Elterngeldantrag Vater
30.08.2016 13:46
Hallo ihr Lieben,
mein Mann möchte gerne nach der Geburt unseres Kindes zwei Monate Elternzeit nehmen (nicht unbedingt am Stück, ggf. 2 x 1 Monat). Ich habe nun schon allerhand dazu gelesen, aber es ist gar nicht so leicht, durch diesen Antrags- und Gesetzesdschungel durchzublicken. Aktuell habe ich drei Fragen, auf die ihr mir hoffentlich eine Antwort geben könnt:
1)
So wie ich es verstehe, muss der Mann einen eigenen Antrag bzgl. seines Elterngeldes stellen. Gibt es einen separaten Elterngeldantrag für den Mann/Vater oder kann man dazu das gleiche Muster nehmen wie bei der Mutter als Antragstellerin? Oder muss ich nur
2)
In den neuen Anträgen (seit 2015 gültig) steht was von Partnerschaftsbonus. Das hat aber nichts mit den normalen zwei Partnermonaten zu tun, sondern bezieht sich nur auf das ElterngeldPlus mit Teilzeit oder?
3)
Ich will normales Basiselterngeld beantragen und mein Mann dann ebensfalls für die zwei Monate. Muss ich dann bei den Kästchen unter der Rubrik "Basiselterngeld" 14 Lebensmonate des Kindes ankreuzen (also inklusive der zwei Monate für den Vater) oder nur 12 Lebensmonate , weil der Vater einen eigenen Antrag hat?
Vielen Dank für eure Hilfe, sofern ihr da besser durchblickt
mein Mann möchte gerne nach der Geburt unseres Kindes zwei Monate Elternzeit nehmen (nicht unbedingt am Stück, ggf. 2 x 1 Monat). Ich habe nun schon allerhand dazu gelesen, aber es ist gar nicht so leicht, durch diesen Antrags- und Gesetzesdschungel durchzublicken. Aktuell habe ich drei Fragen, auf die ihr mir hoffentlich eine Antwort geben könnt:
1)
So wie ich es verstehe, muss der Mann einen eigenen Antrag bzgl. seines Elterngeldes stellen. Gibt es einen separaten Elterngeldantrag für den Mann/Vater oder kann man dazu das gleiche Muster nehmen wie bei der Mutter als Antragstellerin? Oder muss ich nur
2)
In den neuen Anträgen (seit 2015 gültig) steht was von Partnerschaftsbonus. Das hat aber nichts mit den normalen zwei Partnermonaten zu tun, sondern bezieht sich nur auf das ElterngeldPlus mit Teilzeit oder?
3)
Ich will normales Basiselterngeld beantragen und mein Mann dann ebensfalls für die zwei Monate. Muss ich dann bei den Kästchen unter der Rubrik "Basiselterngeld" 14 Lebensmonate des Kindes ankreuzen (also inklusive der zwei Monate für den Vater) oder nur 12 Lebensmonate , weil der Vater einen eigenen Antrag hat?
Vielen Dank für eure Hilfe, sofern ihr da besser durchblickt
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30.08.2016 14:26
Weiß nicht ob sich die Anträge verändert haben seit es das Elterngeld plus gibt.
Mein jüngster kam 2 Monate bevor es das gab.
Ansonsten ist da eh ein Teil zum Vater mit dabei den Ihr ganz normal ausfüllt und ankreuzt wann er Elternzeit nehmen will. Dann noch den Zettel wegem Einkommen ausfüllen lassen und es müsste eigentlich alles seinen Weg gehen.
Du musst das Kreuz bei 12 Monaten setzten, 14 stehen einem glaub nur zu wenn man alleinerziehend ist.
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Mein jüngster kam 2 Monate bevor es das gab.
Ansonsten ist da eh ein Teil zum Vater mit dabei den Ihr ganz normal ausfüllt und ankreuzt wann er Elternzeit nehmen will. Dann noch den Zettel wegem Einkommen ausfüllen lassen und es müsste eigentlich alles seinen Weg gehen.
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Du musst das Kreuz bei 12 Monaten setzten, 14 stehen einem glaub nur zu wenn man alleinerziehend ist.
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30.08.2016 14:47
Hallo Strahlebacke,
der Elterngeldantrag nimmst du für dich und für deinen Mann.
Wenn du Basiselterngeld beziehst dann kreuzt du für dich 12 Monate 1-12 und für deinen Mann die Monate die ihr wollt zum Beispiel 1 und 8.
