Mütter- und Schwangerenforum

Frage bzgl. Probezeit/Kündigung/Arbeitslosmelden

Anonym 184770
6 Beiträge
03.11.2015 10:14
Hallo liebe mcler,

Erstmal anonym weil ich echt noch durch das ganze ziemlich durch den Wind bin da es erst gestern Mittag passiert ist und ich noch unter Schock stehe.
Also folgendes:

Ich arbeite in einem sozialen Beruf, habe Mitte Juni nach vier Jahren Elternteil und zwei Kindern wieder im Beruf angefangen. Da wir umgezogen sind habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Habe bi Mitte Dezember Probezeit um dann einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.

Tja gestern wurde ich zum Gespräch gerufen und mir mitgeteilt das alles bereits durch sämtliche zuständige Stellen ist und grade abgesegnet wurde und die Probezeit Mitte dez endet aber kein unbefristet Vertrag weitergeht.
Mir hat es den Boden unter den Füßen weggezogen, Vorallem weil es keine Gründe gibt sondern nur meine Nase nicht passt. Aber das ist ja grade nicht Thema.

Meine Frage an alle die sich mit sowas auskennen, mir ist sowas noch nie passiert und ich war noch nie arbeitslos oder so deswegen habe ich keine Ahnung.

Steht mit alg1 zu? Habe ja nur knapp 6 Monate gearbeitet, davor vier Jahre Elternzeit. Wann muss ich mich evtl arbeitslos melden? Steht mir auch Geld zu wenn mein man Zuviel verdient in seinem Job, wir sind verheiratet.
Überlege nämlich ob ich evtl selber kündige wenn ich eh nix kriege. Dann muss ich da nicht mehr hin.

Im Internet hab ich nix seriöses zu dem Thema gefunden.

Vielen vielen Dank schonmal,
Bin noch ziemlich verwirrt....

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es noch ganz frisch ist und ich noch unter Schock stehe.

Aduja
28754 Beiträge
03.11.2015 10:23
Als erstes musst du dich heute oder morgen noch beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Kündigen würde ich nicht, denn wenn du irgendwelche Gelder bekommst, wirst du dann für einige Zeit gesperrt. Ganz genau weiß ich aber auch nicht, wie viel das ist.
Hattest du einen befristeten Vertrag? Bis Dezember? Oder einen länger befristeten? Oder hattest du einen unbefristeten mit einer Probezeit bis Dezember?
Anonym 184770
6 Beiträge
03.11.2015 10:33
Genau Probezeit geht bis Mitte Dezember.
Weißt du denn ob mir was zusteht? Oder gibt's ne Hotline vom Arbeitsamt oder so?
Danke schonmal.
Anonym 184770
6 Beiträge
03.11.2015 10:34
Danach hätte es in einen unbefristeten übergegangen.
Maoli
526 Beiträge
03.11.2015 10:49
An sich ist das ziemlich wurst, ob sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Innerhalb der Probezeit darf ohne Angabe von Gründen mit einer 14 tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wenn sie jetzt schon sagen, dass mit Ende der Probezeit zu Mitte Dezember Schluss ist, reizen sie nur ihren rechtlichen Spielrahmen bis zum letzten Tag aus, was aber völlig legitim ist.
Eigentlich ist es sogar noch recht Fair vom Arbeitgeber so früh zu sagen, dass die Arbeitsstelle gekündigt wird, so hat sie mehr Zeit was neues zu suchen. Er hätte rein Theoretisch auch erst Ende November sagen können, dass der Arbeitsvertrag gekündigt wird.

So schnell wie möglich beim Amt vorstellig werden. Derjenige dort kann dir dann sagen, ob du Leistungen bekommst oder nicht. Wenn nicht, kannst du immer noch kündigen.
Aduja
28754 Beiträge
03.11.2015 10:52
Mein Gedanke war nur, ob es vielleicht ein befristeter Vertag bis Dezember war, der sozusagen die Probezeit ist, und ihr nur mündlich ein Anschlußvertrag versprochen wurde. Dann wäre die Lage ja etwas anders.

Aber so, schnell melden und die Leute beim Arbeitsamt helfen dir bei allem anderen.
Anonym 184770
6 Beiträge
03.11.2015 11:05
Ok vielen Dank euch zweien
Super_kind
1528 Beiträge
03.11.2015 11:12
Zitat von Anonym 184770:

Ok vielen Dank euch zweien


Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall.
SaschasEngel09
797 Beiträge
03.11.2015 11:36
Zitat:
Dafür müssen die Arbeitslosen in den vergangenen 24 Monaten eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten ausgeübt haben. Ausserdem dürfen die Arbeitslosen im letzten Jahr nicht mehr als 150 Tage gefehlt haben.
Das habe ich zum Alg 1 gefunden, für Alg 2 kommt es darauf an, wie viel dein Mann verdient, wenn er Über eine gewisse Einkommensgrenze ist, bekommt man glaube gar nicht. Und wenn man weiß das man gekündigt wird, sich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden. Aber nicht selbst kündigen, da du sonst für eine gewisse Zeit (glaube 43 Monate, bin aber nicht sicher) gesperrt wirst.
SaschasEngel09
797 Beiträge
03.11.2015 11:37
Nicht 43 Monate 3 meinte ich
Anonym 184770
6 Beiträge
03.11.2015 11:39
Genau sowas habe ich eben auch gesehen im netzt das man so und so lange gearbeitet haben muss. Und da ich das ja nicht habe könnte ich ja zB mit der sofortigen Kündigung mehr Zeit haben für die Stellensuche.
SaschasEngel09
797 Beiträge
03.11.2015 11:44
Vll am besten sich ein Beratungsgesprach holen. Bei einem Arbeitslosenverband ( wenn es bei euch sowas gibt) , wenn ich mich nicht täusche, beraten die und helfen bei Antragsausfüllungen.
Anonym 184770
6 Beiträge
03.11.2015 12:09
So habe grade mit einer Dame von der Arbeitsamt Hotline gesprochen. Zuerst sagte sie mir mir steht kein alg1 zu, aber als ich sagte das ich davor Elterngeld bezogen habe, sagte sie das reicht als Bezug, also steht mir etwas zu.
Sie sagte auch innerhalb 24monat muss man 12 Monate eingezahlt haben. Aber das hätte ich ja meinte sie durch das Elterngeld.
Auf jeden Fall muss ich warten bis ich vom ag was schriftlich bekomme und dann mich Arbeitssuchende melden.

Danke euch
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