Frage wegen Länge der Elternzeit...
26.01.2010 14:50
Hallo,
irgendwie steige ich da gerade nicht so ganz hinter, wie lange ich bei 12 bzw. 14 Monaten Elternzeit zu Hause bleibe...
Also mein Mutterschutz fing am 31.10.09 an,ET war 12.12. und mein Sohn kam am 23.12.09, Mutterschaftsgeld bekomme ich bis zum 17.2.2010!
Heißt das, das ab dem 18.2.2010 die "richtige" Elternzeit beginnt mit dem Elterngeld,sodass ich ab da an 10 Monate zähle?Denn die Elternzeit geht ja quasi vom ET aus 12 Monate....
Dann müsste ich ja am 18.12.2010 wieder anfangen zu arbeiten,oder wenn ich 14 Monate zu haus bleibe am 18.2.2011 oder?
irgendwie steige ich da gerade nicht so ganz hinter, wie lange ich bei 12 bzw. 14 Monaten Elternzeit zu Hause bleibe...
Also mein Mutterschutz fing am 31.10.09 an,ET war 12.12. und mein Sohn kam am 23.12.09, Mutterschaftsgeld bekomme ich bis zum 17.2.2010!
Heißt das, das ab dem 18.2.2010 die "richtige" Elternzeit beginnt mit dem Elterngeld,sodass ich ab da an 10 Monate zähle?Denn die Elternzeit geht ja quasi vom ET aus 12 Monate....
Dann müsste ich ja am 18.12.2010 wieder anfangen zu arbeiten,oder wenn ich 14 Monate zu haus bleibe am 18.2.2011 oder?
26.01.2010 14:52
ja ich glaube so ist es. wobei du ja nicht 14 monate zu hause bleiben kannst, müssen ja 2 monate dein mann machen, ne
26.01.2010 14:53
Zitat von nine208:
ja ich glaube so ist es. wobei du ja nicht 14 monate zu hause bleiben kannst, müssen ja 2 monate dein mann machen, ne
Es gibt die Sonderregelung(steht auch im Antrag),das man 14 Monate zu hause bleiben kann,wenn der Vater nicht in der Lage ist sich 2 Monate ums Kind zu kümmern und da er in der Zeit in den USA ist,kann er das ja nicht,ich hoffe die genehmigen mir die 14 Monate.
Am Telefon sagten sie mir ich soll es einfach versuchen
26.01.2010 14:55
Ja richtig, genau am 1. Geburtstag Deines Kindes wäre Dein erster Arbeitstag. 14 Monate kannst Du nicht zu Hause bleiben, bei 14 Monaten müsste zwei Monate Dein Mann zu Hause bleiben. Man kann sich das Elterngeld aber auch über zwei Jahre zahlen lassen, dann bekommst Du jeden Monat nur die Hälfte.
Wäre schön gewesen, aber bei uns hat´s leider finanziell nicht hingehauen!
Wäre schön gewesen, aber bei uns hat´s leider finanziell nicht hingehauen!
26.01.2010 14:57
Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen! Nur das Elterngeld bekommst du nur für die 10 Monate nach dem Mutterschutz. Wenn du alleinerziehend bist, bekommst du das Elterngeld für 12 Monate nach dem Mutterschutz.
26.01.2010 15:07
fürs elterngeld wird IMMER der geburtstag genommen. also wenn das kind am 23. geboren wurde, wird immer vom 23. zum 23. gerechnet. heißt dein erster arneitstag wäre theoretisch entweder der 24.12. (bzw. der 27.12.) oder der 24.2. (bei 14 Monaten).
26.01.2010 15:11
ja genau aber durch das mutterschaftsgeld bekommst du bis zum febuar 2011 elterngeld!
Du kannst aber auch früher wieder arbeiten musst den nur bescheid geben! Und dann streichen dir die das was du verdienst an elterngeld! Das heißt verdienst du mehr als das elterngeld dann bekommst du garkein elterngeld mehr!
Du kannst aber auch früher wieder arbeiten musst den nur bescheid geben! Und dann streichen dir die das was du verdienst an elterngeld! Das heißt verdienst du mehr als das elterngeld dann bekommst du garkein elterngeld mehr!
