Frage wegen Mutterschutz und Elternzeit?
27.01.2017 16:29
Hallo ihr Lieben.
Ich hab ne Frage.Ich kommen mit dem rechnen von der Elternzeit nicht so richtig klar.
Also ich bin seit 1.1.2017 in Mutterschaft. Der normale Entbindungstermin wäre am 12.2.17 ,ich bekomme allerdings jetzt ein Kaiserschnitt am 3.2.17.
Wann endet den der Mutterschutz?
Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie weil ich zwei Jahre daheim bleibe?
Vielleicht könnt ihr mir helfen oder an wenn ich mich wenden kann.
Danke im Voraus schon mal.
Ich hab ne Frage.Ich kommen mit dem rechnen von der Elternzeit nicht so richtig klar.
Also ich bin seit 1.1.2017 in Mutterschaft. Der normale Entbindungstermin wäre am 12.2.17 ,ich bekomme allerdings jetzt ein Kaiserschnitt am 3.2.17.
Wann endet den der Mutterschutz?
Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie weil ich zwei Jahre daheim bleibe?
Vielleicht könnt ihr mir helfen oder an wenn ich mich wenden kann.
Danke im Voraus schon mal.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
27.01.2017 16:38
Zitat von yvonne82:
Hallo ihr Lieben.
Ich hab ne Frage.Ich kommen mit dem rechnen von der Elternzeit nicht so richtig klar.
Also ich bin seit 1.1.2017 in Mutterschaft. Der normale Entbindungstermin wäre am 12.2.17 ,ich bekomme allerdings jetzt ein Kaiserschnitt am 3.2.17.
Wann endet den der Mutterschutz?
Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie weil ich zwei Jahre daheim bleibe?
Vielleicht könnt ihr mir helfen oder an wenn ich mich wenden kann.
Danke im Voraus schon mal.![]()
mutterschutz endet 8wochen nach entbindung. ab tag wenn das kind geboren wird.
elternzeit beginnt dann nach dann 8 wochen nach geburt---
aber am besten du meldeste dich bei der elterngeldstelle direkt
alles gute
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
27.01.2017 16:46
Nein, Elternzeit beginnt mit Geburt des Kindes... Und endet bei 2 Jahren am 2. Geburtstag
Elterngeld beginnt auch mit Geburt... Aber muschu-Geld wird angerechnet
Elterngeld beginnt auch mit Geburt... Aber muschu-Geld wird angerechnet
27.01.2017 16:47
Also ich glaube, das ist falsch.
Ursprünglich errechneter Termin = 12.2
Mutterschutz daher 6 Wochen vor dem 12.2. bis 8 Wochen nach dem 12.2
Wann das Kind schlüpft, ändert mWn nichts an der Mutterschutzberechnung.
Hast du von deinem AG keine Bestätigung des Mutterschutzes mit Datumsangaben bekommen?
Ich hatte sowas schon...
Wann deine Elternzeit beginnt, kann dir hier keiner beantworten, denn das hängt ja davon ab, ab wann du die bei deinem AG beantragst. Und ob sie dir auch antragsgemäß gewährt wird.
Und die ElternGELDstelle hat mit der Frage gar nix zu tun ...
Ursprünglich errechneter Termin = 12.2
Mutterschutz daher 6 Wochen vor dem 12.2. bis 8 Wochen nach dem 12.2
Wann das Kind schlüpft, ändert mWn nichts an der Mutterschutzberechnung.
Hast du von deinem AG keine Bestätigung des Mutterschutzes mit Datumsangaben bekommen?
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Wann deine Elternzeit beginnt, kann dir hier keiner beantworten, denn das hängt ja davon ab, ab wann du die bei deinem AG beantragst. Und ob sie dir auch antragsgemäß gewährt wird.
Und die ElternGELDstelle hat mit der Frage gar nix zu tun ...
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
27.01.2017 16:49
Zitat von yvonne82:
Hallo ihr Lieben.
Ich hab ne Frage.Ich kommen mit dem rechnen von der Elternzeit nicht so richtig klar.
Also ich bin seit 1.1.2017 in Mutterschaft. Der normale Entbindungstermin wäre am 12.2.17 ,ich bekomme allerdings jetzt ein Kaiserschnitt am 3.2.17.
Der Muschu endet 8 Wochen nach deinem errechnetem ET. Da dir durch den Kaiserschnitt "vorne" was von den 6 Wochen fehlt, kommt das hinten dran. Gibt auch Mutterschutzrechner im Internet
Wann endet den der Mutterschutz?
Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie weil ich zwei Jahre daheim bleibe?
