Elternzeit und Väter?
10.01.2010 16:15
Hallo ihr Lieben,
mein Freund will sich 2 Monate Elternzeit ab der Geburt unseres zweiten Sohnes nehmen. Wir wissen aber nicht wie oder wo wir das beantragen müssen, und wie das dann mit dem Elterngeld usw. aussieht. Da ich ja auch selber in Elternzeit gehen möchte. Wem steht dann also das Elterngeld bzw. Erziehungsgeld zu?
Habt ihr da Erfahrungen und könntet uns ein paar Tipps geben?
Danke schon mal im vorraus!
Gruß
Tiona
mein Freund will sich 2 Monate Elternzeit ab der Geburt unseres zweiten Sohnes nehmen. Wir wissen aber nicht wie oder wo wir das beantragen müssen, und wie das dann mit dem Elterngeld usw. aussieht. Da ich ja auch selber in Elternzeit gehen möchte. Wem steht dann also das Elterngeld bzw. Erziehungsgeld zu?
Habt ihr da Erfahrungen und könntet uns ein paar Tipps geben?
Danke schon mal im vorraus!
Gruß
Tiona
10.01.2010 16:21
Wir hatten auch die ersten zwei Monate gemeinsam Elternzeit. Mein Mann hat einfach auch bei seinem Arbeitgeber einen Schreib eingereicht, wo er reingeschrieben hatte, dass er ab Geburt für zwei Monate in Elternzeit gehen wird. Da gibts Vorlagen im Netz für solche Briefe.
Und Elterngeld gibts 14 Monate, egal wie ihr das aufteilt. Er muss halt auch 2 Monate nehmen. Auf den Anträgen kann man beide Elternteile eintragen.
Und Elterngeld gibts 14 Monate, egal wie ihr das aufteilt. Er muss halt auch 2 Monate nehmen. Auf den Anträgen kann man beide Elternteile eintragen.
10.01.2010 16:24
hallo
ihr bekommt beide elterngeld dein freund auch die 67% seines gehaltes. bin mir nicht sicher aber wenn dein mann auch elternzeit nimmt bekommst du elterngeld glaub statt 12 monate 14 monate
beantragen müsst ihr das bei der gleichen kasse bei der du auch dein elterngeld beantragst. hast du das schon gemacht???
der arbeitgeber von deinem mann muss natürlich auch informiert werden
naja das war jetzt keine große hilfe
10.01.2010 16:35
Also:
Normalerweise stehen einem 12 Monate Elterngeld zu
(Achtung: 2 Monate Mutterschutz + 10 Monate Elternzeit und nicht
2 Monate Mutterschutz + 12 Monate Elternzeit!!!!)
Wenn Dein Partner auch geht, erhöht sich die Zeit auf 14 Monate.
Also zwei Monate Mutterschutz + 10 Monate Mama's Elternzeit +
2 Monate Papa's Elternzeit.
In der Zeit vom Mutterschutz bezieht ihr normal das Mutterschutz-
Geld, das Elterngeld sind 67% vom durchschnittlichen Verdienst
der letzten 13 Monate.
Also erst 10 Monate 67% von Deinem Gehalt und dann 2 Monate
67% von seinem Gehalt.
Natürlich könnt ihr das auch beliebig anders lösen:
z. B gehst Du 5 Monate (+ 2 Monate Mutterschutz) und er geht 5 Monate etc. etc.
Die Bezugszeit vom Elterngeld ist nicht zu verwechseln mit dem
Anspruch auf Elternzeit.
Grundsätzlich hat jedes Elternteil Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.
(Aber eben nur auf max. 12 Monate Elterngeld bzw. 14 wenn der
Partner auch innerhalb der Zeit geht)
Formulare dafür gibt es im Internet. Schaut nach Eurem Bundesland
und Elterngeldantrag (Achtung: Erziehungsgeldantrag ist alt - es gibt
kein Erziehungsgeld mehr)
Die Anträge sind relativ selbsterklärend
Normalerweise stehen einem 12 Monate Elterngeld zu
(Achtung: 2 Monate Mutterschutz + 10 Monate Elternzeit und nicht
2 Monate Mutterschutz + 12 Monate Elternzeit!!!!)
Wenn Dein Partner auch geht, erhöht sich die Zeit auf 14 Monate.
Also zwei Monate Mutterschutz + 10 Monate Mama's Elternzeit +
2 Monate Papa's Elternzeit.
In der Zeit vom Mutterschutz bezieht ihr normal das Mutterschutz-
Geld, das Elterngeld sind 67% vom durchschnittlichen Verdienst
der letzten 13 Monate.
Also erst 10 Monate 67% von Deinem Gehalt und dann 2 Monate
67% von seinem Gehalt.
Natürlich könnt ihr das auch beliebig anders lösen:
z. B gehst Du 5 Monate (+ 2 Monate Mutterschutz) und er geht 5 Monate etc. etc.
Die Bezugszeit vom Elterngeld ist nicht zu verwechseln mit dem
Anspruch auf Elternzeit.
Grundsätzlich hat jedes Elternteil Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.
