Mütter- und Schwangerenforum

Frage wegen freiem Dienstvertrag (Österreich)

Acacia
4495 Beiträge
19.09.2010 12:56
Hab ein Jobangebot mit freiem Dienstvertrag (private Englischlehrerin) bekommen und hab jetzt dazu eine Frage (vielleicht weiß es zufällig eine von euch)

Verdienstmäßig wäre ich unter der Geringfügigkeitsgrenze (außer wir kommen über eine bestimmte Schülerzahl, bzw ich bekomm mehr als 4 Gruppen). Muss ich da selbst die ganzen Versicherungen zahlen (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung)?

Danke im Voraus für eure Antworten!
19.09.2010 12:57
Freier Dienstvertrag bedeutet ja, dass du Rechnungen an deinen Arbeitgeber stellst oder? Ich glaube schon, dass du da alles selber zahlen musst Geh mal auf www.help.gv.at Dort findest du das sicher
Acacia
4495 Beiträge
19.09.2010 13:00
Ja, sie hats mir so erklärt, dass ich für meine Stunden, die ich abhalte, Rechnungen stelle.

Mensch, ich weiß momentan nicht, was ich machen soll. Ich wohn ja im Moment quasi bei meiner Oma, aber es ist manchmal echt nervenaufreibend, weil doch 2 verschiedene Generationen aufeinander knallen.
Und klar wär mir ein Job lieber, wo ich mir leicht eine eigene Wohnung leisten könnte, aber das ist doch besser als gar nix zu machen, oder? Und bei dem Job könnte ich nebenbei noch weiter studieren
19.09.2010 13:00
Blödsinn - vergiss es - das war der Werksvertrag, was ich meinte... als freier Dienstnehmer bist du grundsätzlich versichert, aber freie Dienstverträge dürfen nur Firmen ausstellen, keine Privatpersonen (also für Nachhilfe zb geht das nicht). Dabei dürfte es eigentlich egal sein, ob du geringfügig bist oder nicht
Acacia
4495 Beiträge
19.09.2010 13:03
Keine Ahnung... ich dachte auch, da spielt das mit Geringfügigkeit keine Rolle, aber sie meinte, sobald ich über die Geringfügigkeitsgrenze komme, zahlt sie das alles.
Es ist ja eigentlich keine Privatperson, es läuft alles über ein Helen Doron-Zentrum

19.09.2010 13:05
Da musst du aufpassen:

Wenn du Rechnungen stellst, handelt es sich um einen Werksvertrag, wo du als Selbständige giltst. Dann musst du alles selbst abführen.

Bei einem freien Dienstvertrag giltst du als Arbeitnehmer und da führt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ab, du musst aber selber Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zahlen.

Dann solltest du noch darauf achten, dass beim freien Dienstvertrag kein Arbeitsrecht gilt, außer es wurde extra ausgemacht (also Urlaubsanspruch, Krankengeld, etc)

Ich hab mich vor 2 Jahren dazu schlau gemacht, weil ich Wege gesucht habe, mich ohne Meisterprüfung als Fotografin mehr oder weniger selbständig zu machen, aber mir war das dann alles zu unsicher und dann hab ich das bleiben lassen
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