Elternzeit verlängern?
27.02.2018 22:44
Hallo. Ich habe mal ne Frage, ich habe ein Jahr EZ beantragt und befinde mich auch noch bis ende august im EZ.
Ich bekomme ja den "vollen" Satz
Jetzt überlege ich, noch um ein Jahr zu verlängern, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt? Oder würde es dann nur die Hälfte geben, so wie wenm ich von anfang an 2 Jahre genommen hätte?
12 monate ca 700€
24 monate dann ca 350€
Ich bekomme ja den "vollen" Satz
Jetzt überlege ich, noch um ein Jahr zu verlängern, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt? Oder würde es dann nur die Hälfte geben, so wie wenm ich von anfang an 2 Jahre genommen hätte?
12 monate ca 700€
24 monate dann ca 350€
27.02.2018 22:47
du bist jetzt schon in EZ? Oder gehst du erst in EZ? Wenn du bereits schon in EZ bist, dann kannst du deine EZ um ein weiteres Jahr verlängern. Es gibt aber kein Elterngeld mehr nach dem einen Jahr.
WEnn du deine EZ noch beantragen musst, dann kannst du das für 2 Jahre und den Betrag halbieren. Wenn du also 1200 Euro Elterngeld bekommen solltest, würdest du auf 2 Jahre verteilt 600 Euro bekommen. Das gilt aber auch nicht für volle 24 Monate, sondern nur für 22 Monate.
WEnn du deine EZ noch beantragen musst, dann kannst du das für 2 Jahre und den Betrag halbieren. Wenn du also 1200 Euro Elterngeld bekommen solltest, würdest du auf 2 Jahre verteilt 600 Euro bekommen. Das gilt aber auch nicht für volle 24 Monate, sondern nur für 22 Monate.
27.02.2018 22:48
Wenn du jetzt den vollen Satz für 12 Monate bekommmst, dann bekommst du im 2. Jahr gar nichts.
27.02.2018 22:50
Zitat von Freakylikeme:
Hallo. Ich habe mal ne Frage, ich habe ein Jahr EZ beantragt und befinde mich auch noch bis ende august im EZ.
Ich bekomme ja den "vollen" Satz
Jetzt überlege ich, noch um ein Jahr zu verlängern, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt? Oder würde es dann nur die Hälfte geben, so wie wenm ich von anfang an 2 Jahre genommen hätte?
12 monate ca 700€
24 monate dann ca 350€
Du kannst entweder ein Jahr das volle Elterngeld beziehen oder es auf zwei Jahre splitten lassen.
Da du aber gerade schon das volle Geld kassierst, bekommst du im 2. Jahr 0 Euro. Nur Kindergeld.
27.02.2018 22:53
Zitat von Alaska:
Zitat von Freakylikeme:
Hallo. Ich habe mal ne Frage, ich habe ein Jahr EZ beantragt und befinde mich auch noch bis ende august im EZ.
Ich bekomme ja den "vollen" Satz
Jetzt überlege ich, noch um ein Jahr zu verlängern, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt? Oder würde es dann nur die Hälfte geben, so wie wenm ich von anfang an 2 Jahre genommen hätte?
12 monate ca 700€
24 monate dann ca 350€
Du kannst entweder ein Jahr das volle Elterngeld beziehen oder es auf zwei Jahre splitten lassen.
Da du aber gerade schon das volle Geld kassierst, bekommst du im 2. Jahr 0 Euro. Nur Kindergeld.
Ah okay danke. Man dürfte dann auch nicht irgendwie nebenbei etwas arbeiten gehen oder?
27.02.2018 23:00
Zitat von Freakylikeme:
Zitat von Alaska:
Zitat von Freakylikeme:
Hallo. Ich habe mal ne Frage, ich habe ein Jahr EZ beantragt und befinde mich auch noch bis ende august im EZ.
Ich bekomme ja den "vollen" Satz
Jetzt überlege ich, noch um ein Jahr zu verlängern, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt? Oder würde es dann nur die Hälfte geben, so wie wenm ich von anfang an 2 Jahre genommen hätte?
12 monate ca 700€
24 monate dann ca 350€
Du kannst entweder ein Jahr das volle Elterngeld beziehen oder es auf zwei Jahre splitten lassen.
Da du aber gerade schon das volle Geld kassierst, bekommst du im 2. Jahr 0 Euro. Nur Kindergeld.
Ah okay danke. Man dürfte dann auch nicht irgendwie nebenbei etwas arbeiten gehen oder?
Doch, das darfst du. Bis zu einem bestimmten Verdienst. Da bin ich mir aber grad nicht sicher, wie hoch der sein darf.
27.02.2018 23:15
Im 2. Jahr ist m.E. Verdienst egal. Ich glaub bis 30h die Woche geht (oder gilt das fürs erste Jahr , da bin ich nicht ganz sicher)
28.02.2018 00:03
Man darf in Elternzeit bis zu maximal 30 h arbeiten gehen, alles andere würde die Elternzeit und die damit verbundenen Rechte (Kündigungsschutz) aufheben. Wenn du im ersten Jahr den kompletten Satz bezogen hast, ist der Zuverdienst im zweiten Jahr egal. Beginnst du jedoch bereits im ersten Jahr dazu zu verdienen bzw. Im zweiten Jahr bei gesplittetem Elterngeld kann das Elterngeld anteilig gekürzt werden. Hier gibt es eine Zuverdienstgrenze (dessen Höhe ich aktuell aber nicht kenne).
28.02.2018 08:04
Im zweiten jahr darfst du arbeiten gehen bis 30std.
Aber beachte dass dein ag zustimmen muss wenn du woanders anfangen willst
Aber beachte dass dein ag zustimmen muss wenn du woanders anfangen willst
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