Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld

Yvonne5826
1134 Beiträge
17.02.2012 19:32
Hallo
Ich habe mal eine Frage an euch. Ich bin gerade meinen Elterngeldantrag durchgegangen. Und da gibt es einen satz den icch absolut nicht verstehe. Diesen hier:

Ein Elternteil kann mindestens für zwei und längstens für
zwölf Monate Elterngeld beziehen, wenn er in dieser Zeit
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (bis zu 30 Wochenstunden
sind gestattet) ausübt. Anspruch auf zwei weitere
Monate (Partnermonate) besteht nur dann, wenn auch der
andere Elternteil keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt
und sich für einen der Elternteile für mindestens zwei
Monate das Einkommen aus Erwerbstätigkeit mindert. Ist z.B.
nur ein Elternteil vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen,
kann in der Regel nur dann insgesamt für 14 Monate
Elterngeld bezogen werden, wenn ein Elternteil mindestens
zwei Monate lang eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit
nachweisen kann


Diesen letzten Satz verstehe ich einfach nicht. Was hat das zu bedeuten???
Nun einmal kurz zu mir.
Ich will 12 Monate Elternzeit nehmen. Mein Mann nimmt 2 Monate direkt nach der Geburt. Mein Mann arbeitet ganz normal. Kriegt dann 65%, das wissen wir. Ich beziehe alg1. Bekomme mindestsatz 300€. Das wissen wir auch. Meine Frage ist, ob mein Mann überhaupt Elternzeit nehmen kann. Stehen mir überhaupt 14 Monate zu. Denn ich gehe nich arbeiten und bekomme ja nur ALG1
Ich hoffe ihr könnt mich verstehen
17.02.2012 19:36
euch stehen insgesamt 14 monate zu. du 12 und dein mann in dem fall 2 monate mit 67% des gehalts der letzten 12 monate.
also zu deiner frage, ja dein mann kann elternezeit nehmen. mein mann hatte 11 monate elternzeit, das ging ja auch
17.02.2012 19:36
Dein Mann kann zwei Monate Elternzeit nehmen, wenn er in der Zeit nicht mehr als 30 Stunden arbeitet und sein Gehalt nicht mehr das volle, sondern eben gemindert ist. Aber ich schätze mal, dass er dann ganze zwei Monate zuhause bleiben möchte, und dann ist das alles ja kein Problem.
Yvonne5826
1134 Beiträge
17.02.2012 19:38
Uns is es egal welchen Verlust er dadurch macht. Hauptsache er kann zu Hause bleiben
Aber dieser letzte Satz hat mich so verwirrt.
Marja
6987 Beiträge
17.02.2012 21:33
Euch stehen zwar 14 Monate zu aber ihr müsst bedenken:
2 Monate Mutterschutz und zeitgleich 2 Monate Vater Elternzeit = 4 Monate bleiben noch 10 Monate Rest-Zeit

D. h. insgesamt bezieht ihr wirklich für 14 Monate.
Sprich: Du 2 Monate Mutterschutz und 10 Monate Elternzeit. Und Dein
Partner 2 Monate Elternzeit.
Die Elternzeit endet aber trotzdem nach dem 12ten Lebensmonat.
Lennartsmama
1286 Beiträge
17.02.2012 21:49
Zitat von Marja:

Euch stehen zwar 14 Monate zu aber ihr müsst bedenken:
2 Monate Mutterschutz und zeitgleich 2 Monate Vater Elternzeit = 4 Monate bleiben noch 10 Monate Rest-Zeit

D. h. insgesamt bezieht ihr wirklich für 14 Monate.
Sprich: Du 2 Monate Mutterschutz und 10 Monate Elternzeit. Und Dein
Partner 2 Monate Elternzeit.
Die Elternzeit endet aber trotzdem nach dem 12ten Lebensmonat.



unterschreib ich
Yvonne5826
1134 Beiträge
18.02.2012 08:05
Zitat von Marja:

Euch stehen zwar 14 Monate zu aber ihr müsst bedenken:
2 Monate Mutterschutz und zeitgleich 2 Monate Vater Elternzeit = 4 Monate bleiben noch 10 Monate Rest-Zeit

D. h. insgesamt bezieht ihr wirklich für 14 Monate.
Sprich: Du 2 Monate Mutterschutz und 10 Monate Elternzeit. Und Dein
Partner 2 Monate Elternzeit.
Die Elternzeit endet aber trotzdem nach dem 12ten Lebensmonat.



Danke. Ja das mit dem Mutterschutz weiß ich. Hatte ja bei meinem Sohn auch schon Elternzeit. Finde das eigentlich eine Frechheit das die 2 Monate auch schon mitgerechnet werden. Aber so is das nunmal. Also das is mir bewusst.

Vielen Danke für eure Antowrten
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