Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit / Gehalt..wie lange zahlt der Chef??? Bitte helfen wer kann!!!

coliangel
239 Beiträge
08.11.2008 18:21
Hallo Mädels....

ich bin schwanger und arbeite derzeit noch auf 300 Euro-Basis. Hatte in der letzten Woche ein Gespräch mit meinem Chef zwecks der Elternzeit und dem Mutterschutzgesetz.

Ich wollte gern ein Jahr in Elternzeit gehen und nun meine Frage:

Wie lange zahlt der Chef das Gehalt weiter und wie lange besteht der Kündigungsschutz??
Aus dem Mutterschutzgesetz kann ich nur entnehmen, dass ich vier Monate nach der Geburt noch Geld bekomme und auch nur in dieser Zeit unkündbar bin.

Bitte bitte wer sich damit auskennt....bitte dringend um Antwort.

Vielen lieben Dank...eure Corina
08.11.2008 18:26
Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld (Mutterschutz), das zahlt zu einem Teil dein AG und 13 € pro Tag die Krankenkasse, so dass du in dieser Zeit das selber an Geld hast, wie vorher.
Und dann beginnt die Elternzeit 12 Monate, da hat dein Chef nix mehr mit zu tun, dann bekommst du 67% von deinem Gehalt vom Versorgungsamt (wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe).
08.11.2008 18:27
Ach sorry, du arbeitest ja auf 300 € Basis, dann bekommst du in der Elternzeit auch 300 €, weil das der Mindestsatz ist.
Blauauge
192 Beiträge
08.11.2008 18:28
Hallösche ...

Bist du dir sicher das du mit nem 300.- € Job überhaupt Elterngeld bekommst... ?

Will dir ja die Hoffnung net nehmen, bin mir damit auch net sicher.......`Meine Freundin bekommt nähmlich nichts..

Hast Du mal Kontakt mit der Caritas oder Profamilia aufgenommen ?

Grüßle
08.11.2008 18:28
Zitat von nikas9:
Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld (Mutterschutz), das zahlt zu einem Teil dein AG und 13 € pro Tag die Krankenkasse, so dass du in dieser Zeit das selber an Geld hast, wie vorher.
Und dann beginnt die Elternzeit ...


der mutterschutz zählt nicht mit zur elternzeit?
08.11.2008 18:31
Zitat von Mickylein1987:
Zitat von nikas9:
Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld (Mutterschutz), das zahlt zu einem Teil dein AG und 13 € pro Tag die Krankenkasse, so dass du in dieser Zeit das selber an Geld hast, wie vorher.
Und dann beginnt die Elternzeit ...


der mutterschutz zählt nicht mit zur elternzeit?


Nein, Mutterschutz is was anders und Elternzeit auch
paula001
3929 Beiträge
08.11.2008 18:33
Mutterschutz zählt schon zur Elternzeit dazu. WEr Mutterschutzgeld bekommt, dem wird das aufs Elterngeld angerechnet und auch jeder hat anspruch auf den Mindestsatz beim Elterngeld
08.11.2008 18:33
Zitat von Blauauge:
Hallösche ...

Bist du dir sicher das du mit nem 300.- € Job überhaupt Elterngeld bekommst... ?

Will dir ja die Hoffnung net nehmen, bin mir damit auch net sicher.......`Meine Freundin bekommt nähmlich nichts..

quote]

Hm... wieso bekommt deine Freundin denn nix?? Sogar Studenten bekommen dann den Mindestsatz von 300 €!!
08.11.2008 18:35
Zitat von paula001:
Mutterschutz zählt schon zur Elternzeit dazu. WEr Mutterschutzgeld bekommt, dem wird das aufs Elterngeld angerechnet und auch jeder hat anspruch auf den Mindestsatz beim Elterngeld


Ja schon, aber es is ja so, das die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geb. die Mutter dann nicht mehr arbeiten darf und dann das Geld vom AG und Kasse bekommt. Und dann kann ja theoretisch der Vater in Elternzeit gehen und die Mutter könnte dann nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehen....
08.11.2008 18:35
Zitat von paula001:
Mutterschutz zählt schon zur Elternzeit dazu. WEr Mutterschutzgeld bekommt, dem wird das aufs Elterngeld angerechnet und auch jeder hat anspruch auf den Mindestsatz beim Elterngeld


ja genau, und wie ist das mit der zeit? zählen die 8 wochen MuSchu schon zur elternzeit?
coliangel
239 Beiträge
08.11.2008 23:36
Hallo Mädels...

vielen Dank erstmal für eure Antworten bis jetzt auch wenn sie nicht bwirklich meine Fragen beantwortet haben.
Ich weiss das ich den Mindestsatz von 300 Euro bekomme, war bei meinem ersten Kind auch so.

Was ich eigentlich wissen wollte, wie lange zahlt der Chef das Gehalt weiter??
Nur vier Monate nach der Geburt oder über die volle Elzernzeit, sprich ein Jahr.
Und kann mir jmd. sagen, ob ich das auch auf zwei Jahre bekommen kann, das Elterngeld meine ich jetzt.
Eine Freundin hat das gemacht aber sie war auch Vollzeit-Beschäftigt bis vor der Geburt ihres Kindes aber sie meinte das geht auch bei Minderbeschäftigten.
Wie sind da so eure Erfahrungen??

Vielen Dank schon mal im Voraus und eine gute Nacht noch.
Schlaft alle schön.
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