Mütter- und Schwangerenforum

Frage zur Krankenkasse

Silver1985
3558 Beiträge
17.05.2011 21:00
Hallo,

hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein ALG1 lief am 31.03.2011 aus und da mein Freund zu viel verdient bekomme ich ausser Kindergeld für meinen Sohn kein Geld, also musste ich mich dann ja ab 01.04.2011 freiwillig Pflichtversichern.

Habe in dieser Zeit aber Arbeit gefunden und am 18.04.2011 einen Arbeitsvertrag bekommen. So nun habe ich heute auf mein Konto geschaut und gesehen, dass die Krankenkassen für die Zeit vom 01-17.04 den Beitrag abgezogen hat.
Habe jetzt schon google ziemlich genervt aber der gibt auch keine passende Antwort , habe aber gelesen es gibt eine Nachversicherungspflicht und ich habe es so verstanden, dass ich für April nicht zahlen muss.

Weiß einer von euch da was genaueres? Mir war auch so als ob die bei der Krankenkasse meinte das ich noch 4 Wochen befreit bin und erst ab Mai zahlen muss falls ich keine Arbeit gefunden hätte.

Ach alles voll kompliziert
17.05.2011 21:04
Denkst Du denn auch daran, dass Du erstmal bezahlen musst und das dann von der KK wieder zurückbekommst, sobald Du arbeit hast?
Ich war selbständig und damit auch freiwillig Versichert, als ich meinen Mann geheiratet habe bin ich mit in die Familienversicherung, weil ich wenig verdient habe so das es möglich war und alle zuviel gezahlten Beiträge, also alles ab der Hochzeit wurde zurückgezahlt

Das ist ganz normal, die KK will erstmal sicher gehen, das sie ihre Beiträge bekommt.
Alles Gute für Deinen neuen Job
Silver1985
3558 Beiträge
17.05.2011 21:24
Hmmm, nee daran habe ich nicht gedacht dass die das evtl. wieder zurück zahlen. Habe im I-net so was in die Richtung aber auch nirgends gefunden so das ich gar nicht auf den Gadanken kommen konnte^^

Dankeschön
17.05.2011 21:29
Zitat von Silver1985:

Hmmm, nee daran habe ich nicht gedacht dass die das evtl. wieder zurück zahlen. Habe im I-net so was in die Richtung aber auch nirgends gefunden so das ich gar nicht auf den Gadanken kommen konnte^^

Dankeschön


Gern geschehen und wenn Du sonst Fragen hast, dann ruf doch einfach direkt bei der KK an, die sind da meistens sehr nett
anja1181
6381 Beiträge
17.05.2011 22:04
Was du meinst ist der nachgehende Leistungsanspruch. Ich meine in Erinnerung zu haben das der nur in Kraft tritt wenn vorher eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestand und dann ALG hinzutritt. Um auf nummer sicher zu gehen würde ich mal mit der Krankenkasse reden
Silver1985
3558 Beiträge
17.05.2011 23:04
Zitat von anja1181:

Was du meinst ist der nachgehende Leistungsanspruch. Ich meine in Erinnerung zu haben das der nur in Kraft tritt wenn vorher eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestand und dann ALG hinzutritt. Um auf nummer sicher zu gehen würde ich mal mit der Krankenkasse reden


Hmm naja habe 3 Jahre gearbeitet, dann Elternzeit und anschließend ALG1, was ja nun ausgelaufen ist. Sprich stand 17 Tage ohne Leistungsbezug da bevor ich wieder in Arbeit kam.
Werde mal bei der KK anrufen und nach fragen weiß aber leider nicht wann ich das schaffe, daher hatte ich Hoffnung das hier viell. einer was weiß.
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