Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit, 400€ basis arbeiten und dann wieder Schwanger?

Kleeblatt89
5562 Beiträge
30.05.2012 12:10
hallo ihr,

hab mal ne frage, vieleicht könnt ihr mir ja helfen, habt es selber schon durch?
und zwar zu meiner Situation:
Habe für meinen sohn (geb. august 2010) 3 Jahre Elternzeit beantragt.
habe aber jetzt nach dem ersten jahr wieder das arbeiten auf 400€ Basis angefangen, bin aber noch über meine KK (beitragfrei?) versichert, da ich noch in Elternzeit bin.
So jetzt bin ich wieder Schwanger und bekomme im Nov. mein 2. KInd,
bin zur der zeit immernoch in Elternzeit von meinen ersten.
Wie läuft das jetzt mit Mutterschutzgeld?
hab mir sagen lassen das es anderes ist, als wenn ich nicht mehr in Elternzeit bin....

zur Krankenkasse werde ich auchnoch gehen, aber ob die sich da auskennen (auch wenn sie es sollten )

freu mich über antworten

lg
irgendwasbleibt
233 Beiträge
30.05.2012 12:38
War bei mir genauso

Unsere 2 Tochter wurde im Mrz 09 geboren und im Sep 2010 unser Sohn.

Durch Blutungen in der 12 SSW wurde ich mit sofortiger Wirkung zu 100% mit Beschäftigungsverbot belastet.

Ich habe trotz 400 Euro Job, meine 400 Euro bis zum MuSchu weiterhin erhalten. Und auch MuSchaftsgeld habe ich erhalten. Von der KK diese 13 Euro pro Tag und anteilig vom Chef (das waren dann wirklich Peanuts [nicht mehr als 5 Euro]).
Kleeblatt89
5562 Beiträge
30.05.2012 12:52
Zitat von irgendwasbleibt:

War bei mir genauso

Unsere 2 Tochter wurde im Mrz 09 geboren und im Sep 2010 unser Sohn.

Durch Blutungen in der 12 SSW wurde ich mit sofortiger Wirkung zu 100% mit Beschäftigungsverbot belastet.

Ich habe trotz 400 Euro Job, meine 400 Euro bis zum MuSchu weiterhin erhalten. Und auch MuSchaftsgeld habe ich erhalten. Von der KK diese 13 Euro pro Tag und anteilig vom Chef (das waren dann wirklich Peanuts [nicht mehr als 5 Euro]).


ah supr, dank für die antwort,
hat deine kk da bescheidgewust?
wie haste das dann beantragt?
haste dann deine 400€ im monat zusammen gehabt?
ab wann wird dann elterngeld beantragt?

soooo viele fragen sorry
Dannys-Mama
529 Beiträge
30.05.2012 13:29
Eine Bekannte von mir, die musste das Mutterschaftsgeld in Berlin beantragen, aber frag mich nicht wieso weshalb warum...
Sonst kann ich dir nicht helfen
irgendwasbleibt
233 Beiträge
31.05.2012 11:53
Zitat von Kleeblatt89:

ah supr, dank für die antwort,
hat deine kk da bescheidgewust? Meinst Du jetzt für das MuSchaftsgeld oder für das Beschäftigungsverbot?
wie haste das dann beantragt? Ich bekam von meiner FÄ eine Vorlage die ich ausfüllen musste zwecks MuSchaftsgeld und das habe ich dann an die KK weitergeleitet.
haste dann deine 400€ im monat zusammen gehabt? Wie gesagt von der KK habe ich 13 € pro Tag bekommen und vom Chef Peanuts . Insgesamt hatte ich an MuSchaftsgeld von der KK ca. 1300 Euro erhalten.
ab wann wird dann elterngeld beantragt? Elterngeld kannst Du erst nach Geburt des Kindes beantragen. Du bekommst vom Amt eine Vorlage fürs Elterngeld. Diese wird vom zuständigen Amt benötigt um Dein Elterngeld überhaupt errechnen zu können bzw. um es Dir auszuzahlen. Bekommst nur die ersten 2 Monate nach der Geburt durch Verrechnung des Mutterschaftsgeldes kein Elterngeld.

soooo viele fragen sorry
Kleeblatt89
5562 Beiträge
31.05.2012 12:53
Zitat von irgendwasbleibt:

Zitat von Kleeblatt89:

ah supr, dank für die antwort,
hat deine kk da bescheidgewust? Meinst Du jetzt für das MuSchaftsgeld oder für das Beschäftigungsverbot?
wie haste das dann beantragt? Ich bekam von meiner FÄ eine Vorlage die ich ausfüllen musste zwecks MuSchaftsgeld und das habe ich dann an die KK weitergeleitet.
haste dann deine 400€ im monat zusammen gehabt? Wie gesagt von der KK habe ich 13 € pro Tag bekommen und vom Chef Peanuts . Insgesamt hatte ich an MuSchaftsgeld von der KK ca. 1300 Euro erhalten.
ab wann wird dann elterngeld beantragt? Elterngeld kannst Du erst nach Geburt des Kindes beantragen. Du bekommst vom Amt eine Vorlage fürs Elterngeld. Diese wird vom zuständigen Amt benötigt um Dein Elterngeld überhaupt errechnen zu können bzw. um es Dir auszuzahlen. Bekommst nur die ersten 2 Monate nach der Geburt durch Verrechnung des Mutterschaftsgeldes kein Elterngeld.

soooo viele fragen sorry



dank dir
ja ging um Muschgeld, arbeite ja noch
ok,
also läuft das so wie beim ersten kind ab?
weil wende so auf 400€ basis arbeitest bekommste glaub 210€ einmalzahlung und dann kannste für dannach gleich elterngeld beantragen, wird aber dann verrechnet

lg
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