Elterngeld bei Nebengewerbe?
08.09.2014 14:50
Hallo Ihr Lieben,
meine Große ist jetzt fast 5 und wir spielen mit dem Gedanken ein Geschwisterchen zu "machen".
Ich bin seit 3 Jahren mit einem Nebengewerbe selbstständig.
Nun ist die Frage, bekomme ich Elterngeld?
Oder ist es klüger, wenn ich dieses abmelde und in der Schwangerschaft Hartz 4 beantrage?
Ich würde kein Hartz 4 bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Aber hätte ich da die Chance auf die 300 Euro Elterngeld, wenn ich kein Elterngeld mit dem Nebengewerbe bekomme?
Unsere Angst besteht momentan darin, das wir kein Elterngeld bekommen, in dem Jahr wo ich zuhause wäre
Liebe Grüße
und lieben Dank
meine Große ist jetzt fast 5 und wir spielen mit dem Gedanken ein Geschwisterchen zu "machen".
Ich bin seit 3 Jahren mit einem Nebengewerbe selbstständig.
Nun ist die Frage, bekomme ich Elterngeld?
Oder ist es klüger, wenn ich dieses abmelde und in der Schwangerschaft Hartz 4 beantrage?
Ich würde kein Hartz 4 bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Aber hätte ich da die Chance auf die 300 Euro Elterngeld, wenn ich kein Elterngeld mit dem Nebengewerbe bekomme?
Unsere Angst besteht momentan darin, das wir kein Elterngeld bekommen, in dem Jahr wo ich zuhause wäre
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08.09.2014 17:10
Zitat von cyemeda:
Hallo Ihr Lieben,
meine Große ist jetzt fast 5 und wir spielen mit dem Gedanken ein Geschwisterchen zu "machen".
Ich bin seit 3 Jahren mit einem Nebengewerbe selbstständig.
Nun ist die Frage, bekomme ich Elterngeld?
Oder ist es klüger, wenn ich dieses abmelde und in der Schwangerschaft Hartz 4 beantrage?
Ich würde kein Hartz 4 bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Aber hätte ich da die Chance auf die 300 Euro Elterngeld, wenn ich kein Elterngeld mit dem Nebengewerbe bekomme?
Unsere Angst besteht momentan darin, das wir kein Elterngeld bekommen, in dem Jahr wo ich zuhause wäre![]()
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Du bekommst dann so oder so Minimum die 300€.
oder ist jetzt was anders?
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Warum möchtest du deswegen H4 beziehen? Wenn ihr eh nichts bekommt ?
08.09.2014 18:02
Auch Selbständige können meines Wissens nach Elterngeld bekommen.
Das wird dann auf Grundlage des letzten Steuerbescheids berechnet.
Wie genau kannst du sicher bei der Elterngeldstelle erfragen.
300€ ist auch hier Mindestbetrag. Ich denke daher, dass du die auf alle Fälle hast und durch Arbeitslosigkeit nichts gewinnst.
Das wird dann auf Grundlage des letzten Steuerbescheids berechnet.
Wie genau kannst du sicher bei der Elterngeldstelle erfragen.
300€ ist auch hier Mindestbetrag. Ich denke daher, dass du die auf alle Fälle hast und durch Arbeitslosigkeit nichts gewinnst.
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08.09.2014 18:29
Du bekommst mindestens (!) 300 Euro Elterngeld jeden Monat, auch wenn du weiterhin in der Elternzeit Einkommen aus deiner Selbstständigkeit hast. Ist bei mir ganz genau so.
Mein Mann ist Normalverdiener als Angestellter. Ich bin selbstständig, habe aber nicht ganz so viel Einkommen wie er, also auch ne Art zusätzlicher Nebenverdienst, wenn man so will. Als ich Elterngeld beantragt habe musste ich den letzten Einkommenssteuerbescheid vorlegen, danach ermittelt sich das Elterngeld. Setzt Du während deiner Elternzeit jobmäßig völlig aus, d.h. du erhälst keinerlei Einkommen mehr aus deiner selbstständigen Tätigkeit, dann bekommst du anteilmäßig das errechnete Elterngeld (glaub 70% vom Einkommen, wenn mich nicht alles täuscht?!). Aber selbst wenn Du weiterhin Einkommen beziehst hast Du Anspruch auf die 300 Euro Mindestbetrag (so ist es bei mir, ich verdiene weiterhin durch meine Selbstständigkeit, bekomme aber 300 Euro Elterngeld "oben drauf"
).
Mein Mann ist Normalverdiener als Angestellter. Ich bin selbstständig, habe aber nicht ganz so viel Einkommen wie er, also auch ne Art zusätzlicher Nebenverdienst, wenn man so will. Als ich Elterngeld beantragt habe musste ich den letzten Einkommenssteuerbescheid vorlegen, danach ermittelt sich das Elterngeld. Setzt Du während deiner Elternzeit jobmäßig völlig aus, d.h. du erhälst keinerlei Einkommen mehr aus deiner selbstständigen Tätigkeit, dann bekommst du anteilmäßig das errechnete Elterngeld (glaub 70% vom Einkommen, wenn mich nicht alles täuscht?!). Aber selbst wenn Du weiterhin Einkommen beziehst hast Du Anspruch auf die 300 Euro Mindestbetrag (so ist es bei mir, ich verdiene weiterhin durch meine Selbstständigkeit, bekomme aber 300 Euro Elterngeld "oben drauf"
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08.09.2014 18:32
Wenn ich mich richtig an das erinnere was ich darüber gelesen habe wird das Elterngeld in deinem Fall über den Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres berechnet.
08.09.2014 23:11
Zitat von affinity82:
Du bekommst mindestens (!) 300 Euro Elterngeld jeden Monat, auch wenn du weiterhin in der Elternzeit Einkommen aus deiner Selbstständigkeit hast. Ist bei mir ganz genau so.
Mein Mann ist Normalverdiener als Angestellter. Ich bin selbstständig, habe aber nicht ganz so viel Einkommen wie er, also auch ne Art zusätzlicher Nebenverdienst, wenn man so will. Als ich Elterngeld beantragt habe musste ich den letzten Einkommenssteuerbescheid vorlegen, danach ermittelt sich das Elterngeld. Setzt Du während deiner Elternzeit jobmäßig völlig aus, d.h. du erhälst keinerlei Einkommen mehr aus deiner selbstständigen Tätigkeit, dann bekommst du anteilmäßig das errechnete Elterngeld (glaub 70% vom Einkommen, wenn mich nicht alles täuscht?!). Aber selbst wenn Du weiterhin Einkommen beziehst hast Du Anspruch auf die 300 Euro Mindestbetrag (so ist es bei mir, ich verdiene weiterhin durch meine Selbstständigkeit, bekomme aber 300 Euro Elterngeld "oben drauf").
Und am ende des Jahres musst du aufzeigen wievuel du verdient hast und das wird dir von den 300 abgezogen
Aber verdienen darfst du, genauso stimmt es das du mind 300 bekommst, auch wenn du davor 'nur' hausfrau warst
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