elterngeld
14.04.2008 20:54
sorry wenn das thema vielleicht nerven tut,aber meine freundin hat mich total durcheinander gebracht.
wir erwarten unser erstes kind im august und ich beantrage das elterngeld.
sie sagte heute zu mir, das bekommt man nur, wenn man verheiratet ist. stimmt das?
wird der partner mit in den antrag rein berechnet, auch wenn er keine elternzeit in anspruch nimmt?
wie lang wird elterngeld gezahlt?
ich wollte 18 monate daheim bleiben und somit dachte ich mir, die berechnen meinen nettolohn und der wird dann durch 18 geteilt.
wenn ic falsch liege, bitte berichtigt mich.
danke schon mal im vorraus
wir erwarten unser erstes kind im august und ich beantrage das elterngeld.
sie sagte heute zu mir, das bekommt man nur, wenn man verheiratet ist. stimmt das?
wird der partner mit in den antrag rein berechnet, auch wenn er keine elternzeit in anspruch nimmt?
wie lang wird elterngeld gezahlt?
ich wollte 18 monate daheim bleiben und somit dachte ich mir, die berechnen meinen nettolohn und der wird dann durch 18 geteilt.
wenn ic falsch liege, bitte berichtigt mich.
danke schon mal im vorraus
14.04.2008 21:00
Nein, nur dein Einkommen wird berechnet. Man bekommt nur 12 Monate (alleinerziehend 14 Monate) das Elterngeld. Man kann es aber splitten, so das man 24 Monate Elterngeld bekommt. Elterngeld ist 67 % vom Nettolohn...
14.04.2008 21:03
Nein, natürlich nicht Das is ja quasi dein "Lohn", kannst ja nicht arbeiten gehen
14.04.2008 21:03
Ich schließe mich atomic-a an. Du bekommst auch ohne Ehe das Elterngeld. Du mußt nur in dem Antrag mit angeben, ob der Partner auch zu Hause bleibt und Elternzeit nimmt. Das wäre ja sonst total ungerecht Alleinerziehenden gegenüber. Du darfst auch in der Zeit in der du Elterngeld bekommst bis zu 30 Stunden arbeiten. D.h. wenn du nach 18 Monaten wieder anfängst, kannst du trotzdem das Elterngeld auf 24 Monate beantragen. Du darfst halt dann die ersten 6 Monate nicht länger als 30 Stunden die Woche arbeiten.
14.04.2008 21:05
ach so ist das alles gemint.
ich danke euch erstmal für die schnellen antworten.
aber wenn amn von anderen was gesagt bekommt, wird man sich doch etwas unsicher.
ich danke euch erstmal für die schnellen antworten.
aber wenn amn von anderen was gesagt bekommt, wird man sich doch etwas unsicher.
14.04.2008 21:08
Schau doch auch mal auf elterngeld.net oder http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=7 6746.html da bekommst du noch einmal genauere Informationen
19.04.2008 22:19
Hallo,
bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen ist richtig - der Verdienst aus dieser Arbeitsleistung wird aber auf die Höhe des Elterngelds angerechnet. Mind. bekommst du aber 300,-€.
Ich bin mir fast sicher, dass das so stimmt - aber solche rechtl. Aussagen sind immer oG.
LG
Judith
bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen ist richtig - der Verdienst aus dieser Arbeitsleistung wird aber auf die Höhe des Elterngelds angerechnet. Mind. bekommst du aber 300,-€.
Ich bin mir fast sicher, dass das so stimmt - aber solche rechtl. Aussagen sind immer oG.
LG
Judith
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