Elterngeld nach Arbeitslosengeld?
06.09.2013 10:56
Ich habe da mal eine Frage die mich beschäftigt ...
Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Schwangerschaft Arbeitslos wird? Und wie wenn man vor Beginn der Schwangerschaft schon Arbeitslosengeld bezieht? Wird dann nach dem Verdienst berechnet wie er vor der Arbeitslosigkeit war oder bekommt man nur den Mindestsatz?
VG
Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Schwangerschaft Arbeitslos wird? Und wie wenn man vor Beginn der Schwangerschaft schon Arbeitslosengeld bezieht? Wird dann nach dem Verdienst berechnet wie er vor der Arbeitslosigkeit war oder bekommt man nur den Mindestsatz?
VG
06.09.2013 11:03
Du bekommst den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Falls du schon länger arbeitslos bist, erhälst du nur den Grundbetrag, sind glaub ich 300 €. Das wird dann natürlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Da ich vorher beschäftigt war, hab ich mich nur flüchtig damit beschäftigt.
Aber vielleicht schaust du mal in das Elterngeldgesetz.
Da ich vorher beschäftigt war, hab ich mich nur flüchtig damit beschäftigt.
Aber vielleicht schaust du mal in das Elterngeldgesetz.
06.09.2013 11:13
Zitat von Svenja85:Also bei mir war das so ich habe vor Dem Mutterschutz Auch Arbeitslosen geld 1 Bekommen dann Elterngeld habe es auf 2 Jahre gemacht je 150 € und nun haben die mir gesagt wenn ich mich jetzt Arbeitsuchend melde würde hätte ich einen neuen Anspruch für ein Jahr auf ArbeitslosenGeld 1 .. da ich so zu sagen durch die Elternzeit Pausiert habe..
Du bekommst den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Falls du schon länger arbeitslos bist, erhälst du nur den Grundbetrag, sind glaub ich 300 €. Das wird dann natürlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Da ich vorher beschäftigt war, hab ich mich nur flüchtig damit beschäftigt.
Aber vielleicht schaust du mal in das Elterngeldgesetz.
06.09.2013 11:42
mit dem durchschnittverdienst habe ich schon gelesen aber so manches verstehe ich nicht. sagen wir mal ich werde in der schwangerschaft gekündigt und habe von den 12 monaten 6 gearbeitet mit einen einkommen von 1700 euro. wird dann der durchschnitt nur von den sechs arbeitsmonaten genommen oder wird 6x1700/12 gerechnet?
06.09.2013 11:48
Zitat von wunschkind2015:das weiß ich grade nicht ...
mit dem durchschnittverdienst habe ich schon gelesen aber so manches verstehe ich nicht. sagen wir mal ich werde in der schwangerschaft gekündigt und habe von den 12 monaten 6 gearbeitet mit einen einkommen von 1700 euro. wird dann der durchschnitt nur von den sechs arbeitsmonaten genommen oder wird 6x1700/12 gerechnet?
Bei mir war das so habe ein Jahrespraktikum gemacht beim bäcker bekamm 200€ ja so viel ^^ wurde gekündigt wegen der schwangerschaft... bekamm dan von dem gehalt 98 € abeitslosengeld 1.. mir wurde gesagt man bekommt 69 % den gehaltes.. dann bin ich in denMutterschut und Elternzeit gegenagen bekamm für mich nix mehr und habe 2 jahre elterngeld bekommen je 150 euro ..
06.09.2013 12:03
Zitat von wunschkind2015:
Ich habe da mal eine Frage die mich beschäftigt ...
Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Schwangerschaft Arbeitslos wird? Und wie wenn man vor Beginn der Schwangerschaft schon Arbeitslosengeld bezieht? Wird dann nach dem Verdienst berechnet wie er vor der Arbeitslosigkeit war oder bekommt man nur den Mindestsatz?
