Frage zur Berechnung von ALG I nach Elternzeit
29.03.2009 16:25
Hallo,
ich hatte ja ne befristete Stelle (die wegen Schwangerschaft nicht verlängert wurde). Nun bekomm ich erstmal bis nächsten Januar Elterngeld. Danach ist natürlich nicht sicher, ob ich sofort wieder eine Stelle bekomme - es könnte also sein, dass ich ein paar Monate ALG I brauche. Es würde mich nun interessieren, auf welcher Grundlage das ALG I dann berechnet wird. Also auf Grundlage meines "alten" Gehaltes vor der Elternzeit oder auf Grundlage meines letzten "Einkommens" also des Elterngeldes.
ich hatte ja ne befristete Stelle (die wegen Schwangerschaft nicht verlängert wurde). Nun bekomm ich erstmal bis nächsten Januar Elterngeld. Danach ist natürlich nicht sicher, ob ich sofort wieder eine Stelle bekomme - es könnte also sein, dass ich ein paar Monate ALG I brauche. Es würde mich nun interessieren, auf welcher Grundlage das ALG I dann berechnet wird. Also auf Grundlage meines "alten" Gehaltes vor der Elternzeit oder auf Grundlage meines letzten "Einkommens" also des Elterngeldes.
29.03.2009 16:40
Das würd ich auch gern wissen, hab nämlich noch einen ALG 1 Anspruch von acht Monaten
29.03.2009 16:43
das wüsste ich auch mal gerne.
mein vertrag lief juni aus und ab oktober bin ich in elternzeit. steht nach der elternzeit dann auch noch alg1 zu??
mein vertrag lief juni aus und ab oktober bin ich in elternzeit. steht nach der elternzeit dann auch noch alg1 zu??
29.03.2009 18:17
wüsste ich auch ganz gerne, betrifft nämlich dann meinen Mann, der die Elternzeit macht...
29.03.2009 18:19
also ich hab letztens beim amt angerufen ..
und ich bin auch in der ss gekündigt worden.. habe dann 1 monat alg1 bekommen und nun bis august elterngeld..
und die ische meinte ich habe ja noch anspruch auf alg und das ist dann in etwa so hoch wie mein elterngeld.. 67% vom gehalt...
und ich bin auch in der ss gekündigt worden.. habe dann 1 monat alg1 bekommen und nun bis august elterngeld..
und die ische meinte ich habe ja noch anspruch auf alg und das ist dann in etwa so hoch wie mein elterngeld.. 67% vom gehalt...
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