Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld 2. Kind

123baby
996 Beiträge
01.06.2015 15:51
Hallo!

Ich bekomme für unseren Sohn *24.6.14 Elterngeld . Dieses habe ich auf 20 Monate splitten lassen. Meine Elternzeit geht bis zum 22.8.16.
Bemessungszeitraum waren hier natürlich die 12 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Jetzt planen wir ein zweites Kind, welches wunschgemäß ca im September 16 kommen soll. Nun zu meinen Fragen:

Was ist der Bemessungszeitraum beim 2 Kind? Die 12 Monate vor der Geburt des 1. oder die Zeit des Elterngeldbezuges?

Wie würde es sich verhalten, wenn das zweite Kind noch vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes kommen würde ?

Vielen Dank!
delya184
3722 Beiträge
01.06.2015 16:04
Also das Elterngeld für das zweite Kind ist ja separat und wird ab dem Tag der Geburt gezahlt und nicht ab der Geburt des ersten Kindes und du bekommst beim 2 Kind 375€ wenn du es auf 12 Monate machst bekommst 75€ mehr weil es ein geschwisterkind ist und das 1 Kind nicht über 3 Jahre alt ist
kleene1987
2093 Beiträge
01.06.2015 16:47
Zitat von 123baby:

Hallo!

Ich bekomme für unseren Sohn *24.6.14 Elterngeld . Dieses habe ich auf 20 Monate splitten lassen. Meine Elternzeit geht bis zum 22.8.16.
Bemessungszeitraum waren hier natürlich die 12 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Jetzt planen wir ein zweites Kind, welches wunschgemäß ca im September 16 kommen soll. Nun zu meinen Fragen:

Was ist der Bemessungszeitraum beim 2 Kind? Die 12 Monate vor der Geburt des 1. oder die Zeit des Elterngeldbezuges?

Wie würde es sich verhalten, wenn das zweite Kind noch vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes kommen würde ?

Vielen Dank!


Hallo,
auch beim 2. Kind zählen die 12 Monate vor dessen Geburt als Bemessungszeitraum, auch wenn du noch in Elternzeit bist. Allerdings wird die Regelelternzeit (die ersten 12 Monate) ausgeklammert. Für diese Monate werden die Monate vor der Geburt des 1. Kindes genommen.

Also angenommen dein 2. Kind kommt wenn das große Kind 2 Jahre alt ist, dann bekommt du 300€ Mindestelterngeld + Geschwisterbonus.

Kommt das Kind z.B. wenn das Große 18 Monate ist, dann gehen 6 Monate mit 0€ in die Berechnung (die 6 Monate nach dem 1. Geburtstag des 1. Kindes) und die anderen 6 Monate würden in die Regelelternzeitfallen und werden somit ausgeklammert. Dafür werden die 6 Monate vor der Geburt des 1. Kindes genommen.

Du bekommst aber mind. die 300 Euro + Geschwisterbonus.

lg
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
01.06.2015 19:15
Zitat von kleene1987:

Zitat von 123baby:

Hallo!

Ich bekomme für unseren Sohn *24.6.14 Elterngeld . Dieses habe ich auf 20 Monate splitten lassen. Meine Elternzeit geht bis zum 22.8.16.
Bemessungszeitraum waren hier natürlich die 12 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Jetzt planen wir ein zweites Kind, welches wunschgemäß ca im September 16 kommen soll. Nun zu meinen Fragen:

Was ist der Bemessungszeitraum beim 2 Kind? Die 12 Monate vor der Geburt des 1. oder die Zeit des Elterngeldbezuges?

Wie würde es sich verhalten, wenn das zweite Kind noch vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes kommen würde ?

Vielen Dank!


Hallo,
auch beim 2. Kind zählen die 12 Monate vor dessen Geburt als Bemessungszeitraum, auch wenn du noch in Elternzeit bist. Allerdings wird die Regelelternzeit (die ersten 12 Monate) ausgeklammert. Für diese Monate werden die Monate vor der Geburt des 1. Kindes genommen.

Also angenommen dein 2. Kind kommt wenn das große Kind 2 Jahre alt ist, dann bekommt du 300€ Mindestelterngeld + Geschwisterbonus.

Kommt das Kind z.B. wenn das Große 18 Monate ist, dann gehen 6 Monate mit 0€ in die Berechnung (die 6 Monate nach dem 1. Geburtstag des 1. Kindes) und die anderen 6 Monate würden in die Regelelternzeitfallen und werden somit ausgeklammert. Dafür werden die 6 Monate vor der Geburt des 1. Kindes genommen.

Du bekommst aber mind. die 300 Euro + Geschwisterbonus.

lg


Das ist nicht ganz korrekt, denn Mutterschutz wird ebenfalls ausgeklammert, sprich nochmal 6 Wochen, die vor die 1. Elternzeit verschoben werden. Sprich es würden 4,5 Monate mit 0 EUR in die Berechnung eingehen und 7,5 Monate mit dem Einkommen vor der 1. Elternzeit bzw. Einkommen vor der Mutterschutzzeit von Kind 1.
kleene1987
2093 Beiträge
01.06.2015 19:25
Zitat von BlödmannVomDienst:

Das ist nicht ganz korrekt, denn Mutterschutz wird ebenfalls ausgeklammert, sprich nochmal 6 Wochen, die vor die 1. Elternzeit verschoben werden. Sprich es würden 4,5 Monate mit 0 EUR in die Berechnung eingehen und 7,5 Monate mit dem Einkommen vor der 1. Elternzeit bzw. Einkommen vor der Mutterschutzzeit von Kind 1.


Oh ja das stimmt.
Aber ich glaube man kann der Ausklammerung des Mutterschutzes widersprechen wenn man dadurch weniger bekommen würde. Irgendwie stand sowas im Antrag.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
01.06.2015 19:32
Zitat von kleene1987:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Das ist nicht ganz korrekt, denn Mutterschutz wird ebenfalls ausgeklammert, sprich nochmal 6 Wochen, die vor die 1. Elternzeit verschoben werden. Sprich es würden 4,5 Monate mit 0 EUR in die Berechnung eingehen und 7,5 Monate mit dem Einkommen vor der 1. Elternzeit bzw. Einkommen vor der Mutterschutzzeit von Kind 1.


Oh ja das stimmt.
Aber ich glaube man kann der Ausklammerung des Mutterschutzes widersprechen wenn man dadurch weniger bekommen würde. Irgendwie stand sowas im Antrag.


Kann schon sein, ich hatte eh nur den Mindestsatz als Studentin, daher hab ich nicht viel ausfüllen müssen im Antrag.
Dani19811213
300 Beiträge
01.06.2015 20:55
Hi ,

Meine kleine kam zur welt da war mein grosser 21 monate alt.
Ich bekam den mindessatz von 300€ plus 75€ geschwisterbonus.

Ich hab meine vorrige elternzeit zum mutterschutz der kleinen gekündigt und hab so das mutterschutzgeld bekommen was ich auch beim grossen hatte .

Lg
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt