Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und Krankenversicherung

Minna23
121 Beiträge
09.07.2012 14:52
Hey ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin grad ziemlich verwirrt.
Also, nach der Geburt unseres Kindes möchte ich 18 Monate Elternzeit nehmen und kann danach in Teilzeit wieder bei meinem jetzigen Arbeitgeber wieder anfangen.
Jetzt hab ich schon festgestellt das man sich das Elterngeld nur für 12 Monate, 24 Monate oder komplett auszahlen lassen kann.
Wir würden uns den Betrag komplett auszahlen lassen und uns dann für die 18 Monate selbst einteilen.

Können dabei irgendwelche Probleme oder Nachteile auftreten oder ist das alles so problemlos wie wir uns das vorstellen?

Dann meine Frage zur Krankenversicherung...

Wir sind beide gesetzlich pflichtversichert, allerdings bei unterschiedlichen Krankenkassen. Den Kleinen wollten wir bei meinem Freund mitversichern. Aber wie ist das dann mit mir? Bin ich weiterhin für den Zeitraum der Elternzeit "beitragsfrei" bei meiner Krankenkasse versichert? Oder muss ich wechseln und einen Familienversicherung abschließen?
Wie läuft das alles so ab?

Danke für eure Hilfe
nancy0209
1087 Beiträge
09.07.2012 15:24
familienversicherung würde doch glaube ich nur gehen wenn ihr verheiratet seit oder??
Minna23
121 Beiträge
09.07.2012 15:27
Zitat von nancy0209:

familienversicherung würde doch glaube ich nur gehen wenn ihr verheiratet seit oder??


Achso, daran habe ich noch gar nicht gedacht...ich glaube du hast recht...also bleib ich einfach bei meiner Krankenkasse
Partyprincess
295 Beiträge
09.07.2012 16:36
Also wir sind auch nicht verheiratet und ich habe bei meiner KK nachgefragt ob ich die 3 Jahre elternzeit beitragsfrei versichert bin.
Jap bin ich und mein Freund ist auch woanders versichert.
CarlaColumna
1362 Beiträge
09.07.2012 16:46
Hallo, also ich würde dir raten zu einer Beratungsstelle zu gehen!
wird eigentlich in jeder Stadt angeboten.

Bei uns ist das so, dass ich Elterngeldanspruch auf 12 Monate habe.
Wobei die ersten 8 Wochen ja Mutterschaftsgeld gibt - also verkürzt sich der Bezugszeitraum und du bekommst nur 10 Monate Elterngeld.
Und mir wurde gesagt, dass der Gesamtbetrag immer der slebe ist. egal ob man 12 oder 18 oder 24 Monate zu hause bleibt.
und wenn man 18 (also 12+6) Monate Geld bekommen möchte heißt das, dass man sich 6 Monate aus dem 1. Jahr raussuchen kann, in denen dann dein Bezug halbiert wird, die andere Hälfte bekommst du in den 6 Monaten nach dem 1. jahr.
mal als Bsp.:
du bekommst laut berechnung 1000€ Elterngeld von Monat 3-12.
jetzt möchtest du aber gern 18 Monate zu hause bleiben und in dieser zeit auch Elterngeld beziehen. dann kannst du dir aus den Monaten 3-12 6 raussuchen. meinetwegen 6-12.
Dann bekommst du ab dem 6. Monat nur noch 500€ im Monat und von 13-18 eben auch 500€.

alles etwas verwirrend. aber wenn man es verstanden hat, geht's

Also die Tante auf der Beratungsstelle meinte, dass ist so, als ob man das sleber zu seite legt und dann später ausgezahlt bekommt.
aber ich weiß nicht ob es da unterschiede in den Bubdesländern gibt.
deswegen empfehle ich, geh zu einer Beratungsstelle
Winterstiefel
3505 Beiträge
09.07.2012 16:48
Ich würde mir das Elterngeld ein Jahr lang auszahlen lassen und einfach einen Teil jeden Monat Beiseite legen.

Zur Krankenversicherung.

Solange du in einem Arbeitsverhältnis stehst (egal wie lang deine Elternzeit ist) bist du beitragsfrei versichert.

Wenn dein Arbeitsvertrag z.B in der Elternzeit ausläuft, bist du nur während des Zahlungszeitraums von Elterngeld versichert.

09.07.2012 16:50
Zitat von Minna23:

Hey ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin grad ziemlich verwirrt.
Also, nach der Geburt unseres Kindes möchte ich 18 Monate Elternzeit nehmen und kann danach in Teilzeit wieder bei meinem jetzigen Arbeitgeber wieder anfangen.
Jetzt hab ich schon festgestellt das man sich das Elterngeld nur für 12 Monate, 24 Monate oder komplett auszahlen lassen kann.
Wir würden uns den Betrag komplett auszahlen lassen und uns dann für die 18 Monate selbst einteilen.

Können dabei irgendwelche Probleme oder Nachteile auftreten oder ist das alles so problemlos wie wir uns das vorstellen?

Dann meine Frage zur Krankenversicherung...

