Elterngeld trotz Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit?
22.01.2010 09:43
Hallo!
Habe eine dringende Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Habe heute erfahren dass ich schwanger bin.
Jetzt sind mir einige Dinge eingefallen.
Ich habe im Dez. aufgrund meine Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft meinen Job verloren. Bin also praktisch arbeitslos aber weiterhin arbeitsunfähig und das wird wahrscheinlich auch noch so bleiben.
Jetzt meine Frage, weiß jemand wie hoch das Elterngeld nach der Entbindung ist, weil ich ja vor der Entbindung Krankengeld bezogen habe?
Habe eine dringende Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Habe heute erfahren dass ich schwanger bin.
Jetzt sind mir einige Dinge eingefallen.
Ich habe im Dez. aufgrund meine Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft meinen Job verloren. Bin also praktisch arbeitslos aber weiterhin arbeitsunfähig und das wird wahrscheinlich auch noch so bleiben.
Jetzt meine Frage, weiß jemand wie hoch das Elterngeld nach der Entbindung ist, weil ich ja vor der Entbindung Krankengeld bezogen habe?
22.01.2010 09:47
ich war waehrend der ss auch in krankengeldbezug. mein elterngeld wurde nach meinem nettogehalt der letzten 12 monate vor dem krankengeld berechnet, da ich schwangerschaftsbedingt krank war.
hoffe, ich konnte dir helfen...
hoffe, ich konnte dir helfen...
22.01.2010 09:56
Danke für die schnellen Antworten!
Wurde schon vor der Schwangerschaft gekündigt. Aber was mich trotzdem interessieren würde, darf man, wenn man während der Probezeit schwanger wird gekündigt werden?
Wurde schon vor der Schwangerschaft gekündigt. Aber was mich trotzdem interessieren würde, darf man, wenn man während der Probezeit schwanger wird gekündigt werden?
22.01.2010 09:59
Ja dann fällt das in die Probezeit und dann können die dich kündigen ! Und wenn du die ganze zeit über Krankengeld in der SS bekommst dann wird das mit dem krankengeld ausgerechnet ! Aber ruf doch da einfach mal an und frag nach !
ich weiß ich musste den bescheid von meiner Krankenkasse mit abgeben! Und die letzten 12 abrechnungen von davor!
Lg Susi
ich weiß ich musste den bescheid von meiner Krankenkasse mit abgeben! Und die letzten 12 abrechnungen von davor!
Lg Susi
22.01.2010 09:59
Ich verstehe deinen Fall auch nicht ganz. Während der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz. Das gilt sogar, wenn du nach einer Kündigung dem Arbeitgeber mitteilst, dass du schwanger bist.
Wie also kannst du während der Schwangerschaft deinen Job verlieren?
Bist du wegen Schwangerschaftsbeschwerden arbeitsunfähig oder bist du aufgrund eines Unfalls (z.B. krass gesagt rechter Arm amputiert etc.) arbeitsunfähig?
Vereinfacht ausgedrückt zählen beim Elterngeld die Einkünfte der letzten 12 Monate vor der Geburt. Davon bekommt man dann 67%, wenn man in dieser Zeit nicht zusätzlich Arbeiten geht. Denn dann bekommt man nur 67% von dem Betrag, der dir auf dein vorheriges Gehalt fehlt.
Jedem steht jedoch ein Mindessatz pro Monat in Höhe von 300 € zu.
Wie das in deinem Fall aber genau ist würde ich bei einer dafür zuständigen Stelle erfragen. Unter www.bmfsfj.de erhältst du zum einen nähere Infos zum Elterngeld sowie einen Rechner und die für deinen Bezirk zuständige Stelle.
Wie also kannst du während der Schwangerschaft deinen Job verlieren?
Bist du wegen Schwangerschaftsbeschwerden arbeitsunfähig oder bist du aufgrund eines Unfalls (z.B. krass gesagt rechter Arm amputiert etc.) arbeitsunfähig?
Vereinfacht ausgedrückt zählen beim Elterngeld die Einkünfte der letzten 12 Monate vor der Geburt. Davon bekommt man dann 67%, wenn man in dieser Zeit nicht zusätzlich Arbeiten geht. Denn dann bekommt man nur 67% von dem Betrag, der dir auf dein vorheriges Gehalt fehlt.
Jedem steht jedoch ein Mindessatz pro Monat in Höhe von 300 € zu.
Wie das in deinem Fall aber genau ist würde ich bei einer dafür zuständigen Stelle erfragen. Unter www.bmfsfj.de erhältst du zum einen nähere Infos zum Elterngeld sowie einen Rechner und die für deinen Bezirk zuständige Stelle.
22.01.2010 10:01
Auch während der Probezeit kann einer Schwangeren nicht gekündigt werden!
"Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. "
"Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. "
22.01.2010 10:05
Ich bin schon vor meiner Schwangerschaft 4 Monate arbeitsunfähig gewesen.
Gekündigt wurde mir zum 31.12. von meiner Schwangerschaft habe ich erst heute erfahren
Gekündigt wurde mir zum 31.12. von meiner Schwangerschaft habe ich erst heute erfahren
22.01.2010 10:42
Zitat von Anne23:
Hallo!
Habe eine dringende Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Habe heute erfahren dass ich schwanger bin.
Jetzt sind mir einige Dinge eingefallen.
Ich habe im Dez. aufgrund meine Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft meinen Job verloren. Bin also praktisch arbeitslos aber weiterhin arbeitsunfähig und das wird wahrscheinlich auch noch so bleiben.
Jetzt meine Frage, weiß jemand wie hoch das Elterngeld nach der Entbindung ist, weil ich ja vor der Entbindung Krankengeld bezogen habe?
wenn du schon schwanger warst dürfen sie dich nicht kündigen! Ich würd da nochmal vorsprechen!
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt