Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld - Anrechnung auf Hartz4 ja oder nein?

shaki1988
92 Beiträge
04.03.2011 00:14
huhu,

folgendes: Ich bin schwanger, habe ET am 13.7.2011. Nun ist es so das ich meine Ausbildung nicht weiter machen konnte etc, habe zum 31.01.2011 aufgehört....und bin dementsprechend unfreiwilligerweise ins AGL2 gerutscht. Und ich werde alleinerziehend sein und nur Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.

Nun meine Frage: Seit diesem Jahr wird das Elterngeld ja voll aufs ALG2 angerechnet. Außer man war vorher arbeiten.

Nun ist es bei mir so, das ich mit meinem Ausbildungslohn nicht über die 300 Euro Elterngeld komme, aber das Elterngeld ja trotzdem auf Basis meines Einkommens errechnet wird, ich jedoch nicht mehr als 300 Euro bekomme.

Habe ich nun, da ich ja vorher gearbeitet habe und darauf das Elterngeld berechnet wird, die 300 euro Freibetrag, oder nicht, weil ich nur bis einschl. Januar2011 gearbeitet habe?

Achja, muss ich beim Elterngeld ausrechnen eigentlich zu meinem Ausbildungsverdienst auch die 184euro Kindergeld dazu rechnen die ich für mich bekommen habe, oder zählt das nicht als Einkommen? Weil MIT Kindergeld läge ich bei etwas über 400 euro Elterngeld, hätte dann also auf jeden Fall die 300 frei.

lg
Jezzy
6674 Beiträge
04.03.2011 00:47
Puh schwierig.. ich weiß auch, dass 300Euro von Elterngeld, das aus einer Arbeit heraus errechnet wurde, anrechnungsfrei sind. Der Rest wird dann halt angerechnet. Wie das aber ist wenn du TROTZ Arbeit nur auf diese 300Euro kommst weiß ich leider nicht.. Und ob die 184Euro als Einkommen zählen. Ruf da doch mal ganz unverbindlich an und frag nach, das ist ja schon so ein Sonderfall.. Die können einem da sicher schnell was zu sagen..
NewMommy
12281 Beiträge
04.03.2011 00:56
Warum hast Du Deine Ausbildung direkt abgebrochen? Du kannst doch noch mindestens bis Mai arbeiten? Außerdem kann man auch pausieren, das kann man dann mit der Industrie und Handelskammer absprechen!

Und "wirklich" gearbeitet hast Du nur, wenn Du 12 Monate mindestens angestellt warst, nur dann bekommst Du Elterngeld.... Da Du aber ALG II schon beziehst und kein ALG I sieht es schlecht aus...

Bissl schlecht geplant alles bei Dir!
Was ist mit dem Kindsvater?
04.03.2011 00:58
Zitat von NewMommy:

Warum hast Du Deine Ausbildung direkt abgebrochen? Du kannst doch noch mindestens bis Mai arbeiten? Außerdem kann man auch pausieren, das kann man dann mit der Industrie und Handelskammer absprechen!

Und "wirklich" gearbeitet hast Du nur, wenn Du 12 Monate mindestens angestellt warst, nur dann bekommst Du Elterngeld.... Da Du aber ALG II schon beziehst und kein ALG I sieht es schlecht aus...

Bissl schlecht geplant alles bei Dir!
Was ist mit dem Kindsvater?



stimmt nicht ganz selbst wenn man aufstockendes hartz4 bekommt und geringfügiga arebitet hat man die 300euro frei!!
NewMommy
12281 Beiträge
04.03.2011 01:17
Zitat von heidileinchen:

Zitat von NewMommy:

Warum hast Du Deine Ausbildung direkt abgebrochen? Du kannst doch noch mindestens bis Mai arbeiten? Außerdem kann man auch pausieren, das kann man dann mit der Industrie und Handelskammer absprechen!

Und "wirklich" gearbeitet hast Du nur, wenn Du 12 Monate mindestens angestellt warst, nur dann bekommst Du Elterngeld.... Da Du aber ALG II schon beziehst und kein ALG I sieht es schlecht aus...

Bissl schlecht geplant alles bei Dir!
Was ist mit dem Kindsvater?



stimmt nicht ganz selbst wenn man aufstockendes hartz4 bekommt und geringfügiga arebitet hat man die 300euro frei!!


Sie hat aber nicht geringfügig gearbeitet sondern hat eine Ausbildung abgebrochen! Zumindest ist das die Information die ich durchs belesen habe..

Zitat:
Wenn vor der Geburt kein Einkommen erzielt wurde, haben sie Anspruch auf den Mindestsatz von 300 €. Die jeweilige Ausbildung bzw. das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. Auch auf die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung bzw. das Studium aufgewendet werden, kommt es nicht an. Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit kann jedoch nicht voll ausgeübt werden (maximal 30 Wochenstunden). Dieses Einkommen wird in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet.


Sie bezieht aber nun ALGII also Hartz4 und fällt damit durch die neue Regelung!

Hier gibts ne gute Seite

http://www.mein-elterngeld.de/

Ich kenne mich aber auch nur als Arbeitnehmer genau aus... In so fern..
04.03.2011 01:38
kann aber sein das bei ihr die regel auch zutrifftweil sie wegen ss abbrechen musste. Gibt ja wirklich sonderfallregelungen.bekommen tut sie elterngeld auf alle fälle eher aber nur 300. Muß es sogar beantragen wird nur gegebenenfalls angrechnet.