(Aber eben nur auf max. 12 Monate Elterngeld bzw. 14 wenn der
Partner auch innerhalb der Zeit geht)
Formulare dafür gibt es im Internet. Schaut nach Eurem Bundesland
und Elterngeldantrag (Achtung: Erziehungsgeldantrag ist alt - es gibt
kein Erziehungsgeld mehr)
Die Anträge sind relativ selbsterklärend
10.01.2010 16:48
hallo, danke für eure antworten.
aber wirklich weiter geholfen bin ich noch nicht.
also wenn ich nicht arbeite, bekomm ich doch 12 monate 300 euro elterngeld richtig??? das kann ich doch wieder teilen auf 24 monate 150 € so hab ich es jedenfalls bei jason.
wenn mein freund in elternzeit geht also nur diese besagten 2 monate nach geburt, bekommt er 67% seines gehaltes richtig? hat er denn anspruch auf Elterngeld? wenn ja wie wird das dann berechnet? und ahhh so viele fragen .. anstrengend... lol
aber wirklich weiter geholfen bin ich noch nicht.
also wenn ich nicht arbeite, bekomm ich doch 12 monate 300 euro elterngeld richtig??? das kann ich doch wieder teilen auf 24 monate 150 € so hab ich es jedenfalls bei jason.
wenn mein freund in elternzeit geht also nur diese besagten 2 monate nach geburt, bekommt er 67% seines gehaltes richtig? hat er denn anspruch auf Elterngeld? wenn ja wie wird das dann berechnet? und ahhh so viele fragen .. anstrengend... lol
10.01.2010 16:56
Zitat von Lade:
Wir hatten auch die ersten zwei Monate gemeinsam Elternzeit. Mein Mann hat einfach auch bei seinem Arbeitgeber einen Schreib eingereicht, wo er reingeschrieben hatte, dass er ab Geburt für zwei Monate in Elternzeit gehen wird. Da gibts Vorlagen im Netz für solche Briefe.
Und Elterngeld gibts 14 Monate, egal wie ihr das aufteilt. Er muss halt auch 2 Monate nehmen. Auf den Anträgen kann man beide Elternteile eintragen.
hätt auch kurz ne frage dazu:
also es muss nicht sein, dass entweder er oder ich daheim bin?? also es können beide gleichzeitig daheim bleiben und kriegen jeweils 67% vom jeweiligen gehalt??
also ein beispiel (meine frage - geht das so???)
nach der geburt hab ich 2 monate mutterschutz - krieg ich da mein normales nettogehalt???
wenn schatzi in diesen 2 monaten auch daheim bleibt, dann kriegt er 67% von seinem gehalt oder?? und dann bleib ich noch 10 monate daheim und hab 67% von meinem gehalt (von meinem brutto oder netto??? netto oder?) und schatzi arbeitet normal vollzeit weiter, hat somit wieder sein volles gehalt... also hätten wir dann 12 monate lang immer ein volles gehalt und 67% vom anderen oder????? und das obwohl wir 2 monate gemeinsam daheim wären??
wow, ich hoff, das war jetz einigermaßen verständlich...
10.01.2010 18:41
Zitat von zartbitter:
Zitat von Lade:
Wir hatten auch die ersten zwei Monate gemeinsam Elternzeit. Mein Mann hat einfach auch bei seinem Arbeitgeber einen Schreib eingereicht, wo er reingeschrieben hatte, dass er ab Geburt für zwei Monate in Elternzeit gehen wird. Da gibts Vorlagen im Netz für solche Briefe.
Und Elterngeld gibts 14 Monate, egal wie ihr das aufteilt. Er muss halt auch 2 Monate nehmen. Auf den Anträgen kann man beide Elternteile eintragen.
hätt auch kurz ne frage dazu:
also es muss nicht sein, dass entweder er oder ich daheim bin?? also es können beide gleichzeitig daheim bleiben und kriegen jeweils 67% vom jeweiligen gehalt??
also ein beispiel (meine frage - geht das so???)
nach der geburt hab ich 2 monate mutterschutz - krieg ich da mein normales nettogehalt???
wenn schatzi in diesen 2 monaten auch daheim bleibt, dann kriegt er 67% von seinem gehalt oder?? und dann bleib ich noch 10 monate daheim und hab 67% von meinem gehalt (von meinem brutto oder netto??? netto oder?) und schatzi arbeitet normal vollzeit weiter, hat somit wieder sein volles gehalt... also hätten wir dann 12 monate lang immer ein volles gehalt und 67% vom anderen oder????? und das obwohl wir 2 monate gemeinsam daheim wären??
wow, ich hoff, das war jetz einigermaßen verständlich...
Ja, genauso ist es richtig!
10.01.2010 18:51
Zitat von tiona:
hallo, danke für eure antworten.
aber wirklich weiter geholfen bin ich noch nicht.
also wenn ich nicht arbeite, bekomm ich doch 12 monate 300 euro elterngeld richtig??? das kann ich doch wieder teilen auf 24 monate 150 € so hab ich es jedenfalls bei jason.
wenn mein freund in elternzeit geht also nur diese besagten 2 monate nach geburt, bekommt er 67% seines gehaltes richtig? hat er denn anspruch auf Elterngeld? wenn ja wie wird das dann berechnet? und ahhh so viele fragen .. anstrengend... lol
Hm, also genau genommen bekommst Du 10 Monate lang
67% Deines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 13 Monate.
(die anderen beiden Monate sind Mutterschutz in denen Du Dein
normales Gehalt weiter bekommst).
Wenn bei dieser Rechnung ein Betrag <300 EUR rauskommt,
dann wird das auf 300 EUR aufgestockt, weil das der Mindestsatz ist.
Genauso ist es auch bei Deinem Freund. Die 67% SIND das
Elterngeld
Wenn Du gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen möchtest, dann
bekommst Du die Hälfte ausbezahlt.
Also 20 (!!!) Monate lang halt 150 EUR statt 10 Monate lang 300 EUR.
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