EZ beginnt grundsätzlich am Geburtstag des Kindes. Wenn du zwei Jahre anmeldest, musst du also am 03.02.19 wieder arbeiten gehen.
Vielleicht könnt ihr mir helfen oder an wenn ich mich wenden kann.
Danke im Voraus schon
Ich arbeite im Personalbüro und weiß das daher![]()
27.01.2017 16:49
ElternZEIT beginnt nicht mit Geburt, sondern frühestens nach Ende des Mutterschutzes!
27.01.2017 16:51
Ich finde es immer wieder erschreckend wie manche mit ihrem Halbwissen um sich werfen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/22.gif)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/145.gif)
27.01.2017 17:08
Emma-Erna hat auf jeden Fall recht. Habe mich damit auch eingehend beschäftigt.
27.01.2017 17:49
Elternzeit beginnt exakt am Tag der Geburt. Alles andere ist falsch. Ich bin ganz bei Emma.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
27.01.2017 18:13
Die Elternzeit beginnt an dem Tag an dem sie möchte das die Elternzeit beginnt. Das ist nicht automatisch der Rag der Geburt. Wenn im Anschluss an den Mutterschutz direkt Elternzeit genommen wird und auch Elterngeld ausgezahlt werden soll ist es allerdings ratsam als Elternzeitbeginn und Beginn der Auszahlung des Elterngeldes das Geburtsdatum anzugeben um bei Überschneidung kein Geld zu verschenken.
28.01.2017 04:24
Emma Erna hat Recht, muschu immer 8 Wochen nach ET, auch wenn das Kind eher kommt. Bei frühchen dann sogar 12 Wochen.
Wenn das Kind nach ET kommt werden die 8 Wochen ab Geburtsdatum gerechnet.
Mit Elternzeit kann ich nicht 100%ig sagen, bin mir aber recht sicher dass diese nach muschu beginnt. Mein AG hatte meinen Antrag damals nämlich extra abgeändert (ich hatte Geburtsdatum geschrieben, er hat das gestrichen und den ersten Tag nach Mutterschutz eingetragen. Das erste jahr endet allerdings am 1. Geburtstag und nicht 8 Wochen danach).
Meiner Meinung nach macht das auch Sinn denn Elternzeit muss man ja 7 Wochen vor antritt beantragen. Und da die mitter diese bis 1 Woche nach der Geburt beantragen kann wären wir ja genau bei den 8 Wochen die dann Mutterschutz und nicht Elternzeit sind.
Wenn das Kind nach ET kommt werden die 8 Wochen ab Geburtsdatum gerechnet.
Mit Elternzeit kann ich nicht 100%ig sagen, bin mir aber recht sicher dass diese nach muschu beginnt. Mein AG hatte meinen Antrag damals nämlich extra abgeändert (ich hatte Geburtsdatum geschrieben, er hat das gestrichen und den ersten Tag nach Mutterschutz eingetragen. Das erste jahr endet allerdings am 1. Geburtstag und nicht 8 Wochen danach).
Meiner Meinung nach macht das auch Sinn denn Elternzeit muss man ja 7 Wochen vor antritt beantragen. Und da die mitter diese bis 1 Woche nach der Geburt beantragen kann wären wir ja genau bei den 8 Wochen die dann Mutterschutz und nicht Elternzeit sind.
16.02.2017 09:55
Rechtlich gesehen beginnt Elternzeit tatsächlich mit dem Tag, an dem man sie nehmen möchte (wenn man die Frist zur Anmeldung einhält ^^). Denn zur Elternzeit kann dich niemand per Gesetz zwingen.
Aber der Mutterschutz wird von deinem 3jährigen Anspruch auf Elternzeit automatisch abgezogen .
Nimmst du also 2 Jahre ab Geburt Elternzeit, dann hast du auch "nur" 2 Jahre von deinem Anspruch verbraucht.
Nimmst du aber 2 Jahre nach Ende des Mutterschutzes (ich geh mal von den regulären 8 Wochen aus), dann hast du hingegen 2 Jahre und 2 Monate deiner Elternzeit schon verbraucht.
Aber der Mutterschutz wird von deinem 3jährigen Anspruch auf Elternzeit automatisch abgezogen .
Nimmst du also 2 Jahre ab Geburt Elternzeit, dann hast du auch "nur" 2 Jahre von deinem Anspruch verbraucht.
Nimmst du aber 2 Jahre nach Ende des Mutterschutzes (ich geh mal von den regulären 8 Wochen aus), dann hast du hingegen 2 Jahre und 2 Monate deiner Elternzeit schon verbraucht.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt