Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit vorzeitig beenden

18.04.2014 10:54
Hallo ihr lieben,

brauche dringend schnelle hilfe und Antwort.
Also habe 2Jahre Elternzeit beantragt und arbeite 50%seid anfang des 2ten Jahr Elternzeit.Der alte Vetrag ruht nur bis ende der Elternzeit.
So jetzt neue SS,habe ein BV bekommen und mir wurde gesagtt das ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um dann im BV mein volles Gehalt zu bekommen,selbst ein schriftstück wurde mir mitgegeben.

Ist das normal und richtig???
Wäre ja echt toll vom AG.
18.04.2014 13:03
Also, das würde mich ja auch interessieren, stecke in der gleichen Situation! Aber ich würde es wohl sehr als nicht gerecht empfinden, auch wenn das Geld von der KK kommt und nicht vom AG. Es würde dann die Allgemeinheit noch mehr Geld zahlen, dass wir krank zu Hause sind und dann ja auch noch ein erhöhtes Elterngeld.......wäre irgendwie nicht so nett....oder?
18.04.2014 13:23
Also ich weiß zumindest, dass man das recht hat, die elternzeit vor beginn der mutterschutzfrist vorzeitig zu beenden, damit man da den vollen zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommt... warum sollte das dann nicht auch noch eher gehen?
18.04.2014 13:44
Das habe ich bei Google auch gefunden!
Naja, wenn es gehen sollte, dann nur mit Zustimmung des AG, denke ich. Wie gesagt, ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass es gehen könnte..... weil unfair!
Chloe-Marie
1732 Beiträge
18.04.2014 13:45
Zitat von perlchen:

Also, das würde mich ja auch interessieren, stecke in der gleichen Situation! Aber ich würde es wohl sehr als nicht gerecht empfinden, auch wenn das Geld von der KK kommt und nicht vom AG. Es würde dann die Allgemeinheit noch mehr Geld zahlen, dass wir krank zu Hause sind und dann ja auch noch ein erhöhtes Elterngeld.......wäre irgendwie nicht so nett....oder?


Hö? Geld kommt beim BV von der KK, die haben Überschüsse ohne Ende und man bezahlt Beiträge damit die Dir im Fall der Fälle helfen.
18.04.2014 13:52
Ich habe es damals selbst gemacht,die EZ von meiner Tochter ging noch,da wäre der Mutterschutz von meinem Sohn schon angefangen. Ich habe dann vor dem Mutterschutz die EZ meiner Tochter beendet und somit das komplette Mutterschaftsgeld erhalten. Dies ist neu verankert worden,dafür braucht man auch nicht mehr die Zustimmung des Arbeitegbers. Unfair finde ich es nicht,es steht einem zu. Unfair finde ich es,wenn man seine Kinder nicht innerhalb eines Jahres bekommt,man beim Zweiten Kind nur den Mindestsatz erhält,obwohl man vorher etliche Jahre gearbeitet hat,das ist unfair
18.04.2014 13:58
Das mit dem muschu scheint so zu sein....aber der TS ging es, so wie ich es verstandenhabe, auch um die ganzen Monate vorher. Also so wie ich jetzt. Bin im 4. Monat, habe ein BV....ob ich dann jetzt meine bis sept. Laufende Elternzeit sofort kündigen kann, damit m Nachgang auch noch mein Elterngeld höher ist. Und das geht me nicht.

Zu dem Überschuss der KK......ich hätte es lieber, wenn meine KK ihre Überschüsse für schlimme Krankheiten wie Krebs etc zur Verfügung hat.
18.04.2014 13:59
Achso ok,dann habe ich es falsch verstanden,damit kenne ich mich nicht aus
18.04.2014 14:03
Zitat von perlchen:

Das mit dem muschu scheint so zu sein....aber der TS ging es, so wie ich es verstandenhabe, auch um die ganzen Monate vorher. Also so wie ich jetzt. Bin im 4. Monat, habe ein BV....ob ich dann jetzt meine bis sept. Laufende Elternzeit sofort kündigen kann, damit m Nachgang auch noch mein Elterngeld höher ist. Und das geht me nicht.

Zu dem Überschuss der KK......ich hätte es lieber, wenn meine KK ihre Überschüsse für schlimme Krankheiten wie Krebs etc zur Verfügung hat.


Die Krankenkasse bezhalt immer einen Satz zum Mutterschaftsgeld,egal ob volles oder nicht. Sie zahlt dir immer diese 13 Euro pro Tag.
18.04.2014 14:06
Das ist gut zu wissen, habe grad über legt....mein muschu beginnt 2 Tage vor Ende meiner Elternzeit!
19.04.2014 11:11
Huhu..

Also das ich die Elternzeit zu beginn des neuen Mutterschutzes beenden kann,das wusste ich,das ist neu.Aber kann es sein das es auch bei mir geht da ich ja teizeit arbeite und somit würde mir ja die elternzeit verloren gehen aufgrund des BV.Wenn man nicht arbeiten würde bekommt man ja auch kein BV,aber ich arbeite ja schon,nur halt in Elternzeit mit erneutem Vertrag der nur für die Elternzeit gilt.

So wurde mir es empfohlen...

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