Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld 2013- ganz toller Gesetzesentwurf

Sensewell
64 Beiträge
20.01.2013 09:18
Hallo zusammen,

werde voraussichtl. am 20.2. Mama und rege mich momentan ein wenig über das neue Gesetz auf, bzw. steige noch nicht ganz dahinter.

Habe im letzten Kalenderjahr (Gewerbe) 1795€ netto (Gewinn) verdient. War ein Nebengewerbe, bin Hauptberuflich Studentin.

Wenn ich jetzt mein Elterngeld ausrechne (www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner) dann komme ich auf 931€, bin ja als STudentin pflichtversichert?! Wenn ich nun freiwilligversichert angeben würde, dann wären das fast 100€ mehr Elterngeld?

Ich verstehe das Prinzip nicht ganz dahinter. Ich habe ja im Kalenderjahr 2012 jeden Monat 80€ KV bezahlt- diese werden mir jetzt quasi vom Elterngeld abgezogen, obwohl ich sie in der Elternzeit trotzdem bezahlen muss?

Wenn man mal von der Pauschalregel 65% vom Gewinn ausgeht, würden mir 1166€ zustehen- das ist dann schon ein krasser Unterschied zu 931€! Versteh die Welt nicht mehr

2. Frage: ich habe in meiner Lohnsteuer meine Krankenversicherungsbeiträge nicht angegeben, bin davon ausgegangen, dass sie meinen Gewinn schmälern, was ja wiederum schlecht für EG wäre. Stimmt das, oder steigern sie den Gewinn?

Ich hoffe auf eure Hilfe, verzweifle solangsam!
goldfisch
2673 Beiträge
20.01.2013 09:33
ich würde an deiner stelle mal bei der hotline anrufen. die können dir sicher weiter helfen.

und so wie ich das sehe, war das ja der gewinn fürs ganze jahr und nicht monatlich, oder? dann würde dir eh der mindestsatzt von 300 euro monatlich zustehen.
Sensewell
64 Beiträge
20.01.2013 09:35
Mein Nettogewinn pro monat waren 1795€
Blauundweiss
835 Beiträge
20.01.2013 09:41
Nein wärend deiner Elternzeit bist du über die Elterngeldstelle versichert und musst dich nicht selbst versichern.

Wenn du dich in der Elternzeit Freiwellig versichern willst bist du in dem Augenblick keine STudentin mehr, und musst 150 euro im Monat zahlen
Sensewell
64 Beiträge
20.01.2013 09:56
Hi,

obwohl ich nebenher studiere bin ich über die stelle krankenversichert? Ist das auch so, wenn mein Freund Elternzeit/geld beantragt?
Sensewell
64 Beiträge
20.01.2013 10:06
Ich zitier mal aus dem Flyer ( http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenst elle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,propert y=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf )

dazu muss gesagt werden, dass dieser bis 31.12.2012 gilt, ka ob sich da nun was geändert hat
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Wie ist die Krankenversicherung bei Bezug von
Elterngeld und in der Elternzeit geregelt?

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflicht-
mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Eltern-
zeit in Anspruch genommen wird. Auch die Mitgliedschaft
freiwillig Versicherter besteht während des Bezugs von Eltern-
geld oder während der Elternzeit fort. Wird das Elterngeld bei
halbem Betrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt,
bleibt die Mitgliedschaft während des gesamten verlängerten
Auszahlungszeitraums erhalten.
Aus dem Elterngeld sind weder Beiträge zu leisten noch
wirkt es sich erhöhend auf aus anderen Gründen bestehende
Beitragspflichten aus. Die Beitragsfreiheit gilt jedoch nur
für das Elterngeld selbst, nicht für andere beitragspflichtige
Einnahmen.
Pflichtmitglieder
, die außer dem Elterngeld keine weiteren
beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind dementspre-
chend für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert.
Für versicherungspflichtige Studentinnen und Studenten
besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert blei-
ben. Entsprechendes hat das Bundessozialgericht entschieden.
goldfisch
2673 Beiträge
20.01.2013 11:20
Zitat von Sensewell:

Mein Nettogewinn pro monat waren 1795€

ups, aber dein satz
"Habe im letzten Kalenderjahr (Gewerbe) 1795€ netto (Gewinn) verdient." war doch missverständlich.

am besten du rufst direkt bei der elterngeldstelle an. die können dir sicher weiterhelfen.
denn die kostenlose versicherung betrifft soweit ich weiß nur pflichtversicherte arbeitnehmer. du warst dagegen ja selbständig bzw studentin.
Sensewell
64 Beiträge
20.01.2013 11:38
Ist mir auch grad aufgefallen Aber sonst wäre ich ja nicht auf 931 € Elterngeld gekommen
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