Liebe ts wenn du dir nen 400eurojob oder so suchst bis zur geburt kannst du zu grosser wahrsch. Das elterngeld behalten.
Ruf am besten bei elterngeldstell und arge an und erkundige dich.
Alles gute.

Ach newmummy kam so rüber das alle hartz4 die vorher net in diekten arbeitsverhältnis standen die 300 angerechnet bekommen.
04.03.2011 07:52
Ich bekomme bis mai leider auch noch Harz 4 und bei mir wird das komplette Elterngeld angerechnet net nur der Betrag über 300
shaki1988
92 Beiträge
04.03.2011 10:33
Morje

Ich muss dazu sagen, das ich sei Januar 2009 einen 400€Job hatte und im Juli2010 Vollzeit gearbeitet habe und eben dann im August die Ausbildung begonnen habe.

Warum und wieso ich die Ausbildung nicht weitermachen könnte, ist zu kompliziert und ausschweifend für einen öffentlichen Forumsthread.
Nachdem der Erzeuger dazu nur eines zu sagen hatte, nämlich das das ja jetzt nich sein Problem sei, das mit der Ausbildung nicht mehr ging, bin ich nun wieder in die Nähe meiner Familie gezogen, denn vorher hab ich 300km weit weg gewohnt. Jedenfalls hab ich die Ausbildung sicherlich nicht einfach so abgebrochen, denn für nur mal reinschnuppern reiss ich mir sicherlich, -sorry- nicht 1,5 Jahre den A.... auf.

Aber dann werd ich da wohl mal anrufen müssen, in der Hoffnung das der oder diejenige am Telefon da durchsteigt Ob das Kindergeld mit berücksichtigt wird oder nicht, das hab ich ja vor der Ausbildung auch schon während der 400€-Zeit bekommen, da ich Ausbildungssuchend gemeldet war und das regelmäßig durch Bewerbungen nachgewiesen habe.

trotzdem danke
04.03.2011 11:34
Bei Hartz 4 bekommst du kein Elterngeld mehr. Neues Gesetz ab 01.01.2011.

Ab 2011 entfällt das Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II.

http://www.sozialleistungen.info/news/31.12.2010-e lterngeld-2011-die-aenderungen-im-ueberblick/
Jezzy
6674 Beiträge
04.03.2011 12:41
Zitat von ulligd469:

Bei Hartz 4 bekommst du kein Elterngeld mehr. Neues Gesetz ab 01.01.2011.

Ab 2011 entfällt das Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II.

http://www.sozialleistungen.info/news/31.12.2010-e lterngeld-2011-die-aenderungen-im-ueberblick/


Das stimmt doch garnicht -.- Auch nicht, dass man volle 12 Monate gearbeitet haben muss....

Ich hab vor der Geburt gearbeitet, aber nur bis 4 Monate ca davor, da die mich dann auf übelste Weise versucht haben rauszuekeln, da sie keine passende Arbeit mehr für mich hatten (Zeitarbeit). Hab also im Grunde nur 8 Monate von 12en vor der Geburt gearbeitet. Daraus wurde jetzt berechnet, dass ich so und so viel Elterngeld bekomme (über 300Euro). Da ich ja jetzt nicht arbeiten kann bekomm ich ALG2 aufstockend (obwohl mir eigtl ALG zustehen würde, kein Plan) und 300Euro von dem Elterngeld werden mir NICHT angerechnet.. Nur das, was darüber hinaus geht.

Das Elterngeld wird nur voll angerechnet, wenn es nicht aus einer Arbeit heraus berechnet wurde und man vorher schon die komplette Zeit arbeitslos war.
04.03.2011 12:54
huhu,
also ich kann nur das berichten was meine freundin bekommt, da ich selbst arbeitnehmer bin.
also bei meiner besten freundin ist es so, das dass komplette elterngeld von 300 euro angerechnet wird. sie war vorher nicht berufstätig. sie hat letztes jahr entbunden. hätte sie dieses jahr entbunden hätte sie gar kein elterngeld mehr bekommen als hartz4 empfänger, weil es irgendwein neues gesetzt ab den 01.01.2011 in kraft getreten ist.
aber ich denke am besten bist du beraten, wenn du zur arge gehst
Sonce
7243 Beiträge
09.03.2011 18:05
...vllt kannst du ja erzählen was aus der sache geworden ist und wie das geregelt wurde? bin in der fast selben situation wie du und bin mir auch unsicher ob das elterngeld nun angerechnet wird oder nicht.
shaki1988
92 Beiträge
05.04.2011 17:45
huhu,

das elterngeld wird ja erst berechnet wenn das kind da ist, sprich mitte/ende juli...

ich hab aber mal bei der arge nachgefragt, sobald im bescheid der elterngeldkasse drin steht das anhand meines einkommens X sich ein elterngeld Y ergibt, dass ich den freibetrag kriege.

lg
shaki1988
92 Beiträge
06.10.2011 22:13
huhu,

für andere, die evtl auch vor derselben frage stehen:

wer das elterngeld anhand des einkommens berechnen lässt (ganz wichtig!!!) - kriegt den durchschnittsverdienst frei, in meinem fall waren es 288,95 - der rest wird angerechnet... da paar euros bis zu den 300 euro allerdings unter diese zuverdienstgrenze fallen, sind sie zumindest in meinem bescheid auch nicht angerechnet (kann sein das die frau n fehler gemacht hat, sie sagte die paar euros würden angerechnet...)

Bei der Berechnung werden die monate, in denen ALG2 bezogen wurden, einfach genullt, also quasi der

verdienst /12 - werbekostenpauschale, für die monate in denen gearbeitet wurde.

lg
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