Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und Resturlaub Hilfe

Hummel91
4382 Beiträge
26.10.2018 12:51
Ich habe im Elterngeldantrag gesehen,dass nach dem Resturlaub gefragt wird,ich bin Teilzeit beschäftigt und habe noch 25 Tage Urlaub von diesem Jahr,weil ich im bv bin

Wirkt sich das jetzt negativ aus wenn ich diesen Urlaub noch habe?

Und ich muss angeben wie lange ich Elternzeit nehme aber Elternzeit und Elterngeld ist doch unabhängig voneinander,warum wollen die das wissen
Schnatterienchen
1855 Beiträge
26.10.2018 12:53
Zitat von Hummel91:

Ich habe im Elterngeldantrag gesehen,dass nach dem Resturlaub gefragt wird,ich bin Teilzeit beschäftigt und habe noch 25 Tage Urlaub von diesem Jahr,weil ich im bv bin

Wirkt sich das jetzt negativ aus wenn ich diesen Urlaub noch habe?

Und ich muss angeben wie lange ich Elternzeit nehme aber Elternzeit und Elterngeld ist doch unabhängig voneinander,warum wollen die das wissen


Echt das muss man angeben? Ist das neu? Letztes Jahr war davon nirgends die Rede.
Hummel91
4382 Beiträge
26.10.2018 12:57
Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Hummel91:

Ich habe im Elterngeldantrag gesehen,dass nach dem Resturlaub gefragt wird,ich bin Teilzeit beschäftigt und habe noch 25 Tage Urlaub von diesem Jahr,weil ich im bv bin

Wirkt sich das jetzt negativ aus wenn ich diesen Urlaub noch habe?

Und ich muss angeben wie lange ich Elternzeit nehme aber Elternzeit und Elterngeld ist doch unabhängig voneinander,warum wollen die das wissen


Echt das muss man angeben? Ist das neu? Letztes Jahr war davon nirgends die Rede.


Also bei mir steht das drin und ich bin jetzt irgendwie irritiert
Schnatterienchen
1855 Beiträge
26.10.2018 13:10
Zitat von Hummel91:

Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Hummel91:

Ich habe im Elterngeldantrag gesehen,dass nach dem Resturlaub gefragt wird,ich bin Teilzeit beschäftigt und habe noch 25 Tage Urlaub von diesem Jahr,weil ich im bv bin

Wirkt sich das jetzt negativ aus wenn ich diesen Urlaub noch habe?

Und ich muss angeben wie lange ich Elternzeit nehme aber Elternzeit und Elterngeld ist doch unabhängig voneinander,warum wollen die das wissen


Echt das muss man angeben? Ist das neu? Letztes Jahr war davon nirgends die Rede.


Also bei mir steht das drin und ich bin jetzt irgendwie irritiert


Unter welchem Punkt steht das denn?
26.10.2018 13:13
Hab da im Internet das dazu gefunden:

Zitat:
Resturlaub nicht im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen

Urlaub gilt im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) so, als hätten Sie während Ihres Elterngeldbezuges gearbeitet und entsprechend Erwerbseinkommen erzielt. Ihr Elterngeldanspruch für den/die betroffenen Lebensmonat/e reduziert sich entsprechend oder entfällt ganz, wenn Sie etwa die zulässige 30 Wochenstunden-Grenze pro Lebensmonat überschreiten!

Praxistipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Lassen Sie sich Ihren Resturlaub am besten vor der Geburt Ihres Babys auszahlen! Achtung: Für die Elterngeldstelle zählt das Datum des Zahlungseinganges auf Ihrem Konto!

Resturlaub oder Boni nicht während des Elterngeldbezuges auszahlen lassen

Jedes steuerpflichtige Einkommen, welches Ihnen während Ihres Elterngeldbezuges zufließt, wird Ihnen auf Ihr Elterngeld angerechnet!

Praxistipp: Unterbrechen Sie wenn nötig Ihren Elterngeldbezug für die betreffenden Lebensmonate!

26.10.2018 13:14
Zitat von mausal90:

Hab da im Internet das dazu gefunden:

Zitat:
Resturlaub nicht im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen

Urlaub gilt im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) so, als hätten Sie während Ihres Elterngeldbezuges gearbeitet und entsprechend Erwerbseinkommen erzielt. Ihr Elterngeldanspruch für den/die betroffenen Lebensmonat/e reduziert sich entsprechend oder entfällt ganz, wenn Sie etwa die zulässige 30 Wochenstunden-Grenze pro Lebensmonat überschreiten!

Praxistipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Lassen Sie sich Ihren Resturlaub am besten vor der Geburt Ihres Babys auszahlen! Achtung: Für die Elterngeldstelle zählt das Datum des Zahlungseinganges auf Ihrem Konto!

Resturlaub oder Boni nicht während des Elterngeldbezuges auszahlen lassen

Jedes steuerpflichtige Einkommen, welches Ihnen während Ihres Elterngeldbezuges zufließt, wird Ihnen auf Ihr Elterngeld angerechnet!

Praxistipp: Unterbrechen Sie wenn nötig Ihren Elterngeldbezug für die betreffenden Lebensmonate!




Achja... Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeldtipps.html

Alternativ kannst du bei der Elterngeldstelle mal anrufen und genauer nachfragen.
Hummel91
4382 Beiträge
26.10.2018 13:17
Zitat von mausal90:

Zitat von mausal90:

Hab da im Internet das dazu gefunden:

Zitat:
Resturlaub nicht im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen

Urlaub gilt im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) so, als hätten Sie während Ihres Elterngeldbezuges gearbeitet und entsprechend Erwerbseinkommen erzielt. Ihr Elterngeldanspruch für den/die betroffenen Lebensmonat/e reduziert sich entsprechend oder entfällt ganz, wenn Sie etwa die zulässige 30 Wochenstunden-Grenze pro Lebensmonat überschreiten!

Praxistipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Lassen Sie sich Ihren Resturlaub am besten vor der Geburt Ihres Babys auszahlen! Achtung: Für die Elterngeldstelle zählt das Datum des Zahlungseinganges auf Ihrem Konto!

Resturlaub oder Boni nicht während des Elterngeldbezuges auszahlen lassen

Jedes steuerpflichtige Einkommen, welches Ihnen während Ihres Elterngeldbezuges zufließt, wird Ihnen auf Ihr Elterngeld angerechnet!

Praxistipp: Unterbrechen Sie wenn nötig Ihren Elterngeldbezug für die betreffenden Lebensmonate!




Achja... Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeldtipps.html

Alternativ kannst du bei der Elterngeldstelle mal anrufen und genauer nachfragen.


Mit resturlaub ist aber der Urlaub von diesem Jahr gemeint oder?
26.10.2018 13:17
Bei mir stand auch nix von Urlaub. Weder 2016 beim Großen, noch dieses Jahr beim kleinen
26.10.2018 13:19
Zitat von Hummel91:

Zitat von mausal90:

Zitat von mausal90:

Hab da im Internet das dazu gefunden:

Zitat:
Resturlaub nicht im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen

Urlaub gilt im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) so, als hätten Sie während Ihres Elterngeldbezuges gearbeitet und entsprechend Erwerbseinkommen erzielt. Ihr Elterngeldanspruch für den/die betroffenen Lebensmonat/e reduziert sich entsprechend oder entfällt ganz, wenn Sie etwa die zulässige 30 Wochenstunden-Grenze pro Lebensmonat überschreiten!

Praxistipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Lassen Sie sich Ihren Resturlaub am besten vor der Geburt Ihres Babys auszahlen! Achtung: Für die Elterngeldstelle zählt das Datum des Zahlungseinganges auf Ihrem Konto!

Resturlaub oder Boni nicht während des Elterngeldbezuges auszahlen lassen

Jedes steuerpflichtige Einkommen, welches Ihnen während Ihres Elterngeldbezuges zufließt, wird Ihnen auf Ihr Elterngeld angerechnet!

Praxistipp: Unterbrechen Sie wenn nötig Ihren Elterngeldbezug für die betreffenden Lebensmonate!




Achja... Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeldtipps.html

Alternativ kannst du bei der Elterngeldstelle mal anrufen und genauer nachfragen.


Mit resturlaub ist aber der Urlaub von diesem Jahr gemeint oder?


Resturlaub ist ja der, den du noch über hast und "verplanen" solltest.
Schnatterienchen
1855 Beiträge
26.10.2018 13:19
Ich finde da nur was von Urlaub im Antrag wenn man nach dem Mutterschutz arbeitet. Ansonsten finde ich da nichts mit Urlaub.
Hummel91
4382 Beiträge
26.10.2018 13:27
Zitat von Schnatterienchen:

Ich finde da nur was von Urlaub im Antrag wenn man nach dem Mutterschutz arbeitet. Ansonsten finde ich da nichts mit Urlaub.


Hier bei punkt 12,also bedeutet das wenn ich den Urlaub während ich Elterngeld beziehe nicht nehmen möchte muss ich nichts angeben?
Schnatterienchen
1855 Beiträge
26.10.2018 13:31
Zitat von Hummel91:

Zitat von Schnatterienchen:

Ich finde da nur was von Urlaub im Antrag wenn man nach dem Mutterschutz arbeitet. Ansonsten finde ich da nichts mit Urlaub.


Hier bei punkt 12,also bedeutet das wenn ich den Urlaub während ich Elterngeld beziehe nicht nehmen möchte muss ich nichts angeben?
[/quote

Genau
Hummel91
4382 Beiträge
26.10.2018 13:34
Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Hummel91:

Zitat von Schnatterienchen:

Ich finde da nur was von Urlaub im Antrag wenn man nach dem Mutterschutz arbeitet. Ansonsten finde ich da nichts mit Urlaub.


Hier bei punkt 12,also bedeutet das wenn ich den Urlaub während ich Elterngeld beziehe nicht nehmen möchte muss ich nichts angeben?
[/quote

Genau


Ok also muss ich bei dem punkt da nur ausfüllen wie lange ich Elternzeit nehme?Oder geht die das nichts an?
Schnatterienchen
1855 Beiträge
26.10.2018 13:37
Zitat von Hummel91:

Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Hummel91:

Zitat von Schnatterienchen:

Ich finde da nur was von Urlaub im Antrag wenn man nach dem Mutterschutz arbeitet. Ansonsten finde ich da nichts mit Urlaub.


Hier bei punkt 12,also bedeutet das wenn ich den Urlaub während ich Elterngeld beziehe nicht nehmen möchte muss ich nichts angeben?
[/quote

Genau


Ok also muss ich bei dem punkt da nur ausfüllen wie lange ich Elternzeit nehme?Oder geht die das nichts an?


Ich würde das frei lassen. Weil wo du genau Elternzeit nimmst, das steht ja auf einem anderen Blatt.
Hummel91
4382 Beiträge
26.10.2018 13:38
Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Hummel91:

Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Hummel91:

...


Ok also muss ich bei dem punkt da nur ausfüllen wie lange ich Elternzeit nehme?Oder geht die das nichts an?


Ich würde das frei lassen. Weil wo du genau Elternzeit nimmst, das steht ja auf einem anderen Blatt.


Vielen vielen Dank
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