26.01.2010 15:39
dein kleiner ist am 23.12.2009 geboren,also endet bei 12 monaten deine elternzeit am 23.12.2010( das wär dein erster arbeitstag) oder wenn du alleinerziehend bist kannst du 14 monate und das wäre der 23.02.2011. alles klar!
26.01.2010 16:02
Zitat von Leene:
Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen! Nur das Elterngeld bekommst du nur für die 10 Monate nach dem Mutterschutz. Wenn du alleinerziehend bist, bekommst du das Elterngeld für 12 Monate nach dem Mutterschutz.
elterngeld ist 12 monate und gibts ab dem tag der geburt bis zum 1.geb. , oder halt 14 monate wenn papa zuhause bleibt oder man alleinerziehend ist.
26.01.2010 17:31
Zitat von Susi22:
ja genau aber durch das mutterschaftsgeld bekommst du bis zum febuar 2011 elterngeld!
Du kannst aber auch früher wieder arbeiten musst den nur bescheid geben! Und dann streichen dir die das was du verdienst an elterngeld! Das heißt verdienst du mehr als das elterngeld dann bekommst du garkein elterngeld mehr!
Aber nur, wenn sie die 14 Monate bewilligt bekommt, denn ansonsten bekommt sie nur bis 23.Dezember, also genau 12 Monate...
Mutterschaftsgeld wird nämlich aufs Elterngeld angerechnet, das war damals schon so und ich glaube nicht, dass sich das mittlerweile geändert hat...
29.01.2010 11:47
1. Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld.
2. Elternzeit kann man 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre machen
3. Ein Elternteil hat Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.
4. Der zweite Elternteil kann zusätzlich 2 weitere Monate Elterngeld bekommen, wenn er berufstätig ist und 2 Monate in seinem Job pausiert.
5. Kurz: Man hat zusammen max. Anspruch auf 14 Monate Elterngeld (diesen Sonderfall mit dem Mann in den USA usw. kenn ich nicht, keine Ahnung obs sowas gibt)
6. Man kann selber wählen, ob man das Elterngeld auf 12 oder 24 Monate ausgezahlt haben will. Im Falle von 24 Monaten bekommt man dann eben nur monatlich die Hälfte
7. Das Mutterschaftsgeld, welches unter anderem 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird, wird auf das Elterngeld angerechnet. Effektiv bekommt man also grob gesagt lediglich 10 Monate lang das reine Elterngeld.
8. Elterngeld bedeutet: 67 % des Nettolohnausfalls werden gezahlt. Geht man also während man Elterngeld bezieht wieder arbeiten (hierbei gilt max. 30 Std./ Woche!) und verdient weniger als vorher, bekommt man "nur" 67% des Betrages, welches auf dein vorheriges Gehalt fehlt.
Alles klar soweit?
2. Elternzeit kann man 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre machen
3. Ein Elternteil hat Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.
4. Der zweite Elternteil kann zusätzlich 2 weitere Monate Elterngeld bekommen, wenn er berufstätig ist und 2 Monate in seinem Job pausiert.
5. Kurz: Man hat zusammen max. Anspruch auf 14 Monate Elterngeld (diesen Sonderfall mit dem Mann in den USA usw. kenn ich nicht, keine Ahnung obs sowas gibt)
6. Man kann selber wählen, ob man das Elterngeld auf 12 oder 24 Monate ausgezahlt haben will. Im Falle von 24 Monaten bekommt man dann eben nur monatlich die Hälfte
7. Das Mutterschaftsgeld, welches unter anderem 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird, wird auf das Elterngeld angerechnet. Effektiv bekommt man also grob gesagt lediglich 10 Monate lang das reine Elterngeld.
8. Elterngeld bedeutet: 67 % des Nettolohnausfalls werden gezahlt. Geht man also während man Elterngeld bezieht wieder arbeiten (hierbei gilt max. 30 Std./ Woche!) und verdient weniger als vorher, bekommt man "nur" 67% des Betrages, welches auf dein vorheriges Gehalt fehlt.
Alles klar soweit?
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