super ärgerlich ist...
Ich war auch mal in einer Nebenbeschäftigung im Einzelhandel und ich kenne das auch, dass die Kunden an einem schon viel auslassen. Irgendwo muss der Ärger ja hin

Vielleicht war mein damaliger Chef auch extrem kulant, das weiß ich nicht. Aber so kenne ich das halt. Daher war ich eben auch total verdattert, als er mit dem Gerät wieder nach Hause kam.
Der eine Verkäufer sagt wir sollen es zurück bringen, der andere will es einschicken und nicht mal was zur Überbrückung anbieten.
Die haben sogar den selben Sauger noch mal da stehen. Hätte der nicht wenigstens anbieten können oder müssen, dass er erstmal einfach nur ausgetauscht wird?
Das ist nämlich auch so die Vorgehensweise, die ich kenne. Erstmal einen Umtausch anbieten.
04.05.2012 12:47
Beim Penny kriegste innerhalb von 3 Monaten nach Kauf bei Vorlage des Bons anstandslos und ohne Grund dein Geld zurück....
Und wenn wir noch so ein Gerät da haben, dann bieten wir auch den Austausch an.
Reperaturen und so bieten wir selber gar nicht an- da müssen sich die Kunden direkt an den Hersteller wenden.
Wie der Mutterkonzern REWE das macht, kann ich Dir nicht sagen.
Im Zweifel würde ich den Filialverantwortlichen sprechen wollen oder gleich den Bezirksleiter- ich kenn das selbst....da kriegt man gesagt: das nehmen wir so nie zurück und dann rufste nach endlosdiskussion den marktleiter dazu und plötzlich gehts doch...hä?
Und wenn wir noch so ein Gerät da haben, dann bieten wir auch den Austausch an.
Reperaturen und so bieten wir selber gar nicht an- da müssen sich die Kunden direkt an den Hersteller wenden.
Wie der Mutterkonzern REWE das macht, kann ich Dir nicht sagen.
Im Zweifel würde ich den Filialverantwortlichen sprechen wollen oder gleich den Bezirksleiter- ich kenn das selbst....da kriegt man gesagt: das nehmen wir so nie zurück und dann rufste nach endlosdiskussion den marktleiter dazu und plötzlich gehts doch...hä?
04.05.2012 12:51
Zitat von kleinemelli:
Beim Penny kriegste innerhalb von 3 Monaten nach Kauf bei Vorlage des Bons anstandslos und ohne Grund dein Geld zurück....
Und wenn wir noch so ein Gerät da haben, dann bieten wir auch den Austausch an.
Reperaturen und so bieten wir selber gar nicht an- da müssen sich die Kunden direkt an den Hersteller wenden.
Wie der Mutterkonzern REWE das macht, kann ich Dir nicht sagen.
Im Zweifel würde ich den Filialverantwortlichen sprechen wollen oder gleich den Bezirksleiter- ich kenn das selbst....da kriegt man gesagt: das nehmen wir so nie zurück und dann rufste nach endlosdiskussion den marktleiter dazu und plötzlich gehts doch...hä?
Ja weil der Chef sich herausnehmen kann, gewisse Dinge einfach auf Kulanz zu machen.
Ein normaler Angestellter in nicht leitender Position muss sich an die Vorschriften halten. Hatte mir auch direkt überlegt, ob ich nachher nicht einfach mit gehe und mir sofort den Chef dazu hole. Aber ich wollte da jetzt auch nicht den totalen Molli machen, weil ich wirklich nur ganz selten mal was zu beanstanden habe und sonst ganz zufrieden bin.
04.05.2012 12:51
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von Viala:
also erstmal... eine gesetzliche rückgabefrist gibt es nicht... im Online brw. fernhandel gibt es 14 tage widerrufsrecht... das aber nur um die ware anzuschauen und zu prüfen, wie es im laden möglich wäre... mehr nicht
ist die ware defekt, hat der hersteller das recht auf nachbesserung. In den ersten 6 Monaten muss er eucch btw nacheisen, dass es kein produktionsschaden ist, danach müsstet ihr nachweisen, dass der defekt produktionsbedingt ist.
anrecht auf ein ersatzgerät während der nachbesserung hat man nicht, das ist reine Kulanz.
Das verstehe ich nicht.
Warum muss der Hersteller uns etwas nachweisen, was wir dann widerlegen müssen?
Das Dingen saugt nicht mehr anständig, da muss der Hersteller doch eigentlich nur mal reinschauen und gucken woran das liegt oder nicht? Und den dann repariert wieder zurück schicken. Dafür ist es doch Garantie.
So wie du es geschrieben hast klingt das für mich so, als würde der Staubsauger eingeschickt werden, der Hersteller schickt uns das Teil genauso defekt zurück wie es gewesen ist weil er uns nachweist, dass es kein Produktionsschaden ist und dann stehen wir dumm da?
Denn wir können ja unmöglich nachweisen, dass es ein Produktionsschaden ist. Wie sollen wir das machen?
Es ist, bis auf wenige ausnahmen, praktisch unmöglich, zu beweisen dass ein produkt bei herstellung einwandfrei war

klar, wenn bei einem handy zB das Display zerhämmert oder das innenleben verrostet ist, wird es wohl eher kein herstellerfehler sein

in den ersten 6 Monaten wird das gerät mit ziemlicher sicherheit also repariert werden


04.05.2012 12:53
Zitat von kleinemelli:
Beim Penny kriegste innerhalb von 3 Monaten nach Kauf bei Vorlage des Bons anstandslos und ohne Grund dein Geld zurück....
Und wenn wir noch so ein Gerät da haben, dann bieten wir auch den Austausch an.
Reperaturen und so bieten wir selber gar nicht an- da müssen sich die Kunden direkt an den Hersteller wenden.
Wie der Mutterkonzern REWE das macht, kann ich Dir nicht sagen.
Im Zweifel würde ich den Filialverantwortlichen sprechen wollen oder gleich den Bezirksleiter- ich kenn das selbst.... da kriegt man gesagt: das nehmen wir so nie zurück und dann rufste nach endlosdiskussion den marktleiter dazu und plötzlich gehts doch...hä?
Chefbonus

es gibt ausnahmefälle, da geht man tatsächlich dem chef so auf die nerven, dass er einlenkt



04.05.2012 13:03
Hallo,
da ich so zusagen vom Fach bin, kann ich dir weiter helfen.
Also Folgendes:
Es gibt eine Gewährleistung und eine Garantie. Bei dir handelt es sich um einen Garantiefall, da das Gerät, als es neu war, noch einwandfrei lieft.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. D.h. du musst gar nichts nachweisen. Der Händler wird davon ausgehen müssen, das das Gerät sachgemäß verwendet wurde und das Problem am Gerät selber liegt. Sollte er das anders sehen, muss ER das beweisen.
*
Eine 14-Umtauschfrist ist leider Aberglaube (außer Onlineshops). Wenn man einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, hat man kein Recht irgendwas einfach zurück zu bringen, weil man es nicht will. Da muss schon ein Grund vorliegen.
*
So und nun zum Umtausch:
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Reperatur geben, da kommst du nicht drum herum. Und das ganze 2 x.
Danach hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder einen neuen zu bekommen oder durch einen Preisnachlass deinen zu behalten.
*
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
da ich so zusagen vom Fach bin, kann ich dir weiter helfen.
Also Folgendes:
Es gibt eine Gewährleistung und eine Garantie. Bei dir handelt es sich um einen Garantiefall, da das Gerät, als es neu war, noch einwandfrei lieft.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. D.h. du musst gar nichts nachweisen. Der Händler wird davon ausgehen müssen, das das Gerät sachgemäß verwendet wurde und das Problem am Gerät selber liegt. Sollte er das anders sehen, muss ER das beweisen.
*
Eine 14-Umtauschfrist ist leider Aberglaube (außer Onlineshops). Wenn man einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, hat man kein Recht irgendwas einfach zurück zu bringen, weil man es nicht will. Da muss schon ein Grund vorliegen.
*
So und nun zum Umtausch:
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Reperatur geben, da kommst du nicht drum herum. Und das ganze 2 x.
Danach hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder einen neuen zu bekommen oder durch einen Preisnachlass deinen zu behalten.
*
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
04.05.2012 13:22
Zitat von XxsprudelxX:
Hallo,
da ich so zusagen vom Fach bin, kann ich dir weiter helfen.
Also Folgendes:
Es gibt eine Gewährleistung und eine Garantie. Bei dir handelt es sich um einen Garantiefall, da das Gerät, als es neu war, noch einwandfrei lieft.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. D.h. du musst gar nichts nachweisen. Der Händler wird davon ausgehen müssen, das das Gerät sachgemäß verwendet wurde und das Problem am Gerät selber liegt. Sollte er das anders sehen, muss ER das beweisen.
*
Eine 14-Umtauschfrist ist leider Aberglaube (außer Onlineshops). Wenn man einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, hat man kein Recht irgendwas einfach zurück zu bringen, weil man es nicht will. Da muss schon ein Grund vorliegen.
*
So und nun zum Umtausch:
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Reperatur geben, da kommst du nicht drum herum. Und das ganze 2 x.
Danach hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder einen neuen zu bekommen oder durch einen Preisnachlass deinen zu behalten.
*
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ja, danke

