Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und Betreuungsgeld

Rotti88
175 Beiträge
14.03.2014 22:01
HuHu

ich wollte mit meinem sohn zwei jahre zu hause bleiben und wohne in berlin.
da das ja alles gut durchplant werden muss, möchte ich mir mit meinen gedanken ganz sicher sein..

nun ... so hab ich es versanden.
ich bekomme nach der geburt meines sohnes für 12 Monate eltergeld.. dieses geld kann ich mir auch auf zwei jahre aufteilen, dem entsprechen bekomme ich dann nur die hälfte von dem was mir zu steht.
wenn mein partner jetzt noch zwei monate erlterzeit nimmt werden 14 monate bezahlt.

werden jetzt mir 12monate angerechnet und ihm 2monate = 14Monate, oder werden mir dann auch 14monate berechnet?
und wenn mein partner die elternzeit nimmt kann er sagen, zum beispiel im dezember und im juni? oder muss das zusammenhängend sein?
oder kann man auch sagen er, nimmt nur einen monat elternzeit?

jetzt gehts weiter... zum betreuungsgeld welches ja in berlin zum august 13 in kraft getreten ist.
nach meinem wissen wird dieses geld erst ab dem 15. Lebensmonat bezahlt..

kann ich dieses betruungsgeld also zusätzlich beantragen, oder kommt sich das dann mit dem erziehungsgeld in die quere? nach meiner logik würde ich ja dann noch für 9 monate betruungsgeld bekommen.. ist das so richtig? dann wäre er zwei jahre

oder müsste man dann 1 jahr erziehungsgeld beantragen , im 2. jahr dann das betruungsgeld..
ich meine aufteilen kann ich mir das geld dann auch selber, das wäre ja nicht das problem.

in meinem kopf ist kroes durcheinander gerade
och hoffe ihr könnt mir weiterhlefen
MiJu
3258 Beiträge
14.03.2014 22:42
Hi du,

Soweit ich weis kann man betreuungsgeld nur beziehen wenn man kein Elterngeld bekommt
Diese Überlegung hatte ich nämlich auch... Leg dafür aber nicht die Hand ins Feuer

Vlg
Seesternchen_2.0
9801 Beiträge
14.03.2014 22:51


Ich bekomme bis September 2014 noch Elterngeld (Auszahlung 24 Monate) und betreuungsgeld seit Dezember 2013 bis August 2015.

kirsty
1659 Beiträge
14.03.2014 22:53
Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden?

Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von Elterngeld gezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt. Dann kann man während des Bezugs der zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld beziehen.

Es ist auch nicht möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn der Vater Elterngeld erhält, also etwa im 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes. Umgekehrt natürlich ebensowenig.

Das habe ich hier grade gefunden. .Wie ist das, wenn das erste Kind 18Monate ist man es selbst betreut und dann das zweite geboren wird, bekommt man dann nur elterngeld und für kind nr 1 kein betreuungsgeld mehr? Fände das irgendwie nicht fair.
Diny
1910 Beiträge
14.03.2014 22:59
Huhu...

Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen.. Das beziehe ich noch bis nächstes jahr... Meine Tochter ist jetzt 11 Monate und ich habe betreuungsgeld beantragt und erhalte dieses auch ab dem 15 lebensmonat!! Das wurde schon bestätigt..

Du kannst es bis zum 36 lebensmonat bekommen... Ich bekomme es aber nur bis zum 27 lebensmonat weil meine kleine dann in den Kindergarten kommt...

Zu dem anderen.. Also mit deinem Mann kann ich dir nicht helfen.. Da kenne ich mich nicht aus..
Bei uns habe nur ich elternzeit in Anspruch genommen
Rotti88
175 Beiträge
14.03.2014 23:18
Zitat von Seesternchen_2.0:



Ich bekomme bis September 2014 noch Elterngeld (Auszahlung 24 Monate) und betreuungsgeld seit Dezember 2013 bis August 2015.




dann bist du in der gleichen situation..
wie alt ist dein kind jetzt?
Rotti88
175 Beiträge
14.03.2014 23:21
aber was macht das für ein sinn ab 15monaten?
wieso bekommt man nicht die 3 monate bezahlt..

hab mir überlegt, wenn jemand jetzt die 14monate elternzeit nimmt, okay.. dann ist man ja noch abgesichert.. fehlt trotzdem ein monat..

was bekommt man an betreuungsgeld? waren das 100euro?
kirsty
1659 Beiträge
14.03.2014 23:24
Rotti88
175 Beiträge
14.03.2014 23:32
Zitat von kirsty:

Schau mal hier:

http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgel d/fragen.html

danke das ist super
Rotti88
175 Beiträge
14.03.2014 23:35
wenn man sich mal überlegt.. bei uns in berlin kostet so ein krippenplatz glaube um die 800-900euro im moment

100-150euro sehen da ja echt niedlich gegenüber aus..
aber, man soll ja nicht mekern
MiJu
3258 Beiträge
14.03.2014 23:35
Da war ich wohl wiedereinmal fehlinformiert
Aber danke, dann steht mir das wohl auch zu

Vlg
14.03.2014 23:36
Zitat von Rotti88:

aber was macht das für ein sinn ab 15monaten?
wieso bekommt man nicht die 3 monate bezahlt..

hab mir überlegt, wenn jemand jetzt die 14monate elternzeit nimmt, okay.. dann ist man ja noch abgesichert.. fehlt trotzdem ein monat..

was bekommt man an betreuungsgeld? waren das 100euro?


Es fehlt kein Monat, denn ab dem 15. Monat bedeutet ab 14 Monaten.
Und man bekommt das Betreuungsgeld direkt im Anschluss zum Elterngeld, frühestens aber wenn das Kind 12 Monate alt ist.
Wir bekommen zwar keins, hab mich aber darüber informiert.
Wir haben es so gemacht dass wir beide gleichzeitig ab Geburt Elterngeld bezogen haben. Mein Mann 6 Monate lang und ich 8 Monate lang. In Elternzeit bin ich aber 14 Monate geblieben. Halt ohne Geld ab dem 9. Monat.
nicole_jv3
5403 Beiträge
15.03.2014 06:58
Zitat von Rotti88:

aber was macht das für ein sinn ab 15monaten?
wieso bekommt man nicht die 3 monate bezahlt..

hab mir überlegt, wenn jemand jetzt die 14monate elternzeit nimmt, okay.. dann ist man ja noch abgesichert.. fehlt trotzdem ein monat..

was bekommt man an betreuungsgeld? waren das 100euro?



Weil du 12 Monate und dein Partner 2 Monate Anspruch auf Elterngeld hat und betreuungsgeld dann erst danach gezahlt wird.
Wenn dein Partner die 2 Monate aber gleichzeitig mit dir nimmt bekommt ihr das betreuungsgeld schon ab dem 13. Monat (so war's bei uns nämlich). Allerdings immer max 24 Monate, also hört's dann statt im 35. Monat schon im 33. auf.
Und zur Elternzeit: die kannst du splitten in 2x1 Monat. Allerdings nicht nur 1 Monat nehmen, denn dann bekommt dein Mann kein Geld! Er muss insgesamt 2 Monate Zuhause bleiben, diese 2 Monate müssen aber nicht zusammenhängen.
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