Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeldfrage

Luxuskizz
5386 Beiträge
30.11.2011 18:17
Hey, ich zerbrech mir schon den ganzen Tag mein Köpfchen
und zwar geht es darum ob ich die absolute Arschkarte habe oder nicht.

Und zwar bin ich bis 23.12. befristet bei meinem Arbeitgeber. Danach wäre ich arbeitslos....
das bedeutet das mein Lohn fürs Elterngeld berechnet wird... und soweit wie ich gerechnet habe wären das um die 500€ ungefähr (onlinerechner)...

Aber da ich ja arbeitlos dann wird mir das voll ans Hartz4 zugerechnet oder??? das heißt ich war jetzt jahrelang arbeiten, bin durch meine Schwangerschaft arbeitslos und schon werd ich benachteiligt
Mom2011
176 Beiträge
30.11.2011 19:15
Wenn du in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate beschäftigt warst (nicht geringfügig), dann bekommst du kein Hartz IV sondern Arbeitslosengeld 1. Wenn das der Fall ist, dann bekommst du auch anschließend Elterngeld und das Alg 1 wird dann eingestellt. Erkundige dich mal ganz genau.
Maggylee
56 Beiträge
30.11.2011 20:06
Bin in der gleichen Situation. Mein Arbeitsvertrag ist auch ausgelaufen und wurde nicht verlängert (klaro, welcher AG will schon eine Schwangere...grmpf!).

Sowohl das ALG 1 als auch das Elterngeld werden daran bemessen, was du die letzten 12 Monate verdient hast. Das ALG 1 wird nicht auf das Elterngeld angerechnet, weil es nicht als Einkommen zählt. Das heißt, diese Monate bis du aus der Arbeitslosigkeit in den MuSchu kommst, fehlen dir sozusagen nachher beim Elterngeld.

Wie viele Monate hast du denn in den letzten 2 Jahren gearbeitet? Davon abhängig ist, wie lange du ALG 1 bekommst. Das ALG1 setzt aus, sobald du Elterngeld bekommst. Nach den 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld (14 Monate, wenn der Papa auch Elternzeit nimmt), läuft dein Anspruch auf ALG 1 ganz normal weiter.

Finde es total besch**en, diese ganze befristeten Anstellungen. Wie soll man da bitte planen und sich irgendwie sicher fühlen? Zum Glück hat mein Mann einen sicheren Job.

LG Maggylee
anewor75
2546 Beiträge
30.11.2011 20:14
Zitat von Mom2011:

Wenn du in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate beschäftigt warst (nicht geringfügig), dann bekommst du kein Hartz IV sondern Arbeitslosengeld 1. Wenn das der Fall ist, dann bekommst du auch anschließend Elterngeld und das Alg 1 wird dann eingestellt. Erkundige dich mal ganz genau.

schließe mich hier an.....
sollte das alg1 nicht reichen kannst du auch noch hartz4 zuschuss beantragen.
bei mir liegt der fall fast so ähnlich.war immer saisonarbeiterin.hab jedes jahr immer von märz bis oktober gearbeitet.im winter war ich dann zu hause.bekomme jetzt alg1.wenn ich entbunden habe bekomme ich nur das erziehungsgeld und das alg1 wird eingestellt.
habe mich bei der caritas beraten lassen.mußte jetzt nen hartz4 antrag stellen,obwohl schon sicher ist das mir dort nichts zusteht ( mein männel verdient gut ) es ist ziemlich verzwickt.und so richtig hatte ich auch nicht die peilung...lasse jetzt alles über die caritas laufen.
bei einem stimme ich dir allerdings zu : die immer arbeiten waren bekommen noch nen arschtritt dazu.bei den hartz4-leuten gibt es kein streß mit irgend welchen zuschüssen....irgendwie echt ungerecht....
Nachteule1981
2837 Beiträge
30.11.2011 20:20
Zitat von Maggylee:

Bin in der gleichen Situation. Mein Arbeitsvertrag ist auch ausgelaufen und wurde nicht verlängert (klaro, welcher AG will schon eine Schwangere...grmpf!).

Sowohl das ALG 1 als auch das Elterngeld werden daran bemessen, was du die letzten 12 Monate verdient hast. Das ALG 1 wird nicht auf das Elterngeld angerechnet, weil es nicht als Einkommen zählt. Das heißt, diese Monate bis du aus der Arbeitslosigkeit in den MuSchu kommst, fehlen dir sozusagen nachher beim Elterngeld.

Wie viele Monate hast du denn in den letzten 2 Jahren gearbeitet? Davon abhängig ist, wie lange du ALG 1 bekommst. Das ALG1 setzt aus, sobald du Elterngeld bekommst. Nach den 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld (14 Monate, wenn der Papa auch Elternzeit nimmt), läuft dein Anspruch auf ALG 1 ganz normal weiter.

Finde es total besch**en, diese ganze befristeten Anstellungen. Wie soll man da bitte planen und sich irgendwie sicher fühlen? Zum Glück hat mein Mann einen sicheren Job.

LG Maggylee


Bist du dir sicher das das ALG1 nicht als Einkommen berücksichtigt wird wenn es um die Ermittlung von Elterngeld geht?
Luxuskizz
5386 Beiträge
30.11.2011 20:35
Ich habe die letzten Jahre gearbeitet... seit meiner Ausbildung....
...
Ich bekomme ALG1 und da mein Männe leider gekündigt wurde beziehen wir nun Hartz4...
...
Sagt mal wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Wird auch angerechnet???
Wa bekomm ich nun?
Nichts?
30.11.2011 20:41
Zitat von Luxuskizz:

Ich habe die letzten Jahre gearbeitet... seit meiner Ausbildung....
...
Ich bekomme ALG1 und da mein Männe leider gekündigt wurde beziehen wir nun Hartz4...
...
Sagt mal wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Wird auch angerechnet???
Wa bekomm ich nun?
Nichts?


wenn du vor der Geburt deines Kindes erwerbstätig warst dann wird dein Elterngeld bis zu einem Freibetrag von 300 € nicht angerechnet, bzw. 150 € bei der 2 jährigen Auszahlungsvariante!Alles was drüber geht wird angerechnet bei sozialen Leistungen. Wenn du dich in Elternzeit befindest kriegst du auch kein ALG I, denn du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung! So viel ich weiß kannst du erst mal Elterngeld bekommen und danach kannst du ALG I beantragen, denn dein Anspruch darauf erlischt nicht. Hoffe das ist alles richtig was ich geschrieben habe, aber meines Wissens ist es so! Und da ihr ja schon Hartz 4 bekommt und ihr zusammen lebt bin ich mir nicht sicher ob nicht evtl. dein komplettes Elterngeld angerechnet wird
Kindergeld wird bei Hartz 4 voll angerechnet! Am Besten du rufst mal bei den zuständigen Ämtern an und stellst dort deine Fragen, ich denke die können dir eher weiter helfen!
Maggylee
56 Beiträge
05.12.2011 13:37
ALG 1 zählt nicht als Einkommen, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Es wird ja auch nicht versteuert. Aber bei der gemeinsamen Veranlagung mit dem Mann wird es dann zum Gesamteinkommen dazugezählt, wodurch sich meist ein höherer Steuersatz ergibt und eine Nachzahlung (progressiver Steuersatz nennt sich das).

Während der Elternzeit bekommt man kein ALG 1, sondern nur Elterngeld. Aber wenn das Elterngeld ausläuft, läuft der Anspruch auf ALG 1 wieder weiter. Bei mir ist das so:

Sep-Dez: arbeitslos nach Berufstätigkeit, daher ALG 1
Jan-März: Mutterschutz und daher Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1
Feb'12-Feb'13: Elternzeit mit Elterngeld, Elterngeld berechnet sich aus Einkommen der letzten 12 Monate (meist 67% des Einkommens)
März'13-??: ALG 1 läuft weiter
währenddessen, sobald die Kleine soweit ist: Kitasuche und Jobsuche
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