Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld

Bianca1980
5619 Beiträge
06.06.2014 13:21
Hallo ihr lieben ich habe mal eine noch Theoritische idee.
Wie ist das wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre splitten lassen würde und jeden Monat ca 300 danach bekommen würde .
Würde es mir im ersten Jahr angerechnet werden wenn ich ein Kleingewerbe anmelden würde oder auf 450€ Basis Arbeiten gehen würde. Oder nicht da es ja nur die 300 € sind diee man ja auch als mindestsatz bekommen würde.
Weil wenn es angerechntet wird muss ich ja nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen .
Kind schon gleich in den Kindrgarten und zweites Kind Schlüsselkind finde ich jetzt nicht so toll.
Deshalb wäre meine überlegung Elterngeld auf zwei Jahr und gleich Geld dazu zu verdienen .
Wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten
06.06.2014 13:49
Doch ich meine auch beim Splitten wird es angerechnet.
Bianca1980
5619 Beiträge
06.06.2014 14:02
schieb weiss es einer genau
06.06.2014 14:03
Frag doch einfach bei der Elterngeldstelle nach, die wissen es genau.

Denke aber auch das es angerechnet wird
06.06.2014 14:04
Zitat von Bianca1980:

Hallo ihr lieben ich habe mal eine noch Theoritische idee.
Wie ist das wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre splitten lassen würde und jeden Monat ca 300 danach bekommen würde .
Würde es mir im ersten Jahr angerechnet werden wenn ich ein Kleingewerbe anmelden würde oder auf 450€ Basis Arbeiten gehen würde. Oder nicht da es ja nur die 300 € sind diee man ja auch als mindestsatz bekommen würde.
Weil wenn es angerechntet wird muss ich ja nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen .
Kind schon gleich in den Kindrgarten und zweites Kind Schlüsselkind finde ich jetzt nicht so toll.
Deshalb wäre meine überlegung Elterngeld auf zwei Jahr und gleich Geld dazu zu verdienen .
Wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten


zartbitter
46787 Beiträge
06.06.2014 14:12
Wenn du splittest, dann liegt der Mindestbetrag bei 150€ und somit würde schon was angerechnet werden.
06.06.2014 17:34
Verhält sich wie beim Mindestsatz.

Alles was in dem Fall über den 150 Euro liegt, wird mit dem Lohn verrechnet.
shelyra
69208 Beiträge
06.06.2014 20:45
wenn ich das richtig verstanden habe, dann beträgt dein elterngeld knapp 600€ dass du so splitten willst, dass du 300€ auf 24monate ausgezahlt bekommst - richtig?

wenn ja, dann wird alles angerechnet, da du eben nicht den mindestsatz bekommst sondern mehr!
Bianca1980
5619 Beiträge
06.06.2014 22:22
Kann nicht genau sogen wie hoch es ausfallen wird
Da ich nach Stunden bezahlt werde und auch mal Urlaubs Vertretung dabei ist
Mal mehr mal weniger
Bianca1980
5619 Beiträge
06.06.2014 22:24
Also wird es kompetent abgerechnet klasse lohnt es sich auch nicht zu arbeiten
LIttleOne13
26290 Beiträge
06.06.2014 22:39
Zitat von Bianca1980:

Also wird es kompetent abgerechnet klasse lohnt es sich auch nicht zu arbeiten



Ja, ist leider so.
nicole_jv3
5403 Beiträge
07.06.2014 06:25
Für solche Fälle wird doch jetzt das elterngeldPLUS eingeführt.
Ggf mal bei der elterngeldstelle anrufen, aber ich vermute stark, dass das nur für neue Anträge gilt...
KullerBienchen
2498 Beiträge
07.06.2014 06:53
Hallo,

ich habe mir das Elterngeld splitten lassen und ich durfte nach den ersten 12 Monaten wieder dazuverdienen. Die an der Elterngeldstelle meinten damals zu mir, alles was nach den ersten 12 Monaten ist, ist für sie nicht wichtig.

Ich habe ab dem 13 Monat zum Elterngeld noch ca. 250 Euro dazu verdient und musste nichts zurückzahlen.

Genau kann das dir aber die Elterngeldstelle sagen.

Gruß,

KullerBienchen
nicole_jv3
5403 Beiträge
07.06.2014 06:59
Zitat von nicole_jv3:

Für solche Fälle wird doch jetzt das elterngeldPLUS eingeführt.
Ggf mal bei der elterngeldstelle anrufen, aber ich vermute stark, dass das nur für neue Anträge gilt...


Hab gerade gelesen, gilt erst ab Juli 2015.
Also darfst du derzeit erst nach dem ersten lj hinzu verdienen ohne das es angerechnet wird.
30.08.2014 10:18
Hallo

ich weiß der Thread ist schon ein paar Tage alt,aber ich habe eine Grade zum Elterngeld deswegen wollte ich nicht extra einen neuen aufmachen.

Und zwar bekommt man ja vom Arbeitgeber eine Gehaltsabrechnung für das Mutterschutzgeld.

Reicht diese für den Elterngeldantrag oder muss ich das Feld trotzdem extra ausfüllen lassen vom Arbeitgeber?

Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben.

Danke
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