Aber ich hab da immer noch eine Frage. Habe mir eben den geposteten Link durchgelesen und dort steht:
Man kann im Garantiefall auf Reparatur oder Umtausch bestehen.
Kann ich auch sagen, dass sie mir einfach einen neuen Staubsauger geben sollen? Also umtauschen?
04.05.2012 13:30
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von XxsprudelxX:
Hallo,
da ich so zusagen vom Fach bin, kann ich dir weiter helfen.
Also Folgendes:
Es gibt eine Gewährleistung und eine Garantie. Bei dir handelt es sich um einen Garantiefall, da das Gerät, als es neu war, noch einwandfrei lieft.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. D.h. du musst gar nichts nachweisen. Der Händler wird davon ausgehen müssen, das das Gerät sachgemäß verwendet wurde und das Problem am Gerät selber liegt. Sollte er das anders sehen, muss ER das beweisen.
*
Eine 14-Umtauschfrist ist leider Aberglaube (außer Onlineshops). Wenn man einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, hat man kein Recht irgendwas einfach zurück zu bringen, weil man es nicht will. Da muss schon ein Grund vorliegen.
*
So und nun zum Umtausch:
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Reperatur geben, da kommst du nicht drum herum. Und das ganze 2 x.
Danach hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder einen neuen zu bekommen oder durch einen Preisnachlass deinen zu behalten.
*
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ja, danke![]()
Aber ich hab da immer noch eine Frage. Habe mir eben den geposteten Link durchgelesen und dort steht:
Man kann im Garantiefall auf Reparatur oder Umtausch bestehen.
Kann ich auch sagen, dass sie mir einfach einen neuen Staubsauger geben sollen? Also umtauschen?
Im dazugehörigen Gesetz steht im 1. Absatz, dass der Käufer das recht hat, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. im 2. aber steht, dass der Hersteller einen Umtausch zB verweigern kann, wenn die Kosten dies nicht rechtfertigen. Ein Auto wird ja zB auch nicht ausgetauscht, weil in der Klima etwas defekt ist

Auf den ersten Absatz beziehen sich sehr gerne sowohl Kunden als auch anwälte... und ignorieren den 2. einfach... leider

04.05.2012 13:42
Zitat von Viala:
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von XxsprudelxX:
Hallo,
da ich so zusagen vom Fach bin, kann ich dir weiter helfen.
Also Folgendes:
Es gibt eine Gewährleistung und eine Garantie. Bei dir handelt es sich um einen Garantiefall, da das Gerät, als es neu war, noch einwandfrei lieft.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. D.h. du musst gar nichts nachweisen. Der Händler wird davon ausgehen müssen, das das Gerät sachgemäß verwendet wurde und das Problem am Gerät selber liegt. Sollte er das anders sehen, muss ER das beweisen.
*
Eine 14-Umtauschfrist ist leider Aberglaube (außer Onlineshops). Wenn man einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, hat man kein Recht irgendwas einfach zurück zu bringen, weil man es nicht will. Da muss schon ein Grund vorliegen.
*
So und nun zum Umtausch:
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Reperatur geben, da kommst du nicht drum herum. Und das ganze 2 x.
Danach hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder einen neuen zu bekommen oder durch einen Preisnachlass deinen zu behalten.
*
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ja, danke![]()
Aber ich hab da immer noch eine Frage. Habe mir eben den geposteten Link durchgelesen und dort steht:
Man kann im Garantiefall auf Reparatur oder Umtausch bestehen.
Kann ich auch sagen, dass sie mir einfach einen neuen Staubsauger geben sollen? Also umtauschen?
Im dazugehörigen Gesetz steht im 1. Absatz, dass der Käufer das recht hat, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. im 2. aber steht, dass der Hersteller einen Umtausch zB verweigern kann, wenn die Kosten dies nicht rechtfertigen. Ein Auto wird ja zB auch nicht ausgetauscht, weil in der Klima etwas defekt ist![]()
Auf den ersten Absatz beziehen sich sehr gerne sowohl Kunden als auch anwälte... und ignorieren den 2. einfach... leider![]()
Ok!
Also dann versuche ich es trotzdem erstmal, dass ich das Geld zurück bekomme. Nachher ist ja der andere Verkäufer da. Wenn es nicht geht, versuche ich es zumindest mit Umtausch.
Denn ich kann einfach nicht auf einen Staubsauger verzichten. Wir haben 2 Kinder, einen Hund und Vögel. Ich brauche das Teil 2 mal täglich.
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