Mütter- und Schwangerenforum

elterngeld + tz job

luci08
218 Beiträge
19.10.2013 14:45
Hallo, ich habe heute meinen elterngeld bescheid erhalten und beziehe um die 400euro, , allerdings auf 2 jahre. Nun fange ich ab 1.11.2013 wieder das arbeiten an. Allerdings auf teilzeit 100h im monat. Wie wirkt sich das auf das elterngeld aus? Ich habe etwas davon gelesen das man bis 30h/wöchentlich arbeiten darf und es dann angerechnet wird. Wenn ich es in einen rechner eingebe wird mir aber nichts abgezogen.
Jemand Erfahrung oder (wirklich) ahnung?

19.10.2013 15:04
Mir wurde bei der Elterngeldstelle gesagt, dass das Elterngeld bis auf die
300€ Mindestsatz runtergekürzt wird (bzw 375€ mit Geschwisterbonus).
19.10.2013 15:17
Wenn du mehr als 30std/Woche arbeitest bekommst du gar kein Elterngeld mehr. Arbeitest du weniger wie 30std/wo wird dir alles angerechnet. Es lohnt sich meistens nicht in der elterngeldbezuszeit arbeiten zu gehn. Höchstens u bekommst nur den Mindestsatz im Monat.
nicole_jv3
5403 Beiträge
19.10.2013 16:39
Zitat von Engelchen1711:

Mir wurde bei der Elterngeldstelle gesagt, dass das Elterngeld bis auf die
300€ Mindestsatz runtergekürzt wird (bzw 375€ mit Geschwisterbonus).



Das stimmt. Ich weiß allerdings nicht wie das ist, weil du das Geld ja auf 2 Jahre gesplittet hast. Ob's dann trotzdem bei 300 bleibt oder dann nur 150 sind die dir bleiben. Das würde ich nochmal abklären...
19.10.2013 18:21
also ich zum beispiel gehe auch wieder arbeiten ich habe einen nebenjob also 450 euro mit 12 stunden in der woche und einen nebenjob mit 15 stunden in der woche da ich ja dan insgesammt 27 stunden in der woche habe bekomme ich die 300 euro an mindestelterngeld meinen lohn und den vom nebenjob
luci08
218 Beiträge
19.10.2013 18:29
Also verstehe ich das richtig das mir dann einfach der mindestsatz bleibt von 300 bzw 150 euro im monat?!

Kommt dann aber nur auf den vertrag an was da drin steht oder schauen die auch nacj ner zeit auf Abrechnungen wegen Überstunden? ( so das ich über 30kommen würde)
19.10.2013 18:32
Also mein damaliger Arbeitgeber musste angeben wieiviel ich verdient habe und wieviele Stunden ich gearbeitet hab.
luci08
218 Beiträge
19.10.2013 18:44
Also nach der bezugszeit? Sprich nach 2jahren wollen die ne Abrechnung v allem haben?
19.10.2013 18:52
Also vorher wurde das ungefähre Gehalt angegeben und zum Schluss nochmal alles vom Steuerberater angegeben und dann kam die fette Nachzahlung
luci08
218 Beiträge
19.10.2013 19:13
Du meinst du musstest zurück zahlen?
19.10.2013 20:43
Jap. 2000€
19.10.2013 22:24
Zitat von nicole_jv3:

Zitat von Engelchen1711:

Mir wurde bei der Elterngeldstelle gesagt, dass das Elterngeld bis auf die
300€ Mindestsatz runtergekürzt wird (bzw 375€ mit Geschwisterbonus).



Das stimmt. Ich weiß allerdings nicht wie das ist, weil du das Geld ja auf 2 Jahre gesplittet hast. Ob's dann trotzdem bei 300 bleibt oder dann nur 150 sind die dir bleiben. Das würde ich nochmal abklären...
stimmt das hat ich zb nicht gefragt
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