Elternzeit - Ich steh auf dem Schlauch
16.06.2009 10:34
Hallo Mädels,
irgendwie hab ich nen Knoten in meinen Gedanken und bekomm ihn nicht auf. Trotz Suchfunktion, Wikipedia etc. kapier ichs einfach nicht.
Vielleicht kann mir mal jemand von Euch auf die Sprünge helfen?
1. Wenn ich ein Baby bekomme, habe ich ab der Geburt des Kindes 3 Jahre sogenannte Elternzeit. Richtig?
2. Während dieser Zeit kann ich mir ein Jahr Elterngeld voll auszahlen lassen oder 2 Jahre 50% davon. Richtig?
3. Wenn ich jetzt innerhalb dieser drei Jahre ein zweites Baby bekomme (Geburt innerhalb der drei Jahre), wonach wird dann das Elterngeld für das zweite Baby berechnet?
a) Es zählt das Gehalt während der 12 Monate VOR Geburt des 1. Kindes.
b) Es zählen die 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes, ich bekomme also nur den Mindestsatz.
Mir gehts hier um die Frage 3., Frage 1 und 2 ist nur um zu sehen ob ich das zumindest richtig kapiert habe
Vielen lieben Dank!
irgendwie hab ich nen Knoten in meinen Gedanken und bekomm ihn nicht auf. Trotz Suchfunktion, Wikipedia etc. kapier ichs einfach nicht.
Vielleicht kann mir mal jemand von Euch auf die Sprünge helfen?
1. Wenn ich ein Baby bekomme, habe ich ab der Geburt des Kindes 3 Jahre sogenannte Elternzeit. Richtig?
2. Während dieser Zeit kann ich mir ein Jahr Elterngeld voll auszahlen lassen oder 2 Jahre 50% davon. Richtig?
3. Wenn ich jetzt innerhalb dieser drei Jahre ein zweites Baby bekomme (Geburt innerhalb der drei Jahre), wonach wird dann das Elterngeld für das zweite Baby berechnet?
a) Es zählt das Gehalt während der 12 Monate VOR Geburt des 1. Kindes.
b) Es zählen die 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes, ich bekomme also nur den Mindestsatz.
Mir gehts hier um die Frage 3., Frage 1 und 2 ist nur um zu sehen ob ich das zumindest richtig kapiert habe
Vielen lieben Dank!
16.06.2009 10:47
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Hier werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des zweiten oder eines weiteren Kindes die vorherigen Zeiten mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld nicht mitberücksichtigt. Das danach zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.
Das hab ich gerade gefunden. Gilt dann aber wohl nur, wenn du noch Elterngeld beziehst. Wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, hast du ja theoretisch anderes Einkommen, auch wenn es nur Hartz IV oder ALG ist.
Das hab ich gerade gefunden. Gilt dann aber wohl nur, wenn du noch Elterngeld beziehst. Wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, hast du ja theoretisch anderes Einkommen, auch wenn es nur Hartz IV oder ALG ist.
16.06.2009 11:11
Das heißt wenn ich, mal angenommen, das Elterngeld fürs erste Kind auf ein Jahr ausbezahlen lassen, danach aber noch 2 Jahre unbezahlt daheim bleibe, und am Ende des zweiten Jahres die Geburt meines zweiten Kindes ist, wird nicht das Gehalt VOR dem ersten Kindes fürs Elterngeld berechnet sondern das eine Jahr das ich unbezahlt daheim war?
16.06.2009 11:12
Oder alternativ: Ich lasse mir das Elterngeld fürs 1. Kind auf 2 Jahre zu 50% bezahlen. Ende des zweiten Jahres bekomme ich mein 2. Baby, DANN wird das Elterngeld fürs zweite Kind nach dem Gehalt VOR dem 1. Kind berechnet?
16.06.2009 11:24
Jupp genauso habe ich das verstanden, beide Beiträge zusammengefasst.
16.06.2009 11:33
OK, ich glaub ich habs verstanden...
Und bei dem Elterngeldzeitraum der ausgeklammert wird zählen schon die 12 Monate (100%) oder die 24 Monate (50%), oder?
Also wenn ich mir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lasse werden aber nicht nur 12 Monate ausgeklammert bei der Berechnung?
Und bei dem Elterngeldzeitraum der ausgeklammert wird zählen schon die 12 Monate (100%) oder die 24 Monate (50%), oder?
Also wenn ich mir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lasse werden aber nicht nur 12 Monate ausgeklammert bei der Berechnung?
16.06.2009 11:36
Zitat von Secret:
OK, ich glaub ich habs verstanden...
Und bei dem Elterngeldzeitraum der ausgeklammert wird zählen schon die 12 Monate (100%) oder die 24 Monate (50%), oder?
Also wenn ich mir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lasse werden aber nicht nur 12 Monate ausgeklammert bei der Berechnung?
Nein da steht ja die gesamte Zeit mit Elterngeld, also müssten dann eigentlich auch die ganzen 24 Monate ausgeklammert werden. Aber wenn das für dich so wichtig ist, dann würd ich mich da entweder direkt an die Elterngeldstelle oder aber an Profamilia wenden, die sind total nett, und da kann man auch hingehen, um lediglich Rat zu suchen.
16.06.2009 11:39
Das hier hab ich grad im Internet gefunden:
"Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen."
Demnach würden ja dann doch nur 12 Monate angerechnet werden auch wenn ich es auf 2 Jahre gesplittet auszahlen lasse?
Naja, noch ists nicht interessant, aber ich hätt das halt gern mal gewusst
"Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen."
Demnach würden ja dann doch nur 12 Monate angerechnet werden auch wenn ich es auf 2 Jahre gesplittet auszahlen lasse?
Naja, noch ists nicht interessant, aber ich hätt das halt gern mal gewusst
16.06.2009 11:43
Zitat von Secret:
Das hier hab ich grad im Internet gefunden:
"Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. "
Demnach würden ja dann doch nur 12 Monate angerechnet werden auch wenn ich es auf 2 Jahre gesplittet auszahlen lasse?
Naja, noch ists nicht interessant, aber ich hätt das halt gern mal gewusst
Naja aber mit Verlängerungsmonaten sind doch aber nur die 2 Monate gemeint, wenn der Partner auch Elternzeit nimmt, oder etwa nicht. Denn das andere sind ja keine Verlängerungsmonate in dem Sinne, das du dadurch mehr Geld bekommst, denn du bekommst ja trotzdem das gleiche Geld, nur eben auf zwei Jahre aufgeteilt.
Und mit dem Fettgedruckten ist das Einkommen gemeint, das da halt immer 12 Monate einbezogen werden.
16.06.2009 11:46
Genau da war ich mir jetzt eben nicht sicher, was die mit Verlängerungsmonaten meinen
Aber ich vermute mal Du hast da recht. Wenns mal akut ist werd ich mich dann noch genauer informieren. Jetzt muss es erstmal mit dem ersten Zwerg klappen, dann mach ich mir konkreter Gedanken über den zweiten
Hat mich einfach nur interessiert und mich hats wahnsinnig gemacht dass ich das nicht kapier....
Aber ich vermute mal Du hast da recht. Wenns mal akut ist werd ich mich dann noch genauer informieren. Jetzt muss es erstmal mit dem ersten Zwerg klappen, dann mach ich mir konkreter Gedanken über den zweiten
Hat mich einfach nur interessiert und mich hats wahnsinnig gemacht dass ich das nicht kapier....
16.06.2009 11:58
Zitat von Secret:
Genau da war ich mir jetzt eben nicht sicher, was die mit Verlängerungsmonaten meinen
Aber ich vermute mal Du hast da recht. Wenns mal akut ist werd ich mich dann noch genauer informieren. Jetzt muss es erstmal mit dem ersten Zwerg klappen, dann mach ich mir konkreter Gedanken über den zweiten
Hat mich einfach nur interessiert und mich hats wahnsinnig gemacht dass ich das nicht kapier....
Na dann viel Glück. Ich drück die Daumen
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