VG
es werden die letzten 12 monate vor mutterschutzbeginn für das elterngeld genommen wenn du also in den 12 monaten noch 4 monate gearbeitet hast und dann alg 1 bezogen hast werden die 4 monate lohn plus 8 monate alg1 zusammen gerechnet da wird dann der durchschnitt ermittelt dann rechnen die das aus wieviel du beziehen würdest an elterngeld wenn es mehr als 300 euro wären beziehst du nicht den mindestsatz sondern das elterngeld was halt berechnet wurde aus dem lohn plus alg 1!so wurde mir das damals erklärt weil ich auch noch 1 monat vollen lohn hatte und danach noch geringfügig beschäftigt war und alg 1 bezogen habe bei mir waren allerdings weniger als der mindestsatz den ich hätte bekommen also wurde gleich der mindestsatz von 300 euro gezahlt! hoffe das war jetzt verständlich grins
06.09.2013 12:11
Zitat von wunschkind2015:
mit dem durchschnittverdienst habe ich schon gelesen aber so manches verstehe ich nicht. sagen wir mal ich werde in der schwangerschaft gekündigt und habe von den 12 monaten 6 gearbeitet mit einen einkommen von 1700 euro. wird dann der durchschnitt nur von den sechs arbeitsmonaten genommen oder wird 6x1700/12 gerechnet ?
So ist es. Und davon 65%
06.09.2013 12:13
Zitat von nancy0209:
Zitat von wunschkind2015:
Ich habe da mal eine Frage die mich beschäftigt ...
Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Schwangerschaft Arbeitslos wird? Und wie wenn man vor Beginn der Schwangerschaft schon Arbeitslosengeld bezieht? Wird dann nach dem Verdienst berechnet wie er vor der Arbeitslosigkeit war oder bekommt man nur den Mindestsatz?
VG
es werden die letzten 12 monate vor mutterschutzbeginn für das elterngeld genommen wenn du also in den 12 monaten noch 4 monate gearbeitet hast und dann alg 1 bezogen hast werden die 4 monate lohn plus 8 monate alg1 zusammen gerechnet da wird dann der durchschnitt ermittelt dann rechnen die das aus wieviel du beziehen würdest an elterngeld wenn es mehr als 300 euro wären beziehst du nicht den mindestsatz sondern das elterngeld was halt berechnet wurde aus dem lohn plus alg 1!so wurde mir das damals erklärt weil ich auch noch 1 monat vollen lohn hatte und danach noch geringfügig beschäftigt war und alg 1 bezogen habe bei mir waren allerdings weniger als der mindestsatz den ich hätte bekommen also wurde gleich der mindestsatz von 300 euro gezahlt! hoffe das war jetzt verständlich grins
im www steht das das arbeitslosengeld nicht als verdienst angestehen wird und deswegen für die berechnung auf 0 gesetzt wird ... nun bin ich völlig verwirrt
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
06.09.2013 12:18
sorry, aber dann is man ja wiklich völlig am a...
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/148.gif)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/148.gif)
Zitat von Poca:
Zitat von wunschkind2015:
mit dem durchschnittverdienst habe ich schon gelesen aber so manches verstehe ich nicht. sagen wir mal ich werde in der schwangerschaft gekündigt und habe von den 12 monaten 6 gearbeitet mit einen einkommen von 1700 euro. wird dann der durchschnitt nur von den sechs arbeitsmonaten genommen oder wird 6x1700/12 gerechnet ?
So ist es. Und davon 65%
06.09.2013 12:24
Zitat von wunschkind2015:
Zitat von nancy0209:
Zitat von wunschkind2015:
Ich habe da mal eine Frage die mich beschäftigt ...
Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Schwangerschaft Arbeitslos wird? Und wie wenn man vor Beginn der Schwangerschaft schon Arbeitslosengeld bezieht? Wird dann nach dem Verdienst berechnet wie er vor der Arbeitslosigkeit war oder bekommt man nur den Mindestsatz?
