Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld Dehnung: beliebiger Zeitraum?

Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 16:14
hallo,

Vielleicht kann mir jemand helfen:
Das Elterngeld kann man ja dehnen, weiss jemand von euch, wie lange?

ich würde gerne 18 Monate zu hause bleiben und den Betrag auf 18 Monate dehnen. Bei 14 Monaten bekäme ich 833€ Elterngeld, wenn ich 28 Monate daheim bleiben würde, wäre es ja die Hälfte...

kann ich das denn einfach auf 18 Monate umlegen (wären dann 647 €)?
oder geht nur entweder 12/14 oder 24/28 Monate?

Danke schonmal!

LG, Jenny
marlou
6375 Beiträge
09.03.2009 16:18
das würde mich auch mal interessieren, habe nämlich bis jetzt noch keine info diesbezüglich herausfinden können.
Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 16:23
na wenigstens bin ich nicht allein

hmm, wenns hier niemanden gibt, der das weiss erkundige ich mich vielleicht mal beim Amt.

bis dahin schieb ich einfach nochmal

*schieb*
Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 16:31
Also ich hab da jetzt was komisches drüber gefunden:
scheinbar kann Elterngeld nur halbiert werden.

Also, da ich anspruch auf Mutterschutzgeld habe, verfallen die ersten beiden Monate. somit hätte ich einen Anspruch auf 12 * 833,- € vom 2. bist 14. Lebensmonat, das sind 12 Zahlungen.
die kann ich in diesem Zeitraum nehmen ODER kann 12 mal 416,50 € und dann vom 14. - 26. Monat NOCHMAL jeweils 416,50 € bekommen, kann in dem Zeitraum aber auch schon wieder voll arbeiten, wenn ich das will.

So hab ich das jetzt verstanden, kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist?
Wäre ja voll doof!
Ich würde gerne wenigstens 18 Monate daheim bleiben, aber unter den Voraussetzungen ist das wohl kaum möglich. Da muss ich die Maus schon mit 14 Monaten weggeben. Da bricht mir das Herz
marlou
6375 Beiträge
09.03.2009 16:32
also ich habe mir den antrag gerade runtergeladen, wollte ja die tage mal langsam den schreibkram erledigen, damit ich dann zeit für das baby habe...

im antrag steht nichts mit beliebigen bezugszeitraum entweder 12/14/24/28 monate...ja vielleicht werde ich da auch mal anrufen...

und ab und zu mal schieben
marlou
6375 Beiträge
09.03.2009 16:34
ja anfreunden kann ich mich damit auch nicht, meiner muss dann auch mit 13 oder 14 monaten in die kita...bzw. vorher zur tagesmutter und ab august 2010 in die kita...vorher ist ja nichts frei...
Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 16:37
Naja, hier sieht es ein wenig besser aus mit Kita-Plätzen, aber ich denk ich werd auch zuerst mal ne Tagesmutter nehmen, Jugendamt bezuschusst das auch. Schrecklicher Gedanke
Marja
6987 Beiträge
09.03.2009 23:05
Huhu,

28 Monate geht nicht.
Wenn Dein Partner 2 Monate nimmt, dann stehen Dir noch 12
Monate zu, für die Du die Auszahlung halbieren könntest.

2 Monate zu halbieren geht aber nicht.
Du kannst also entweder 12 Monate oder 24 Monate auszahlen
lassen.

Auf jeden Fall aber solltest Du berücksichtigen, dass die Zeit die
Du im Mutterschutz bist, bereits als Elterngeld-Bezug angerechnet wird. Das sind also schon die ersten zwei Monate Bezugszeit.
-3Kiddis-
9532 Beiträge
09.03.2009 23:13
Ich bin der Meinung 12 oder 24 Monate gehen nur.
Im Prinzip sind es ja eh nur 10 Monate, die man Elterngeld bekommt, bzw. 12, wenn man allein erziehend ist- wegen den 8 Wochen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Marja
6987 Beiträge
09.03.2009 23:20
Zitat von bald2Kiddis:

Ich bin der Meinung 12 oder 24 Monate gehen nur.
Im Prinzip sind es ja eh nur 10 Monate, die man Elterngeld bekommt, bzw. 12, wenn man allein erziehend ist- wegen den 8 Wochen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.


hihi. Genau das meinte ich.
Hab aber vergessen zu erwähnen, dass Du trotzdem nach
18 Monaten wieder arbeiten gehen kannst.
Für den ersten Bezugszeitraum musst Du Zusatzverdienste
verrechnen lassen. Aber mit Beginn des zweiten Bezugszeitraums
kannst Du dazu verdienen, ohne Verrechnung.
Darfst nur 30 Wochenstunden nicht übersteigen.

Jennylein
4145 Beiträge
11.03.2009 14:55
Zitat von Marja:

Huhu,

28 Monate geht nicht.
Wenn Dein Partner 2 Monate nimmt, dann stehen Dir noch 12
Monate zu, für die Du die Auszahlung halbieren könntest.

2 Monate zu halbieren geht aber nicht.
Du kannst also entweder 12 Monate oder 24 Monate auszahlen
lassen.

Auf jeden Fall aber solltest Du berücksichtigen, dass die Zeit die
Du im Mutterschutz bist, bereits als Elterngeld-Bezug angerechnet wird. Das sind also schon die ersten zwei Monate Bezugszeit.



Mh, ok, aber bei mir wären es ja 14 bzw 28 wegen alleinerziehend?
Aber ich denk ich nehm die 14 Monate, dann muss ich noch 4 Monate so irgendwie überbrücken ....

Hoffe mal, dass das A.... von Erzeuger genug verdient, um mir in der Zelt gut Unterhalt zu zahlen
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