Frage zum Mietvertrag(Kündigung)
03.06.2013 15:24
Hallo,
vielleicht kann mit jemand helfen.Ich wohn seit September 2012 in meiner Wohnung.Mindesmietzeit 1 Jahr, sprich bis 31.8.2013....Ich möchte im Oktober mit meinem Freund zusammen ziehen.Nun meine Frage ist es dann eine ordentliche Küdnigung wenn ich sie zum 30.9. schreibe?
vielleicht kann mit jemand helfen.Ich wohn seit September 2012 in meiner Wohnung.Mindesmietzeit 1 Jahr, sprich bis 31.8.2013....Ich möchte im Oktober mit meinem Freund zusammen ziehen.Nun meine Frage ist es dann eine ordentliche Küdnigung wenn ich sie zum 30.9. schreibe?
03.06.2013 15:27
Wir hatten das gleiche bei der KSG. Sind zum 1. Mail 2011 eingezogen, Mindestmietdauer laut Vertrag 2 Jahre. Erst nach diesen 2 Jahren, also ab 1. Mai 2013 konnten wir mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Wobei wir aber eh erst zum 31.5. gekündigt haben und ab 1.9. umziehen.
03.06.2013 15:34
Zitat von Chilii:
Wir hatten das gleiche bei der KSG. Sind zum 1. Mail 2011 eingezogen, Mindestmietdauer laut Vertrag 2 Jahre. Erst nach diesen 2 Jahren, also ab 1. Mai 2013 konnten wir mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Wobei wir aber eh erst zum 31.5. gekündigt haben und ab 1.9. umziehen.
Ist das so vorgeschrieben oder hat eurer Vermieter das so vorgeschrieben?Meine Freundin sagte allerdings das es das eigentlich nicht mehr geben darf das man eine Mindestmietdauer vorgeben darf.Nur mit begründung
03.06.2013 19:40
Zitat von Jule090:
Zitat von Chilii:
Wir hatten das gleiche bei der KSG. Sind zum 1. Mail 2011 eingezogen, Mindestmietdauer laut Vertrag 2 Jahre. Erst nach diesen 2 Jahren, also ab 1. Mai 2013 konnten wir mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Wobei wir aber eh erst zum 31.5. gekündigt haben und ab 1.9. umziehen.
Ist das so vorgeschrieben oder hat eurer Vermieter das so vorgeschrieben?Meine Freundin sagte allerdings das es das eigentlich nicht mehr geben darf das man eine Mindestmietdauer vorgeben darf.Nur mit begründung
Also ich glaube das dieser Passus ungültig ist!
Kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit gibt vorher zu Kündigen,....
04.06.2013 09:32
Zitat von Nachteule1981:
Zitat von Jule090:
Zitat von Chilii:
Wir hatten das gleiche bei der KSG. Sind zum 1. Mail 2011 eingezogen, Mindestmietdauer laut Vertrag 2 Jahre. Erst nach diesen 2 Jahren, also ab 1. Mai 2013 konnten wir mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Wobei wir aber eh erst zum 31.5. gekündigt haben und ab 1.9. umziehen.
Ist das so vorgeschrieben oder hat eurer Vermieter das so vorgeschrieben?Meine Freundin sagte allerdings das es das eigentlich nicht mehr geben darf das man eine Mindestmietdauer vorgeben darf.Nur mit begründung
Also ich glaube das dieser Passus ungültig ist!
Kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit gibt vorher zu Kündigen,....
So wie das bei uns formuliert war war der Satz gültig. Unsere Nachbarn sind trotz Anwalt, Schimmelgutachten usw. nur mithilfe eines Nachmieters aus ihrer Wohnung rausgekommen nach einem Jahr.
Hab gerade auch noch das gefunden:
10. Einseitiger Kündigungsrechtsausschluss in AGB
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 hatte der BGH einen einseitigen individualvertraglichen Kündigungsrechtsausschluss für zulässig erachtet. In Abgrenzung dazu hat er jetzt festgestellt, dass ein einseitiger formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam ist sofern er nicht mit einer Staffelmietvereinbarung verbunden ist. Damit dürften sämtliche Fallkonstellationen zulässigen und unwirksamen Kündigungsrechtsverzichts vom BGH entschieden sein.
Demnach gilt Folgendes:
- beidseitiger Kündigungsverzicht in AGB: bis vier Jahre Dauer wirksam ;
- einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters im Individualvertrag: bis fünf Jahre Dauer wirksam ;
- einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters in AGB: unwirksam ;
- einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters in AGB mit Staffelmiete: bis vier Jahre Dauer wirksam ;
- einseitiger Kündigungsverzicht des Vermieters: wirksam .
- exemplarisch BGH, NJW 2009, 912 -
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