Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld- Monat 13,14

Fructis
1474 Beiträge
18.01.2010 23:32
Ich gestehe, ich habe noch nicht gegoogelt und auch keine Suchfunktion benutzt, Gnade........ ich bin zu faul gerade.

Kann mir jemand Auskunft über das Elterngeld geben ? Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein damit mein freund das Elterngeld noch zwei Monate bekommen kann. Also ich meine Monat 13 und 14.
Dürfen wir nicht in einem Haushalt leben? Muss er mit dem Arbeiten aufhören ? Vielleicht doch alles blödsinn `? Ich bin überfragt und würde mich über Antworten freuen.
Wichtig noch:
Kann man sowas noch im nachhinein beantragen oder nur bei dem erstantrag ?
Fragen über Fragen....
Fructis
1474 Beiträge
18.01.2010 23:37
schieb
poahh das verschwindet hier aber schnell
Rishi90
11202 Beiträge
18.01.2010 23:38
Also wenn du jetzt Monat 1-12 Elternzeit hattest, darf dein Freund Monat 13+14 beantragen, darf dann logischerweise halt nicht arbeiten Das wars eig auch schon, bei alleinerziehenden wurds mir so erklärt, dass die Mutter auch 13+14 nehmen darf, WENN sie vor der SS schon gearbeitet hat
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 23:39
soweit ich weiß ist, wenn ihr das elterngeld für mon 13 und 14 haben wollt, dann usst du arbeiten gehen!
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 23:39
kinderzuschlag könnt ihr beantragen, wenn dein mann mind 900 verdient

soweit ich weiß
atomic-a
7291 Beiträge
18.01.2010 23:43
Dein Partner kann das jetzt auch noch beantragen. Er darf dann maximal 30Std./ Woche arbeiten. Das wird ihm dann aber auch wieder auf sein Elterngeld angerechnet.
Fructis
1474 Beiträge
18.01.2010 23:53
Okaaay
Ist etwas kompliziert da mein Mann Selbstständig ist und sich die zwei MOnate natürlich eine Auszeit nehmen würde. Ich nehme an das wird dann nochmal neu berechnet... Frage mich nur wie das bei Selbstständigen errechnet wird er verdient jeden Monat anders gehen die da von einem regelsatz aus? Ich denke mal bei einem mindestverdienst von knapp 3000 Euro werden sicherlich keine 67 % gezahlt, irgendwo hab ich den mindeszsatz gelesen.... *seufz*
Fructis
1474 Beiträge
18.01.2010 23:56
Ahh bis zu 1800 Euro Elterngeld
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 23:56
Zitat von Fructis:

Okaaay
Ist etwas kompliziert da mein Mann Selbstständig ist und sich die zwei MOnate natürlich eine Auszeit nehmen würde. Ich nehme an das wird dann nochmal neu berechnet... Frage mich nur wie das bei Selbstständigen errechnet wird er verdient jeden Monat anders gehen die da von einem regelsatz aus? Ich denke mal bei einem mindestverdienst von knapp 3000 Euro werden sicherlich keine 67 % gezahlt, irgendwo hab ich den mindeszsatz gelesen.... *seufz*


http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do
Fructis
1474 Beiträge
19.01.2010 00:02
jau, danke schön
gerade bei Finanztip.de gefunden
19.01.2010 00:04
Ah da hab ich mal ne Frage. Ich hab mich ja von meinem Partner getrennt. Kann ich die letzten beiden Monate noch nachbeantragen? Weiss das zufällig wer?
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
19.01.2010 00:10
Zitat von PinkerFunker:

kinderzuschlag könnt ihr beantragen, wenn dein mann mind 900 verdient

soweit ich weiß


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