Elterngeld während des Mutterschutzes
17.12.2008 12:28
Hallo Zusammen,
ich hab mal eine frage wg. des elterngeldes und der elternzeit während des mutterschutzes:
der voraussichtliche geburtstermin bei mir ist der 04.02.09. wenn ich jetzt ein jahr elternzeit beantrage, beginnt diese ja schon ab geburtstermin, dh die ersten beiden monate der elternzeit überschneidet sich mit dem mutterschutz (hab ich das richtig verstanden?)
während des mutterschutzes bin ich voll beschäftigt, dh. ich bekomme 100% meines gehaltes.
wie verhält es sich dann mit den 67% des elterngeldes?
bekomme ich dann während der ersten zwei monate 167%? das kommt mir ein bisschen spanisch vor.
Oder muss ich 14 monate elternzeit für mich beantragen, damit ich die vollen 12 monate elterngeld bekomme?
ich bin grade verwirrt.
danke schonmal und viele grüsse
monebohne
ich hab mal eine frage wg. des elterngeldes und der elternzeit während des mutterschutzes:
der voraussichtliche geburtstermin bei mir ist der 04.02.09. wenn ich jetzt ein jahr elternzeit beantrage, beginnt diese ja schon ab geburtstermin, dh die ersten beiden monate der elternzeit überschneidet sich mit dem mutterschutz (hab ich das richtig verstanden?)
während des mutterschutzes bin ich voll beschäftigt, dh. ich bekomme 100% meines gehaltes.
wie verhält es sich dann mit den 67% des elterngeldes?
bekomme ich dann während der ersten zwei monate 167%? das kommt mir ein bisschen spanisch vor.
Oder muss ich 14 monate elternzeit für mich beantragen, damit ich die vollen 12 monate elterngeld bekomme?
ich bin grade verwirrt.
danke schonmal und viele grüsse
monebohne
18.12.2008 16:24
Huhu,
ja richtig. Die Zeit vom Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet.
Und 167% kriegst Du nicht *g*. Das wär fein, hihi.
Ganz sicher bin ich mir nicht.... aber letztlich kriegst Du während des Mutterschutzes
ja nur volles Gehalt, weil ein Teil von der Kasse und der Rest vom Arbeitgeber übernommen wird.
Das heisst, letztlich bekommst Du von der Kasse annähernd 67% und vom AG den Rest.
Nach 2 Monaten bekommst Du dann nur noch die 67% und nix mehr vom Arbeitgeber.
Das heisst, du beantragst 12 Monate ab Geburt, bzw. 10 Monate nach Mutterschutz.
Ist alles irgendwie bischen verwirrend.
Bin manchmal auch noch was durcheinander, was das angeht.
ja richtig. Die Zeit vom Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet.
Und 167% kriegst Du nicht *g*. Das wär fein, hihi.
Ganz sicher bin ich mir nicht.... aber letztlich kriegst Du während des Mutterschutzes
ja nur volles Gehalt, weil ein Teil von der Kasse und der Rest vom Arbeitgeber übernommen wird.
Das heisst, letztlich bekommst Du von der Kasse annähernd 67% und vom AG den Rest.
Nach 2 Monaten bekommst Du dann nur noch die 67% und nix mehr vom Arbeitgeber.
Das heisst, du beantragst 12 Monate ab Geburt, bzw. 10 Monate nach Mutterschutz.
Ist alles irgendwie bischen verwirrend.
Bin manchmal auch noch was durcheinander, was das angeht.
18.12.2008 16:36
Hab ich ja auch gerade hinter mir... Während des Mutterschutzes bekommst du vom Amt nix, nur 13,- pro Tag von der KK, den Rest vom AG, also deine ganz normalen 100 % des letzten Lohns.
Exakt 8 Wochen nach Geburtstermin beginnt die Elternzeit und ab da an bekommst du bis zum letzten Tag vor dem ersten Geburtstag deines Kindes (z.B. Geburtstag ist der 15.12.2008, dann endet der Mutterschutz am 08.02.2009 und du kriegst Elterngeld ab 09.02.2009 bis 14.12.2009).
Beantrage das bloß direkt nach der Geburt, die Ämter sind total überlastet und es dauert durchaus mal 3 Monate, bis die das bearbeitet haben und du dein erstes Geld bekommst! Meine Tochter ist am 19.08. geboren, mein erstes Elterngeld hab ich am 15.12. bekommen!!
Exakt 8 Wochen nach Geburtstermin beginnt die Elternzeit und ab da an bekommst du bis zum letzten Tag vor dem ersten Geburtstag deines Kindes (z.B. Geburtstag ist der 15.12.2008, dann endet der Mutterschutz am 08.02.2009 und du kriegst Elterngeld ab 09.02.2009 bis 14.12.2009).
Beantrage das bloß direkt nach der Geburt, die Ämter sind total überlastet und es dauert durchaus mal 3 Monate, bis die das bearbeitet haben und du dein erstes Geld bekommst! Meine Tochter ist am 19.08. geboren, mein erstes Elterngeld hab ich am 15.12. bekommen!!
18.12.2008 23:00
danke schonmal für eure antworten, aber jetzt bin ich völlig verwirrt, da ihr beide was andres schreibt.
vielleicht weiss ja noch jemand andres mehr?!?
Viele liebe Grüße
Monebohne
vielleicht weiss ja noch jemand andres mehr?!?
Viele liebe Grüße
Monebohne
18.12.2008 23:10
du bekommst im mutterschutz 13 euro pro tag von der krankenkasse und der rest bis zu deinem netto gehalt stockt der arbeitgeber auf. die 2 monate des mutterschutzes beinhaltet aber schon die elternzeit. aber du bekommst da kein elterngeld. im endeffekt bekommt man nur 10 monate das elterngeld und dann 67% ab ende der mutterschutzfrist
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