VG
es werden die letzten 12 monate vor mutterschutzbeginn für das elterngeld genommen wenn du also in den 12 monaten noch 4 monate gearbeitet hast und dann alg 1 bezogen hast werden die 4 monate lohn plus 8 monate alg1 zusammen gerechnet da wird dann der durchschnitt ermittelt dann rechnen die das aus wieviel du beziehen würdest an elterngeld wenn es mehr als 300 euro wären beziehst du nicht den mindestsatz sondern das elterngeld was halt berechnet wurde aus dem lohn plus alg 1!so wurde mir das damals erklärt weil ich auch noch 1 monat vollen lohn hatte und danach noch geringfügig beschäftigt war und alg 1 bezogen habe bei mir waren allerdings weniger als der mindestsatz den ich hätte bekommen also wurde gleich der mindestsatz von 300 euro gezahlt! hoffe das war jetzt verständlich grins
im www steht das das arbeitslosengeld nicht als verdienst angestehen wird und deswegen für die berechnung auf 0 gesetzt wird ... nun bin ich völlig verwirrt![]()
ja genau das habe ich noch vergessen dazu zuschreiben das das alg 1 dann auf null gesetzt wird!
06.09.2013 13:06
Zitat von wunschkind2015:
sorry, aber dann is man ja wiklich völlig am a...![]()
![]()
Zitat von Poca:
Zitat von wunschkind2015:
mit dem durchschnittverdienst habe ich schon gelesen aber so manches verstehe ich nicht. sagen wir mal ich werde in der schwangerschaft gekündigt und habe von den 12 monaten 6 gearbeitet mit einen einkommen von 1700 euro. wird dann der durchschnitt nur von den sechs arbeitsmonaten genommen oder wird 6x1700/12 gerechnet ?
So ist es. Und davon 65%
Wieso?
Auf mehr Elterngeld hat man nun mal nur Anspruch wenn man auch dementsprechend gearbeitet hat.
Also neuen Job suchen, arbeiten und dann ein Baby bekommen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
06.09.2013 15:14
War bei mir so... 6 Wochen vor dem MuSchu is mein Vertrag ausgelaufen.... Die Zeit vom alg1 Bezug wird als 0 Einkommen gerechnet...
Schau einfach das du nen unbefristeten Vertrag hast bevor du schwanger wirst, denn müsst dir da drum keinen Kopf machen.... Bist ja so gut wie unkündbar (außer du klaust was) während der Schwangerschaft
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
Schau einfach das du nen unbefristeten Vertrag hast bevor du schwanger wirst, denn müsst dir da drum keinen Kopf machen.... Bist ja so gut wie unkündbar (außer du klaust was) während der Schwangerschaft
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
09.09.2013 12:34
Zitat von Julikind:
Zitat von wunschkind2015:
sorry, aber dann is man ja wiklich völlig am a...![]()
![]()
Zitat von Poca:
Zitat von wunschkind2015:
mit dem durchschnittverdienst habe ich schon gelesen aber so manches verstehe ich nicht. sagen wir mal ich werde in der schwangerschaft gekündigt und habe von den 12 monaten 6 gearbeitet mit einen einkommen von 1700 euro. wird dann der durchschnitt nur von den sechs arbeitsmonaten genommen oder wird 6x1700/12 gerechnet ?
So ist es. Und davon 65%
Wieso?
Auf mehr Elterngeld hat man nun mal nur Anspruch wenn man auch dementsprechend gearbeitet hat.
Also neuen Job suchen, arbeiten und dann ein Baby bekommen![]()
das hört sich alles einfach an, ist aber im wahren leben nicht immer so. ich habe einen unbefristeten vertrag und arbeite seit 11 jahren in dieser firma. leider sind wir immer mal mehr oder weniger an der insolvenz, was heute leider bei sehr vielen firmen so ist. den job einfach wechseln ist für mich sehr schwer, da ich nie in meinem erlernten beruf gearbeitet habe und außerdem auch eine unbefristete stelle kündigen würde.mit dem warten wird nun auch langsam schwieriger, da ich schon mitte 30 bin. aber da ich nicht unvorbereitet sein möchte kam es zu meiner frage ...
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt