Mütter- und Schwangerenforum

Frage zu befristeten Arbeitsverträge

Peggy1983
32 Beiträge
26.01.2012 12:48
huhuuu

da erzähl ich euch mal meine Geschichte....ich bin bis zum 31.07.2012 befristet und wollte eigentlich auf das Babyjahr verzichten und da hätte das mein Schatz gemacht...hatte ich auch alles mein Chef damals gesagt...um Chancen auf Verlängerung zu bekommen....so ET ist am 12.05.2012...so nun wurde mir mitgeteilt wie es jetzt aussieht werde ich nicht verlängert...und ich soll doch das Babyjahr machen....schön und gut wie muss ich mich jetzt verhalten was muss ich alles beantragen usw.....war darauf ja nicht vorbereitet.....muss mich ja trotzdem Arbeitslos melden oder?? Hätte ich dann nach den Babyjahr auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?? Was für Leistungen stehen mir alles zu??

Liebe Grüße
Peggy
finchen86
6290 Beiträge
26.01.2012 12:50
beantragen eltern geld etc erst nach der geburt..

nach dem elternjahr steht dir alg1 zu welches (wenns net ah schon beim maximum is) um nen halbes jahr sich verlängert.
Harley
7713 Beiträge
26.01.2012 13:22
Ich bin in einer ähnlichen Situation. Nur das bei mir der Vertrag einen knappen Monat vor dem MuSchu ausläuft und ich bis jetzt zwar eine mündliche Zusage, für einen Befristeten Vertrag habe, aber noch nichts schriftliches. Arbeitlos wäre ich dann ab Mitte März. Vorsichtshalber habe ich bei der Agentur für Arbeit angerufen und mich provisorisch Arbeitssuchend gemeldet, die haben mir dann gleich so ein ganzes Paket + einen Antrag für Alg 1 geschickt.
Vielleicht solltest du einfach dort mal anrufen und dich beraten lassen. Ich hatte zumindestens eine sehr nette und kompetente Frau am Telefon.
Peggy1983
32 Beiträge
16.02.2012 10:17
Da habe ich beim Arbeitsamt angerufen aber die sagen das ich mich erst 3 Monate bevor das Elternjahr abläuft melden muss.-...aber man muss sich doch trotzdem melden oder???
Putsch
26805 Beiträge
16.02.2012 11:36
Du kannst ALG beantragen, wenn dein Elterngeld nicht ausreicht.
16.02.2012 11:39
Du musst dich nicht arbeitslos melden, stehst ja dem Arbeitsmarkt während der Elternzeit nicht zur Verfügung. Und in dem Jahr bekommst du Elterngeld.
Danach kannst du ALG1 beantragen.
16.02.2012 11:40
Zitat von finchen86:

beantragen eltern geld etc erst nach der geburt..

nach dem elternjahr steht dir alg1 zu welches (wenns net ah schon beim maximum is) um nen halbes jahr sich verlängert.


Ich habe das alles schon vor der Geburt beantragt und direkt nach der Geburt die Geburtsurkunde nachgeschickt! So können sie es schneller bearbeiten und man bekommt eher sein Geld. Vor allem werden die Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld nicht rückwirkend gezahlt!
16.02.2012 11:41
Zitat von PuTscH:

Du kannst ALG beantragen, wenn dein Elterngeld nicht ausreicht.


aber dann muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. man bekommt nur ALG I wenn man auch erwerbsfähig ist! Sie könnte zusätzlich, falls Elterngeld und Kindergeld nicht reichen Wohngeld und Kinderzuschlag oder Hartz 4 beantragen!
Seramonchen
37775 Beiträge
19.02.2012 19:22
Zitat von Penelope3582:

Zitat von finchen86:

beantragen eltern geld etc erst nach der geburt..

nach dem elternjahr steht dir alg1 zu welches (wenns net ah schon beim maximum is) um nen halbes jahr sich verlängert.


Ich habe das alles schon vor der Geburt beantragt und direkt nach der Geburt die Geburtsurkunde nachgeschickt! So können sie es schneller bearbeiten und man bekommt eher sein Geld. Vor allem werden die Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld nicht rückwirkend gezahlt!


Doch, natürlich werden sie rückwirkend gezahlt. Immer rückwirkend zum Tag der Geburt.
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