Erstausstattung für Wohnung
21.07.2009 18:49
Hallo erstmal
Ich habe ne Frage
Erstmal zur Erklärung ^^
Ich wohne momentan bei meinen Eltern, habe selbst eine Tochter und möchte nun ausziehen, möchte allerdings von Ba-Wü nach Halle (saale) ziehen. Dagegen hatte die Arge erstmal nix einzuwenden, meine Freundin wohnt auch dort und schaut schon fleißig nach Wohnungen....Sie selbst bekomtm auch Hartz4, ist auch mit Kind und meinte, dass ihr die Arge eine Miete von 396 Euro erlaubt hat, ihre war damals zu hoch sie durfte dazuzahlen....
Bei mir wäre die ausgesuchte Wohnung so, dass sie noch im Satz liegen würde (393 euro) allerdings müsste ein neuer Boden rein, den die Vermieter verlegen lassen würden und die Kosten dafür in die Miete miteinfliessen lassen würde. Ich würde also über dem Satz sein. Nun meinte meine Freundin allerdings, dass man ihr damals sagte sie würde wegen der zu hohen Miete kein Anspruch auf Erstausstattung haben, was sie auch garnciht brauchte. Ich jedoch bräuchte dann noch eine Küche(ohne Kühlschrank) und eine Waschmaschine. Ich kann es leider nicht selbst zahlen, momentan bekomme ich nur Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld, dass aber im September ausläuft. Außerdem muss ich den Umzug auch zahlen, der wahrscheinlich nich ganz billig wird, seh aber ein dass ich da wahrscheinlich nix bekommen werde völlig in Ordnung....
Die eigentliche Frage ist: Bekomm ich dann wirklich keine Hilfe von der Arge zur Erstausstattung?
Danke für Antworten
Ich habe ne Frage
Erstmal zur Erklärung ^^
Ich wohne momentan bei meinen Eltern, habe selbst eine Tochter und möchte nun ausziehen, möchte allerdings von Ba-Wü nach Halle (saale) ziehen. Dagegen hatte die Arge erstmal nix einzuwenden, meine Freundin wohnt auch dort und schaut schon fleißig nach Wohnungen....Sie selbst bekomtm auch Hartz4, ist auch mit Kind und meinte, dass ihr die Arge eine Miete von 396 Euro erlaubt hat, ihre war damals zu hoch sie durfte dazuzahlen....
Bei mir wäre die ausgesuchte Wohnung so, dass sie noch im Satz liegen würde (393 euro) allerdings müsste ein neuer Boden rein, den die Vermieter verlegen lassen würden und die Kosten dafür in die Miete miteinfliessen lassen würde. Ich würde also über dem Satz sein. Nun meinte meine Freundin allerdings, dass man ihr damals sagte sie würde wegen der zu hohen Miete kein Anspruch auf Erstausstattung haben, was sie auch garnciht brauchte. Ich jedoch bräuchte dann noch eine Küche(ohne Kühlschrank) und eine Waschmaschine. Ich kann es leider nicht selbst zahlen, momentan bekomme ich nur Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld, dass aber im September ausläuft. Außerdem muss ich den Umzug auch zahlen, der wahrscheinlich nich ganz billig wird, seh aber ein dass ich da wahrscheinlich nix bekommen werde völlig in Ordnung....
Die eigentliche Frage ist: Bekomm ich dann wirklich keine Hilfe von der Arge zur Erstausstattung?
Danke für Antworten
21.07.2009 18:53
Erstausstattung steht dir zu,wenn die ARGE die wohnung genehmigt. Das sagte mir damals mein Bearbeiter. Also Wohnung=Erstausstattung. Wohnung genehmigen und Erstausstattung ablehnen können sie nicht.
Abgesehen davon steht dir Teppich zu,wenn du ein Kind hast. Wie genau das jetzt mit dem Geld ist weiß ich nicht, müsstest du bei der ARGE anfragen.
Lg
Abgesehen davon steht dir Teppich zu,wenn du ein Kind hast. Wie genau das jetzt mit dem Geld ist weiß ich nicht, müsstest du bei der ARGE anfragen.
Lg
21.07.2009 18:55
Achso und sowas wie Waschmaschine steht dir auch ohner die Übernahme der Erstausstattung zu,wenn du ein Kind hast. Also selbst wenn diese, die du mit der erstausstattung bekommst, mal kaputt geht, steht dir eine "neue" zu
21.07.2009 19:01
Die versuchen natürlich sich darum zu drücken. Falls sie es ablehnen sollten, dann widerspruch einlegen und auf den SGB II § 23 berufen.
Und lass es dir von der Empfangsdame auf einer identischen Kopie bestätigen,das du den Antrag abgegeben hast. Sonst ist er vielleich "verschwunden" oder "nie erhalten"
Und lass es dir von der Empfangsdame auf einer identischen Kopie bestätigen,das du den Antrag abgegeben hast. Sonst ist er vielleich "verschwunden" oder "nie erhalten"
21.07.2009 19:03
Zitat von Frau Franzi:
Die versuchen natürlich sich darum zu drücken. Falls sie es ablehnen sollten, dann widerspruch einlegen und auf den SGB II § 23 berufen.
Und lass es dir von der Empfangsdame auf einer identischen Kopie bestätigen,das du den Antrag abgegeben hast. Sonst ist er vielleich "verschwunden" oder "nie erhalten"
Ja sowas hatten wir ja schon ein paar Mal
Weiß jemand vllt auch mit wieviel man da ungefähr rechnen kann?
21.07.2009 19:04
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich und auch von ARGE zu ARGE gibts unterschiede. Am besten mal Tante Google fragen
21.07.2009 21:12
Hallo mach dir keine Sorgen..
Haqb das alles schonmal mitgemacht...
Die Arge muss dir die erstaustattung bezahlen..
Das was die Arge machen dasrf ist wenn du eine Wohnung hast die zu tuer ist werden keine Umzugsund Renovierungskosten bezahlt. Das war bei uns so. DIe wohnung war damals 24Euro zu teuer und wir mussten alles selber zahlen...
Das einzige was die sonst machen ist das du ein darlin bekommst.. aber denke ich mal nicht...
Viel glück
Haqb das alles schonmal mitgemacht...
Die Arge muss dir die erstaustattung bezahlen..
Das was die Arge machen dasrf ist wenn du eine Wohnung hast die zu tuer ist werden keine Umzugsund Renovierungskosten bezahlt. Das war bei uns so. DIe wohnung war damals 24Euro zu teuer und wir mussten alles selber zahlen...
Das einzige was die sonst machen ist das du ein darlin bekommst.. aber denke ich mal nicht...
Viel glück
23.07.2009 10:13
Hallo. Ich hatte anfang des Jahres das selbe problem. Bin mit meinem Freund zusammengezogen. Er Hartz 4 und ich hab noch voll gearbeitet und war Hochschwanger. Die Arge hat unsere Miete bezahlt, hat ein Darlehen für die Kaution genehmigt und wir haben ca. 1450€ für die Möbel bekommen. Und wir brauchten alles. In der Wohnung war nur ne Spüle. Die hätten sogar ein Umzugsunternehmen bezahlt aber wir hatten jemanden der unsere Sachen gefahren hat.
LG, Joyluv
LG, Joyluv
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