Elterngeld- Monat 13,14
18.01.2010 23:32
Ich gestehe, ich habe noch nicht gegoogelt und auch keine Suchfunktion benutzt, Gnade........ ich bin zu faul gerade.
Kann mir jemand Auskunft über das Elterngeld geben ? Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein damit mein freund das Elterngeld noch zwei Monate bekommen kann. Also ich meine Monat 13 und 14.
Dürfen wir nicht in einem Haushalt leben? Muss er mit dem Arbeiten aufhören ? Vielleicht doch alles blödsinn `? Ich bin überfragt und würde mich über Antworten freuen.
Wichtig noch:
Kann man sowas noch im nachhinein beantragen oder nur bei dem erstantrag ?
Fragen über Fragen....
Kann mir jemand Auskunft über das Elterngeld geben ? Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein damit mein freund das Elterngeld noch zwei Monate bekommen kann. Also ich meine Monat 13 und 14.
Dürfen wir nicht in einem Haushalt leben? Muss er mit dem Arbeiten aufhören ? Vielleicht doch alles blödsinn `? Ich bin überfragt und würde mich über Antworten freuen.
Wichtig noch:
Kann man sowas noch im nachhinein beantragen oder nur bei dem erstantrag ?
Fragen über Fragen....
18.01.2010 23:38
Also wenn du jetzt Monat 1-12 Elternzeit hattest, darf dein Freund Monat 13+14 beantragen, darf dann logischerweise halt nicht arbeiten Das wars eig auch schon, bei alleinerziehenden wurds mir so erklärt, dass die Mutter auch 13+14 nehmen darf, WENN sie vor der SS schon gearbeitet hat
18.01.2010 23:39
soweit ich weiß ist, wenn ihr das elterngeld für mon 13 und 14 haben wollt, dann usst du arbeiten gehen!
18.01.2010 23:39
kinderzuschlag könnt ihr beantragen, wenn dein mann mind 900 verdient
soweit ich weiß
soweit ich weiß
18.01.2010 23:43
Dein Partner kann das jetzt auch noch beantragen. Er darf dann maximal 30Std./ Woche arbeiten. Das wird ihm dann aber auch wieder auf sein Elterngeld angerechnet.
18.01.2010 23:53
Okaaay
Ist etwas kompliziert da mein Mann Selbstständig ist und sich die zwei MOnate natürlich eine Auszeit nehmen würde. Ich nehme an das wird dann nochmal neu berechnet... Frage mich nur wie das bei Selbstständigen errechnet wird er verdient jeden Monat anders gehen die da von einem regelsatz aus? Ich denke mal bei einem mindestverdienst von knapp 3000 Euro werden sicherlich keine 67 % gezahlt, irgendwo hab ich den mindeszsatz gelesen.... *seufz*
Ist etwas kompliziert da mein Mann Selbstständig ist und sich die zwei MOnate natürlich eine Auszeit nehmen würde. Ich nehme an das wird dann nochmal neu berechnet... Frage mich nur wie das bei Selbstständigen errechnet wird er verdient jeden Monat anders gehen die da von einem regelsatz aus? Ich denke mal bei einem mindestverdienst von knapp 3000 Euro werden sicherlich keine 67 % gezahlt, irgendwo hab ich den mindeszsatz gelesen.... *seufz*
18.01.2010 23:56
Zitat von Fructis:
Okaaay
Ist etwas kompliziert da mein Mann Selbstständig ist und sich die zwei MOnate natürlich eine Auszeit nehmen würde. Ich nehme an das wird dann nochmal neu berechnet... Frage mich nur wie das bei Selbstständigen errechnet wird er verdient jeden Monat anders gehen die da von einem regelsatz aus? Ich denke mal bei einem mindestverdienst von knapp 3000 Euro werden sicherlich keine 67 % gezahlt, irgendwo hab ich den mindeszsatz gelesen.... *seufz*
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do
19.01.2010 00:04
Ah da hab ich mal ne Frage. Ich hab mich ja von meinem Partner getrennt. Kann ich die letzten beiden Monate noch nachbeantragen? Weiss das zufällig wer?
19.01.2010 00:10
Zitat von PinkerFunker:
kinderzuschlag könnt ihr beantragen, wenn dein mann mind 900 verdient
soweit ich weiß
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt