Elterngeld trotz gerade mal 7 Monate arbeiten?
11.04.2010 18:39
Hallo ihr Lieben.
Ich hab da ein Problem.
Und zwar gehts darum das ich jetzt gerae mal 7 Monate festarbeite.
(Davor waren es 2 Jahre schulische Ausbildung)
Jetzt habe ich auch noch z.Z. sowas Ahnliches wie ein Beschäftigungsverbot, auf Grund Cytomegalie negativ.
Arbeite in einem Kindergarten. (Mit Wickelkinder und U3Kinder)
Wenn ich Glück habe darf ich in einem reinen Hort arbeiten.
Wenns dumm kommt habe ich Beschäftigungsverbot bis zum/zur Mutterschutz/Elternzeit.
Jetzt ist meine Frage, bekomme ich trotzdem Elterngeld,
obwohl ich keine festen 12 Monate gearbeitet habe?
Zählt die Ausbildung auch als Arbeit?
Fragen über Fragen.
Würde mich über Antworten freuen.
Danke.
Ich hab da ein Problem.
Und zwar gehts darum das ich jetzt gerae mal 7 Monate festarbeite.
(Davor waren es 2 Jahre schulische Ausbildung)
Jetzt habe ich auch noch z.Z. sowas Ahnliches wie ein Beschäftigungsverbot, auf Grund Cytomegalie negativ.
Arbeite in einem Kindergarten. (Mit Wickelkinder und U3Kinder)
Wenn ich Glück habe darf ich in einem reinen Hort arbeiten.
Wenns dumm kommt habe ich Beschäftigungsverbot bis zum/zur Mutterschutz/Elternzeit.
Jetzt ist meine Frage, bekomme ich trotzdem Elterngeld,
obwohl ich keine festen 12 Monate gearbeitet habe?
Zählt die Ausbildung auch als Arbeit?
Fragen über Fragen.
Würde mich über Antworten freuen.
Danke.
11.04.2010 18:41
du bekommst auch elterngeld wenn du arbeitslos bist/warst..vorher!
11.04.2010 18:44
Ja genau. Das ob und wieviel du gearbeitet hast wirkt sich lediglich auf die Höhe des Elterngeldes aus. Bekommen tust du es auf jeden Fall.
11.04.2010 18:45
du bekommst auf jeden fall elterngeld...
und ja ausbildung zählt auch als arbeit
und ja ausbildung zählt auch als arbeit
11.04.2010 18:45
Kommt drauf an ob du was in der Schulischen Ausbildung bekommen hast..
Glaube du bekomms dann das durchschnittsgehalt von der ausbildung und der festanstellung.. und davon dann 67% ..
bin mir aber nich sicher
Glaube du bekomms dann das durchschnittsgehalt von der ausbildung und der festanstellung.. und davon dann 67% ..
bin mir aber nich sicher
11.04.2010 18:47
Zitat von Laskaja:
Kommt drauf an ob du was in der Schulischen Ausbildung bekommen hast..
Glaube du bekomms dann das durchschnittsgehalt von der ausbildung und der festanstellung.. und davon dann 67% ..
bin mir aber nich sicher
gibt noch den mindestsatz von 300€
also wenn 67% von deinem letzten gehalt 234€ sind (als beispiel) bekommst du "automatisch" 300€
11.04.2010 18:49
Danke für die schnellen Antworten.
Hab mir da gerade voll den Kopf gemacht.
Weil ich überall gelesen hab Lohnnachweis von den letzen
12 Monaten.
Hab mir da gerade voll den Kopf gemacht.
Weil ich überall gelesen hab Lohnnachweis von den letzen
12 Monaten.
11.04.2010 18:51
es werden die gehälter der 12 monate davor zusammen gerechnet, durch 12 geteilt um auf ein durchschnittsgehalt zu kommen und davon gibts dann 67% elterngeld
11.04.2010 19:21
du bekommst aber trotz BV dein volles gehalt! DU kannst ja nix dafür, wenn dein AG dir keinen anderen Job anbieten kann! *mal überspitzt gesprochen*.
24.04.2010 10:40
Hallo
Es ist ebenfalls so, dass wenn du während der SS in deinem Beruf nicht arbeiten kannst/darfst deine Krankenkasse dir den Lohn weiterzahlt bis zum Zeitpunkt des Mutterschutzes (bzw. dein Arbeitgeber muss dich weiter zahlen, deine Krankenkasse ist zur Erstattung verpflichtet)
Ich bin Zahnarzthelferin und dürfte mal als Beispiel eben nicht in meinem Beruf arbeiten wenn ich SS wäre. Ich glaub da gibts dann einen Antrag den du/dein AG ausfüllen musst und einreichen, und dein AG muss dir ein Arbeitsverbot aussprechen.
Da du also fast 9 Monate deinen *normalen* Lohn bekommen wirst hast du meines Erachtens also zur Berechnung vom Elterngeld bereits deine 12 Monate zusammen
So hab ich das zumindest verstanden als ich mich mal drüber informiert hab für mich selber
lg Evi
Es ist ebenfalls so, dass wenn du während der SS in deinem Beruf nicht arbeiten kannst/darfst deine Krankenkasse dir den Lohn weiterzahlt bis zum Zeitpunkt des Mutterschutzes (bzw. dein Arbeitgeber muss dich weiter zahlen, deine Krankenkasse ist zur Erstattung verpflichtet)
Ich bin Zahnarzthelferin und dürfte mal als Beispiel eben nicht in meinem Beruf arbeiten wenn ich SS wäre. Ich glaub da gibts dann einen Antrag den du/dein AG ausfüllen musst und einreichen, und dein AG muss dir ein Arbeitsverbot aussprechen.
Da du also fast 9 Monate deinen *normalen* Lohn bekommen wirst hast du meines Erachtens also zur Berechnung vom Elterngeld bereits deine 12 Monate zusammen
So hab ich das zumindest verstanden als ich mich mal drüber informiert hab für mich selber
lg Evi
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