Die Anträge sind unterschiedlich nach Bundesländer aber bei dieser Sache dürften sie eigentlich gleich sein.
14 Monate kannst glaub nur wie schon gesagt Alleinerziehend oder glaub beim Elterngeld plus sogar
hoffe man konnte dir weiterhelfen
der Elterngeldantrag nimmst du für dich und für deinen Mann.
Wenn du Basiselterngeld beziehst dann kreuzt du für dich 12 Monate 1-12 und für deinen Mann die Monate die ihr wollt zum Beispiel 1 und 8.
Die Anträge sind unterschiedlich nach Bundesländer aber bei dieser Sache dürften sie eigentlich gleich sein.
14 Monate kannst glaub nur wie schon gesagt Alleinerziehend oder glaub beim Elterngeld plus sogar
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30.08.2016 15:04
Wir haben einen für mich und einen eigenen für meinen Mann ausgefüllt. Das geht auch.
Ich habe 20 Monate und er 2
Ich habe 20 Monate und er 2
31.08.2016 09:11
Zitat von Wunsch2015:
Hallo Strahlebacke,
der Elterngeldantrag nimmst du für dich und für deinen Mann.
Wenn du Basiselterngeld beziehst dann kreuzt du für dich 12 Monate 1-12 und für deinen Mann die Monate die ihr wollt zum Beispiel 1 und 8.
Die Anträge sind unterschiedlich nach Bundesländer aber bei dieser Sache dürften sie eigentlich gleich sein.
14 Monate kannst glaub nur wie schon gesagt Alleinerziehend oder glaub beim Elterngeld plus sogar![]()
hoffe man konnte dir weiterhelfen
Danke euch allen. Das hat mir schon ein wenig weitergeholfen.
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31.08.2016 09:18
Also bei uns in Thüringen ist das glaube Anlage 1.
da steht links Elternteil 1 und rechts Elternteil 2. und dann kann man da fröhlich die Kreuze setzen.
Wir beantragen es nämlich auch mit einem Antrag.
da steht links Elternteil 1 und rechts Elternteil 2. und dann kann man da fröhlich die Kreuze setzen.
Wir beantragen es nämlich auch mit einem Antrag.
31.08.2016 09:22
Zitat von Strahlebacke:
Zitat von Wunsch2015:
Hallo Strahlebacke,
der Elterngeldantrag nimmst du für dich und für deinen Mann.
Wenn du Basiselterngeld beziehst dann kreuzt du für dich 12 Monate 1-12 und für deinen Mann die Monate die ihr wollt zum Beispiel 1 und 8.
Die Anträge sind unterschiedlich nach Bundesländer aber bei dieser Sache dürften sie eigentlich gleich sein.
14 Monate kannst glaub nur wie schon gesagt Alleinerziehend oder glaub beim Elterngeld plus sogar![]()
hoffe man konnte dir weiterhelfen
Danke euch allen. Das hat mir schon ein wenig weitergeholfen.Hätte sonst fälschlicherweise 14 Monate angekreuzt. Aber da ist ja keine Extra-Spalte für den Mann. Wo soll ich denn seine beiden Monate ankreuzen? Vielleicht doch lieber in einem Extra-Antrag.
Dazu passt auch, dass unter "Anmeldung Bezugszeit des anderen Elternteils" die Auswahlmöglichkeiten "Die Antragstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt" und "Der Antrag ist beigefügt" stehen. Aber echt alles ganz schön verwirrend. Und mich ärgert es, dass man sich möglichst direkt nach der Geburt, wo man eigentlich anderes im Sinn hat, mit sowas auseinandersetzen muss. Am liebsten hätte ich jetzt schon alles fix und fertig. Aber wenigstens versuche ich es schon einigermaßen vorzubereiten.
Danke ihr Lieben.
Deswegen haben wir je einen gemacht, fand das auch verwirrend.
Ich hatte alles soweit vorbereitet und kopiert und dann nur noch die Daten vom Kind eingetragen und abgeschickt. Für meinen Antrag musste ich dann nur noch die Bestätigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nachreichen
31.08.2016 09:46
Zitat von Strahlebacke:
Zitat von Wunsch2015:
Hallo Strahlebacke,
der Elterngeldantrag nimmst du für dich und für deinen Mann.
