Mütter- und Schwangerenforum

Frage zum Elterngeld

Jessy22884
83 Beiträge
16.11.2014 13:58
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins dunkle bringen.

Ich habe am 16.6 meine Tochter bekommen.
Bisher haben weder mein Mann noch ich Elterngeld in Anspruch genommen. Nun ist es so, dass ich ab Februar Elterngeld haben möchte. Habe bereits letzte Woche den Antrag abgeschickt mit allen erforderlichen Unterlagen.

Habe ich nun nur Anspruch bis zum 16.6.2015 oder bis 16.08.2015?
Also bis zum 12. Monat oder bis zum 14. Monat?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

16.11.2014 14:09
Warum habt ihr das nicht direkt beantragt?

Es wird nur 3 Monate rückwirkend ausbezahlt, das steht auch auf dem Antrag oben in der Ecke.
16.11.2014 14:12
Achso-man kann ja auhc mal ganz und richtig lesen

Hier, da müsste alles stehen.

http://www.eltern-geld.org/dauer.html
shelyra
69204 Beiträge
16.11.2014 14:24
du bekommst das elterngeld nur bis zum 15.06. (außer du lässt es splitten und auf eine längere bezugsdauer auszahlen). bis zum 15.08. würdet ihr es nur bekommen wenn dein mann auch 2 monate elterngeld in anspruch nimmt.
16.11.2014 15:10
Warum hast du es nicht längst beantragt? Gehst du vielleicht mer als 30 Stunden arbeiten?

Verstehe ich nicht, wenn es so ist und du einfach noch nichts beantragt hast, hast du ne Menge verschenkt gilt nämlich hab Geburt
Glücksklee
823 Beiträge
16.11.2014 16:06
Zitat von julemaus:

Warum hast du es nicht längst beantragt? Gehst du vielleicht mer als 30 Stunden arbeiten?

Verstehe ich nicht, wenn es so ist und du einfach noch nichts beantragt hast, hast du ne Menge verschenkt gilt nämlich hab Geburt


Das ist nicht ganz richtig.
Man bekommt noch für die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und erst ab der 9. Woche hat man Anspruch auf Elterngeld.
Aber wie schon geschrieben wurde. Ihr bekommt nur 14 Monate EG, wenn Dein Mann auch 2 Monate daheim bleibt.
mandy89
3474 Beiträge
16.11.2014 16:25
Das ist auch nicht ganz richtig. Wenn man kein muschugeld i anspruch nimmt kann man elterngeld auch ab Geburt beziehen
16.11.2014 16:29
Eben das Meine ich der Anspruch gilt ab Geburt. Wer in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat bekommen natürlich erst muschg.

Aber eine Antwort haben wir noch nicht von ihr warum? Würde mich echt interessieren
Jessy22884
83 Beiträge
16.11.2014 17:25
Also...wir haben kein Elterngeld beantragt, weil mein Chef zu mir meinte wenn ich nach dem mutterschutz direkt arbeiten komme würde mein Vertrag weiter verlängert werden... also haben wir unseren Jahresurlaub so benutzt dass einer von uns immer da ist und sonst Oma und Opa aufgepasst haben. Jetzt habe ich erfahren über eine 3. Person dass mein Chef den Vertrag doch nicht verlängert und dieser im Februar ausläuft.

Also möchte ich ab Februar in eltern Zeit gehen und nur noch meinen nebenjob ausüben. ..

16.11.2014 18:04
Zitat von Jessy22884:

Also...wir haben kein Elterngeld beantragt, weil mein Chef zu mir meinte wenn ich nach dem mutterschutz direkt arbeiten komme würde mein Vertrag weiter verlängert werden... also haben wir unseren Jahresurlaub so benutzt dass einer von uns immer da ist und sonst Oma und Opa aufgepasst haben. Jetzt habe ich erfahren über eine 3. Person dass mein Chef den Vertrag doch nicht verlängert und dieser im Februar ausläuft.

Also möchte ich ab Februar in eltern Zeit gehen und nur noch meinen nebenjob ausüben. ..


Sprich deinen Chef doch erstmal an und kläre mit ihm! Über eine 3. würde ich nix drum geben. Die vertagsangelegenheiten besprichst du mit deinem Chef und nicht mit dritten. Würde morgen sofort zu ihm hingehen und ihn ansprechen wann du den neuen Vertrag bekommst
Jessy22884
83 Beiträge
16.11.2014 19:58
Ich hab sie schon darauf angesprochen. .. und es ist War. .. mir sagte sie Geld für die stelle sei gekürzt worden... inoffiziell hat mir aber die 3. Person gesagt dass sie sagte Mütter mit kleinen Kindern seien unflexibel. ... und ich bin direkt wieder 40 Std arbeiten gegangen...
shelyra
69204 Beiträge
16.11.2014 20:05
Zitat von Jessy22884:

Also...wir haben kein Elterngeld beantragt, weil mein Chef zu mir meinte wenn ich nach dem mutterschutz direkt arbeiten komme würde mein Vertrag weiter verlängert werden... also haben wir unseren Jahresurlaub so benutzt dass einer von uns immer da ist und sonst Oma und Opa aufgepasst haben. Jetzt habe ich erfahren über eine 3. Person dass mein Chef den Vertrag doch nicht verlängert und dieser im Februar ausläuft.

Also möchte ich ab Februar in eltern Zeit gehen und nur noch meinen nebenjob ausüben
. ..


bedenke, dass jeder verdienst im ersten lebensjahr auf das elterngeld angerechnet wird. meist lohnt es sich da gar nicht überhaupt nebenbei arbeiten zu gehen...

rechne dir das am besten mal durch
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