Elterngeld gesplittet und dann frühzeitig wieder arbeiten gehen?
10.01.2015 21:59
Hallo ihr lieben,
Da ich seit geraumer Zeit versuche meinen Sachbearbeiter von der Elterngeldstelle zu erreichen (
) dachte ich. Ich frag hier mal nach ob jemand was weiß.
Und zwar bin ich seit Juni in Elternzeit, beantragt habe ich bei meiner Arbeitsstelle drei Jahre , mein Elterngeld habe ich auf zwei Jahre splitten lassen.
So nun habe ich ein Angebot bekommen, mich mit einer guten Freundin selbständig zu machen, ab Mitte/Ende des Jahres. Mein Bezugszeitraum vom Elterngeld ist dann ja allerdings noch nicht um, weil ich ja gesplittet habe. Weiß jemand ob ich das Geld dann trotzdem noch ausgezahlt bekomme? Theoretisch steht es mir ja zu, eigentlich hätte ich - hätte ich es nicht gesplittet- dann ja auch zu dem Zeitpunkt schon komplett bekommen. Oder verfällt dann etwa der Anspruch?
Das fände ich persönlich ziemlich frech
Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder war schon mal in der Situation. Bin für eure Antworten dankbar!
Da ich seit geraumer Zeit versuche meinen Sachbearbeiter von der Elterngeldstelle zu erreichen (
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Und zwar bin ich seit Juni in Elternzeit, beantragt habe ich bei meiner Arbeitsstelle drei Jahre , mein Elterngeld habe ich auf zwei Jahre splitten lassen.
So nun habe ich ein Angebot bekommen, mich mit einer guten Freundin selbständig zu machen, ab Mitte/Ende des Jahres. Mein Bezugszeitraum vom Elterngeld ist dann ja allerdings noch nicht um, weil ich ja gesplittet habe. Weiß jemand ob ich das Geld dann trotzdem noch ausgezahlt bekomme? Theoretisch steht es mir ja zu, eigentlich hätte ich - hätte ich es nicht gesplittet- dann ja auch zu dem Zeitpunkt schon komplett bekommen. Oder verfällt dann etwa der Anspruch?
Das fände ich persönlich ziemlich frech
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Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder war schon mal in der Situation. Bin für eure Antworten dankbar!
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10.01.2015 22:03
du kannst der elterngeldstelle schreiben, dass du den bezug vorzeitig beenden möchtes. bekommst dann den rest auf einmal ausgezahlt.
oder du lässt es einfach weiterlaufen. im zweiten bezugsjahr darf man ja arbeiten. das hat keine auswirkung mehr aufs elterngeld.
oder du lässt es einfach weiterlaufen. im zweiten bezugsjahr darf man ja arbeiten. das hat keine auswirkung mehr aufs elterngeld.
10.01.2015 22:09
Im zweiten Jahr darfst du machen was du willst. Da der Bezugszeitraum ja eigentlich rum ist. Du kannst dich also selbstständig machen und elterngeld bekommen. ODer dir alles auf einmal auszahlen lassen.
10.01.2015 23:26
Zitat von Jani85:
Im zweiten Jahr darfst du machen was du willst. Da der Bezugszeitraum ja eigentlich rum ist. Du kannst dich also selbstständig machen und elterngeld bekommen. ODer dir alles auf einmal auszahlen lassen.
so ist es
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11.01.2015 10:09
Naja also so stimmt das ja nicht ganz.... du darfst zwar im 2 Jahr wieder arbeiten aber nur bis 30 stunden!
11.01.2015 10:40
Zitat von Jani85:
Im zweiten Jahr darfst du machen was du willst. Da der Bezugszeitraum ja eigentlich rum ist. Du kannst dich also selbstständig machen und elterngeld bekommen. ODer dir alles auf einmal auszahlen lassen.
Ja, so hat's mir die Dame von der Elterngeldstelle damals auch erklärt aber am besten ist natürlich sich selbst nochmal zu erkundigen.
11.01.2015 14:06
Zitat von Mama2015:
Naja also so stimmt das ja nicht ganz.... du darfst zwar im 2 Jahr wieder arbeiten aber nur bis 30 stunden!
ja, das stimmt. Mind. 15h max. 30h (aber mehr will man mit Baby doch wohl sicher auch nicht machen
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11.01.2015 16:03
Ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen. Ab dem 1. Geburtstag kannst du so viel arbeiten gehen wie du willst! So hab ich es nämlich gemacht. Habe mir das Elterngeld vom 2. Jahr auf einmal auszahlen lassen.
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11.01.2015 18:45
Der Bezugszeitraum ist immer 12 Monate. Die Wahl der zwei Jahre ist nur eine Auszahlungsvariante. Somit erfolgt nach Vollendung des 12. Lebensmonat keine Anrechnung mehr von Arbeitsentgelt auf das Elterngeld.
Was die max. 30std/Woche angeht, hängt dies mit der Elternzeit zusammen. Arbeitet man mehr als 30std muss man die Elternzeit vorzeitig beenden.
Eine min. Stundenanzahl gibt es nicht vom Gesetzgeber. Kann aber vom AG vorgegeben werden.
Was die max. 30std/Woche angeht, hängt dies mit der Elternzeit zusammen. Arbeitet man mehr als 30std muss man die Elternzeit vorzeitig beenden.
Eine min. Stundenanzahl gibt es nicht vom Gesetzgeber. Kann aber vom AG vorgegeben werden.
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