Wenn du Basiselterngeld beziehst dann kreuzt du für dich 12 Monate 1-12 und für deinen Mann die Monate die ihr wollt zum Beispiel 1 und 8.
Die Anträge sind unterschiedlich nach Bundesländer aber bei dieser Sache dürften sie eigentlich gleich sein.
14 Monate kannst glaub nur wie schon gesagt Alleinerziehend oder glaub beim Elterngeld plus sogar![]()
hoffe man konnte dir weiterhelfen
Danke euch allen. Das hat mir schon ein wenig weitergeholfen.Hätte sonst fälschlicherweise 14 Monate angekreuzt. Aber da ist ja keine Extra-Spalte für den Mann. Wo soll ich denn seine beiden Monate ankreuzen? Vielleicht doch lieber in einem Extra-Antrag.
Dazu passt auch, dass unter "Anmeldung Bezugszeit des anderen Elternteils" die Auswahlmöglichkeiten "Die Antragstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt" und "Der Antrag ist beigefügt" stehen. Aber echt alles ganz schön verwirrend. Und mich ärgert es, dass man sich möglichst direkt nach der Geburt, wo man eigentlich anderes im Sinn hat, mit sowas auseinandersetzen muss. Am liebsten hätte ich jetzt schon alles fix und fertig. Aber wenigstens versuche ich es schon einigermaßen vorzubereiten.
Danke ihr Lieben.
Du kannst doch schonmal alles soweit ausfüllen, dann muss nach der Geburt nur noch der Name vom Kind, falls du Ihn schon weißt würde ich Ihn gleich eintragen, der Geburtsort und das Geburtsdatum rein.
Dann noch der Wisch von Krankenkasse und die Geburtsurkunde und ab geht die Post.
Hab alle Anträge schon vor der Geburt ausgefüllt in die beschrifteten Umschläge gesteckt, nach der Geburt nur noch Geburtsdatum und Ort ausgefüllt, die Geburtsurkunde gegebenfalls die Bescheinigung von der KK rein und dann hab ich sie zur Post gebracht.
Hat mir viel Stress erspart.
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31.08.2016 10:15
Ich hab den Antrag online. Ausgefüllt... Da konnte ich dann, nachdem ich mit meinen Angaben fertig war,die Daten vom Mann eintragen und ob und Wieland er in elternzeit gehen will
Hatte es auch soweit fertig das ich nur noch Name,Datum und Ort eintragen musste...
Joa und jetzt warten wir fröhlich ewig auf den bescheid
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Hatte es auch soweit fertig das ich nur noch Name,Datum und Ort eintragen musste...
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31.08.2016 14:00
Zitat von Lexi:
Ich hab den Antrag online. Ausgefüllt... Da konnte ich dann, nachdem ich mit meinen Angaben fertig war,die Daten vom Mann eintragen und ob und Wieland er in elternzeit gehen will![]()
Hatte es auch soweit fertig das ich nur noch Name,Datum und Ort eintragen musste...
Joa und jetzt warten wir fröhlich ewig auf den bescheid![]()
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Dann ruf bei der KK an, musste ich auch machen weil sie ewig gebraucht haben, das Elterngeld bekommt man ja aber glaub bloß 3 Monate rückwirkend. Und weil ich eh unzufrieden war hab ich dann nach der Geburt gewechselt.
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31.08.2016 18:56
Zitat von Lexi:
Wieso bei der kk?
Sorry hatte gedacht du wartest noch auf den Bescheid vom Muschugeld, falsch gelesen.
Elterngeld ging bei mir glaub so 2-3 Wochen bis es durch war.
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17.10.2016 16:29
Ich habe bezüglich des Elterngeldantrags auch eine Frage, was würde passieren, wenn ich nach vier Monaten wieder arbeiten gehen möchte, und mein Mann die restlichen acht Monate bei unserem Kind bleiben würde? Ist diese Konstellation überhaupt möglich?
17.10.2016 18:55
Zitat von Miri34:
Ich habe bezüglich des Elterngeldantrags auch eine Frage, was würde passieren, wenn ich nach vier Monaten wieder arbeiten gehen möchte, und mein Mann die restlichen acht Monate bei unserem Kind bleiben würde? Ist diese Konstellation überhaupt möglich?
Ja, natürlich, da müsst Ihr dann nur auf den Anträgen die entsprechenden Monate ankreuzen, warum soll das nicht möglich sein.
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