Wir sind beide gesetzlich pflichtversichert, allerdings bei unterschiedlichen Krankenkassen. Den Kleinen wollten wir bei meinem Freund mitversichern. Aber wie ist das dann mit mir? Bin ich weiterhin für den Zeitraum der Elternzeit "beitragsfrei" bei meiner Krankenkasse versichert? Oder muss ich wechseln und einen Familienversicherung abschließen?
Wie läuft das alles so ab?

Danke für eure Hilfe


Das mit dem auf einmal auszahlen lassen ist kein Problem,birgt also keine Nachteile,wenn ihr es auch dann noch für die restlichen 6 Monate aufteilt
und ja du bist weiterhin bei deiner Kasse beitragsfrei versichert
CarlaColumna
1362 Beiträge
09.07.2012 17:01
zur KV:
wenn du freiwillig pflichtversichert bist heißt das dass du selbständig bist??
oder hab ich da was falsch gelesen?
denn ich glaub dann spielt das keine Rolle, da musst du weiter zahlen...aber das weiß ich nicht so genau.
Da musst du am besten mal bei der KK anfragen!
Minna23
121 Beiträge
09.07.2012 17:52
Zitat von CarlaColumna:

zur KV:
wenn du freiwillig pflichtversichert bist heißt das dass du selbständig bist??
oder hab ich da was falsch gelesen?
denn ich glaub dann spielt das keine Rolle, da musst du weiter zahlen...aber das weiß ich nicht so genau.
Da musst du am besten mal bei der KK anfragen!


nein ich bin nicht selbstständig, bin Angestellte und somit gesetzlich pflichtversichert...da hast du dich verlesen
CarlaColumna
1362 Beiträge
09.07.2012 17:56
ok, dann hab ich das nur falsch verstanden

dann ist das so, dass es von deinem Satus abhängig ist

du kannst 3 jahre in Elternzeit gehen und bist in dieser zeit kostenfrei weiterversichert!!!
sozusagen hat die länge der Eölternzeit auch nichts mit der Länge der Bezüge zu tun!
es ist wie gesagt nur ein Status
Minna23
121 Beiträge
09.07.2012 17:57
Zitat von CarlaColumna:

Hallo, also ich würde dir raten zu einer Beratungsstelle zu gehen!
wird eigentlich in jeder Stadt angeboten.

Bei uns ist das so, dass ich Elterngeldanspruch auf 12 Monate habe.
Wobei die ersten 8 Wochen ja Mutterschaftsgeld gibt - also verkürzt sich der Bezugszeitraum und du bekommst nur 10 Monate Elterngeld.
Und mir wurde gesagt, dass der Gesamtbetrag immer der slebe ist. egal ob man 12 oder 18 oder 24 Monate zu hause bleibt.
und wenn man 18 (also 12+6) Monate Geld bekommen möchte heißt das, dass man sich 6 Monate aus dem 1. Jahr raussuchen kann, in denen dann dein Bezug halbiert wird, die andere Hälfte bekommst du in den 6 Monaten nach dem 1. jahr.
mal als Bsp.:
du bekommst laut berechnung 1000€ Elterngeld von Monat 3-12.
jetzt möchtest du aber gern 18 Monate zu hause bleiben und in dieser zeit auch Elterngeld beziehen. dann kannst du dir aus den Monaten 3-12 6 raussuchen. meinetwegen 6-12.
Dann bekommst du ab dem 6. Monat nur noch 500€ im Monat und von 13-18 eben auch 500€.

alles etwas verwirrend. aber wenn man es verstanden hat, geht's

Also die Tante auf der Beratungsstelle meinte, dass ist so, als ob man das sleber zu seite legt und dann später ausgezahlt bekommt.
aber ich weiß nicht ob es da unterschiede in den Bubdesländern gibt.
deswegen empfehle ich, geh zu einer Beratungsstelle


Oh ja das ist alles schon etwas verwirrend aber ich habe verstanden wie du das mit der Aufteilung meinst.Und ich denke ich werde nochmal bei der Elterngeldstelle nachfragen und mich beraten lassen. Aber vielen Dank für deine Hilfe, jetzt bin ich nicht mehr ganz so ahnungslos
Minna23
121 Beiträge
09.07.2012 17:59
Zitat von CarlaColumna:

ok, dann hab ich das nur falsch verstanden

dann ist das so, dass es von deinem Satus abhängig ist

du kannst 3 jahre in Elternzeit gehen und bist in dieser zeit kostenfrei weiterversichert!!!
sozusagen hat die länge der Eölternzeit auch nichts mit der Länge der Bezüge zu tun!
es ist wie gesagt nur ein Status


Alles klar, danke.
CarlaColumna
1362 Beiträge
09.07.2012 18:07
ja, das ist echt das beste.
denn mit diesem Bürokratendeutsch versteht doch kein mensch was
bei der beratung kann man dir es gut erklären und du kannst dich nochmal rückversichern ob du es richtig verstanden hast!

wünsch dir alles Gute!!!
Minna23
121 Beiträge
09.07.2012 19:06
Zitat von CarlaColumna:

ja, das ist echt das beste.
denn mit diesem Bürokratendeutsch versteht doch kein mensch was
bei der beratung kann man dir es gut erklären und du kannst dich nochmal rückversichern ob du es richtig verstanden hast!

wünsch dir alles Gute!!!

Danke,wünsche dir auch alles Gute.
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