Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld Nachzahlung

Gela35
2 Beiträge
29.11.2011 13:25
Hallo meine Tochter ist am 14.04 geboren und ich habe jetzt bescheid bekommen das mir Elterngeld und Geschwisterbonus also 375 euro ab den 1.6.bewilligt ist das aber die Arge das vom 1.6. bis jetzt also 2250 Euro kassiert,ich bekomme aber erst Geld von der Arge für meine Tochter seit dem 1.10 dürfen die das alles einbehalten?
LG
Dannys-Mama
529 Beiträge
29.11.2011 13:28
Warum will jetzt das Arbeitsamt dein Elterngeld haben? Versteh ich nicht...
Hipp
2582 Beiträge
29.11.2011 13:43
hey.. nur wenn die Arge dir das vorgesteckt hat darf sie es einbehalten...das war bei mir der fall..da habe ich die zwei monate nur 30€ bekommen...das gleiche problem habe ich nun mit meinem kindergeld...hoffe sehr das ich trotzdem etwas nachgezahlt bekomme und nicht alles an das juamt geht
imo2009
16543 Beiträge
29.11.2011 13:43
elterngeld und kinderbonus bekommts doch du persönlich ausgezahlt und nicht das amt? das es ab 1.10. angerechnet wird-ok.du musstest doch deine kontodaten angeben und wenn du zu dem zeitpunkt bei der arge nichts beantragt hattest,können dies ja gar nicht wissen
Hipp
2582 Beiträge
29.11.2011 13:43
Zitat von Hipp:

hey.. nur wenn die Arge dir das vorgesteckt hat darf sie es einbehalten...das war bei mir der fall..da habe ich die zwei monate nur 30€ bekommen...das gleiche problem habe ich nun mit meinem kindergeld...hoffe sehr das ich trotzdem etwas nachgezahlt bekomme und nicht alles an das juamt geht
und es geht nicht darum seit wann die kleine geld bekommt weil das elterngeld dein harz 4 ersetz...
29.11.2011 13:45
Wenn du jetzt ALG bekommst wird das als Einkommen gewertet da es in
Zeit zufließt wo du ALG beziehst. Das es von den vorherigen Monaten ist
interessiert da nicht (wurde mir so beim AA erklärt).
*
Oder hab ich was falsch verstanden?
Hipp
2582 Beiträge
29.11.2011 13:47
schade sie scheint offline zu sein
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.11.2011 17:59
Zitat von Engelchen1711:

Wenn du jetzt ALG bekommst wird das als Einkommen gewertet da es in
Zeit zufließt wo du ALG beziehst. Das es von den vorherigen Monaten ist
interessiert da nicht (wurde mir so beim AA erklärt).
*
Oder hab ich was falsch verstanden?


Normalerweise schon, aber ich glaube, da es sich um eine Nachzahlung für die Monate vorm Bezug handelt und es ja ne zweckbestimmte Leistung für diese Monate war, dürfen die das Geld nicht einbehalten bzw. anrechnen...
Wo das im Gesetz steht, weiß ich jedoch nicht....
29.11.2011 22:01
Zitat von cj_190580:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du jetzt ALG bekommst wird das als Einkommen gewertet da es in
Zeit zufließt wo du ALG beziehst. Das es von den vorherigen Monaten ist
interessiert da nicht (wurde mir so beim AA erklärt).
*
Oder hab ich was falsch verstanden?


Normalerweise schon, aber ich glaube, da es sich um eine Nachzahlung für die Monate vorm Bezug handelt und es ja ne zweckbestimmte Leistung für diese Monate war, dürfen die das Geld nicht einbehalten bzw. anrechnen...
Wo das im Gesetz steht, weiß ich jedoch nicht....


es gilt doch das Zufluss-Prinzip oder wie man das nennt. Das heißt egal für welchen Zeitraum die Leistung, in dem Fall Elterngeld, gilt, es wird immer dann an Sozialleistungen angerechnet in dem Monat bzw. in dem Zeitraum wo man es überwiesen bekommt! So ist es auch bei einem Lohnsteuerjahresausgleich bei dem man Geld zurück bekommt. Auch wenn es sich dabei um einen Zeitraum handelt in dem man keine Sozialleistungen erhalten hat, wenn man es zu einem Zeitpunkt überwiesen bekommt( beispielsweise ein Jahr später) wo man Sozialleistungen erhält wird es dann auch angerechnet. Also so weiß ich es
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