Elterngeld bei selbständiger und angestellter Tätigkeit
26.05.2016 21:25
Guten Abend ihr Lieben,
ich war letztes Jahr sowohl selbstständig, als auch angestellt tätig.
Für die Elterngeldberechnung aus der selbstständigen Tätigkeit werden ja nicht die letzten 12 Monate, sondern das letzte vollständige Jahr zugrunde genommen.
Klar soweit (ratet mal, wer grade höchstmotiviert an der Steuererklärung sitzt
).
Ich gehe davon aus, dass für die Einkünfte aus angestellter Tätigkeit dann der gleiche Zeitraum herangezogen wird?
Oder werden da tatsächlich die letzten 12 Monate vor Geburt berechnet?
Das würde ja keinen Sinn ergeben
.
In der hiesigen Elterngeldstelle kann man leider telefonisch niemanden erreichen und auf E-Mails wird konsequent nicht geantwortet
.
ich war letztes Jahr sowohl selbstständig, als auch angestellt tätig.
Für die Elterngeldberechnung aus der selbstständigen Tätigkeit werden ja nicht die letzten 12 Monate, sondern das letzte vollständige Jahr zugrunde genommen.
Klar soweit (ratet mal, wer grade höchstmotiviert an der Steuererklärung sitzt
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Ich gehe davon aus, dass für die Einkünfte aus angestellter Tätigkeit dann der gleiche Zeitraum herangezogen wird?
Oder werden da tatsächlich die letzten 12 Monate vor Geburt berechnet?
Das würde ja keinen Sinn ergeben
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In der hiesigen Elterngeldstelle kann man leider telefonisch niemanden erreichen und auf E-Mails wird konsequent nicht geantwortet
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26.05.2016 21:38
Für beides das Kalenderjahr. Falls Duvin dem Kalenderjahr in Elternzeit warst, das Jahr zuvor usw.
26.05.2016 22:02
Prima, dankeschön.
Das ist ja dann schnell erledigt.
Da ich noch keinen Steuerbescheid habe, lege ich die Einnamen-Überschuss-Rechnung rein, wenn ich das richtig verstanden habe?
Und für die angestellte Tätigkeit den Lohnsteuerauszug?
Das ist ja dann schnell erledigt.
Da ich noch keinen Steuerbescheid habe, lege ich die Einnamen-Überschuss-Rechnung rein, wenn ich das richtig verstanden habe?
Und für die angestellte Tätigkeit den Lohnsteuerauszug?
26.05.2016 22:06
Zitat von DieEine2:
Prima, dankeschön.
Das ist ja dann schnell erledigt.
Da ich noch keinen Steuerbescheid habe, lege ich die Einnamen-Überschuss-Rechnung rein, wenn ich das richtig verstanden habe?
Und für die angestellte Tätigkeit den Lohnsteuerauszug?
Ich habe nur ein Mini-Gewerbe nebenher, da hat EÜR gereicht. Wie das bei einer ernsthaften Selbständigkeit ist weiß ich nicht.
Im Festen Job habe ich die Gehsltsabrechnung Januar bis Dezember mitgeschickt.
26.05.2016 22:22
Ich hatte das auch nur nebenbei.
Mehr als die EÜR bekommt das Finanzamt ja auch nicht
.
Da ich von meinem letzten AG nicht alle Abrechnungen bekommen habe
, schicke ich erstmal die Lohnsteuerauszüge hin.
Die werden sich dann schon melden, wenn sie es genauer wissen wollen. Denke ich mal
.
Danke dir für deine schnellen Antworten
.
Mehr als die EÜR bekommt das Finanzamt ja auch nicht
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
Da ich von meinem letzten AG nicht alle Abrechnungen bekommen habe
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Die werden sich dann schon melden, wenn sie es genauer wissen wollen. Denke ich mal
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26.05.2016 22:31
Das elterngeld aus nichtselbständiger Tätigkeit wird aber von den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet und nicht vor geburt. Es gelten die letzen voll abgerechneten Monate ohne mutterschaftsgeld. Und bei der selbständigen Tätigkeit ist der letzte Steuerbescheid maßgeblich.
26.05.2016 23:21
Zitat von Julemaus:
Das elterngeld aus nichtselbständiger Tätigkeit wird aber von den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet und nicht vor geburt. Es gelten die letzen voll abgerechneten Monate ohne mutterschaftsgeld. Und bei der selbständigen Tätigkeit ist der letzte Steuerbescheid maßgeblich.
Nein.
Ich habe es inzwischen auch gefunden.
Erste Seite von den Angaben zum Einkommen unter Rubrik G (Gewerbebetrieb):
Bezogen Sie im genannten Zeitraum zugleich Einkomenn aus nichtselbständiger Arbeit (...) ist für dieses Einkommen ebenfalls das Kalenderjahr vor der Geburt heranzuziehen.
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