Frage zum Elterngeldantrag
20.06.2009 11:29
Hallo, ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage. Und zwar fülle ich gerade den Elterngeldantrag aus und weiß nicht weiter. Ich habe kein Mutterschaftsgeld bekommen und soll somit eine Bescheinigung der Krankenkasse darüber mit einreichen. Kann ich die jetzt schon bekommen oder erst nach der Geburt meines Kindes? Falls ich die jetzt schon bekommen kann, ruf ich da gleich mal an. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße, Denise.
Ich habe mal eine Frage. Und zwar fülle ich gerade den Elterngeldantrag aus und weiß nicht weiter. Ich habe kein Mutterschaftsgeld bekommen und soll somit eine Bescheinigung der Krankenkasse darüber mit einreichen. Kann ich die jetzt schon bekommen oder erst nach der Geburt meines Kindes? Falls ich die jetzt schon bekommen kann, ruf ich da gleich mal an. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße, Denise.
20.06.2009 11:32
Weiß ich leider auch nicht,aber schieb mal für dich
Warum hast du kein Geld von der Krankenkasse bekommen?
Warum hast du kein Geld von der Krankenkasse bekommen?
20.06.2009 11:33
Weil ich eine Ausbildung gemacht habe, für die ich Bafög bekommen habe. Und jetzt bekomme ich ALG 2. Da kriegt man doch nichts, oder?
20.06.2009 11:39
ruf halt beim elterngeld an und frag da nach .. weil du hast ja vorher verdient ... und wenn du jetz 1 jahr alg 2 bekommen hast bekommste halt 300€ mindestsatz anrechnungsfrei!!!
20.06.2009 11:40
Aber Bafög wird doch nicht als Verdienst angerechnet oder?
20.06.2009 11:57
wenn du nichts bekommen hast, brauchst du auch keinen nachweis.... das gilt nur dann, wenn du geld bekommen hättest
20.06.2009 12:09
Jeder, der nichts anderes bekommt, kann beim Bundesversichrungsamt mindestens die Pauschale des Mutterschaftsgeldes von 210,- Euro beantragen.
JEDER bekommt mindestens die 210,- Euro (einmalig) an Mutterschaftsgeld, zumindest hier in Deutschland!
Und die Bestätigung vom BVA gibst du dann in Kopie an die entsp. Elterngeldstelle mit dem Vertrag ab.
JEDER bekommt mindestens die 210,- Euro (einmalig) an Mutterschaftsgeld, zumindest hier in Deutschland!
Und die Bestätigung vom BVA gibst du dann in Kopie an die entsp. Elterngeldstelle mit dem Vertrag ab.
20.06.2009 13:39
Also bekomme ich, obwohl ich seit dem 01.02.2009 nicht mehr in Ausbildung bin und ALG 2 beziehe, Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
20.06.2009 19:45
Zitat von Denise1988:
Also bekomme ich, obwohl ich seit dem 01.02.2009 nicht mehr in Ausbildung bin und ALG 2 beziehe, Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
Hmm, dazu kann ich leider nix sagen, aber ruf doch mal beim Bundesversicherungsamt an, die sagen dir genau Bescheid (Tel. ist auch dabei):
http://www.mutterschaftsgeld.de/
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