Elterngeld bei befristeten Vertrag
25.07.2008 16:09
hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,ich blick da leider nicht so ganz durch. Also mein ET ist der 01.03.2009 und genau an dem Tag endet mein befristeter Arbeitsvertrag, war dann 2 Jahre in meiner jetzigen Firma beschäftigt. Wäre ich nicht schwanger geworden, hätte ich dann einen unbefristeten Vertrag genommen, aber jetzt werde ich bestimmt nicht weiter übernommen, da ich ja auch in Elternzeit gehe.
Aber wie sieht das aus mit dem Elterngeld, ich habe davor ja die 24 Monate gearbeitet, also habe ich Anspruch auf volles Elterngeld (halt laut Berechnung) oder wird was gekürzt weil der Vertrag sowieso ausgelaufen wäre ???
Danke für eure Antworten.
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,ich blick da leider nicht so ganz durch. Also mein ET ist der 01.03.2009 und genau an dem Tag endet mein befristeter Arbeitsvertrag, war dann 2 Jahre in meiner jetzigen Firma beschäftigt. Wäre ich nicht schwanger geworden, hätte ich dann einen unbefristeten Vertrag genommen, aber jetzt werde ich bestimmt nicht weiter übernommen, da ich ja auch in Elternzeit gehe.
Aber wie sieht das aus mit dem Elterngeld, ich habe davor ja die 24 Monate gearbeitet, also habe ich Anspruch auf volles Elterngeld (halt laut Berechnung) oder wird was gekürzt weil der Vertrag sowieso ausgelaufen wäre ???
Danke für eure Antworten.
25.07.2008 16:16
es ist egal wie lang du dort gearbeitet hast
masgebend sind die 12 monate vor der geburt des kindes .
masgebend sind die 12 monate vor der geburt des kindes .
25.07.2008 16:16
Also ist es egal, wenn der Vertrag zum errechneten ET ausläuft ?
25.07.2008 16:19
ich weiß auch nur, dass die 12 monate vorher massgebend sind. hab meinen antrag auch erst abgegeben.
mein vertrag endete zum 30.9.2007, danach war ich arbeitslos und im juni hatte ich ET. von daher weiß ich noch nicht, was ich bekomme, die 300 euro mindestsatz oder trotzdem die 67 prozent, denn lohnzettel wollten sie ab mai 2007...
mein vertrag endete zum 30.9.2007, danach war ich arbeitslos und im juni hatte ich ET. von daher weiß ich noch nicht, was ich bekomme, die 300 euro mindestsatz oder trotzdem die 67 prozent, denn lohnzettel wollten sie ab mai 2007...
25.07.2008 16:26
Zitat von Schuggel:
ja das hat auf das Elterngeld keinen Einfluss
na da bin ich beruhigt also perfektes Timing
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt