Mütter- und Schwangerenforum

Eltern Geld nur für ein Elternteil?

Harleyquinn91
1236 Beiträge
03.01.2021 18:09
Guten Abend ihr lieben,

Ich habe mal eine Frage... Mein Mann würde gerne Elternzeit nehmen (ab Februar) da dann unser Sohn zur Welt kommen soll.
Nun ich arbeite zurzeit nicht Dank corona habe ich meinen Job verloren und verdiene somit kein Geld derzeit.

Elterngeld steht ja nur einem Eltern Teil zu und mein Mann würde somit 67 Prozent weniger Lohn bekommen.

Jezzt überlegt er gar keine Elternzeit zu nehmen, da wir hier aber ein Kind haben und ich nach dem ks nicht so fit sein werde würde er mich gerne für 2-4 Wochen zuhause voll unterstützen.

Nun kam mir die Idee das es ja eine Haushaltshilfe gibt er ist privat versichert ich gesetzlich, gäbe es die Möglichkeit durch die Krankenkasse ihn quasi als Hilfe zu haben und das er somit sein volles Geld bekommt?

Mayberry
1108 Beiträge
03.01.2021 18:15
Hallo,

Er könnte doch die zwei partnermonate nehmen. Da bekommt er zwei Monate Elterngeld also 67% vom Lohn und du auch. Das geht gleichzeitig. Macht meine Schwägerin auch so und sie ist auch einen Monat vor dem Mutterschutz arbeitslos geworden.
bambina_1990
16691 Beiträge
03.01.2021 18:16
Zitat von Harleyquinn91:

Guten Abend ihr lieben,

Ich habe mal eine Frage... Mein Mann würde gerne Elternzeit nehmen (ab Februar) da dann unser Sohn zur Welt kommen soll.
Nun ich arbeite zurzeit nicht Dank corona habe ich meinen Job verloren und verdiene somit kein Geld derzeit.

Elterngeld steht ja nur einem Eltern Teil zu und mein Mann würde somit 67 Prozent weniger Lohn bekommen.

Jezzt überlegt er gar keine Elternzeit zu nehmen, da wir hier aber ein Kind haben und ich nach dem ks nicht so fit sein werde würde er mich gerne für 2-4 Wochen zuhause voll unterstützen.

Nun kam mir die Idee das es ja eine Haushaltshilfe gibt er ist privat versichert ich gesetzlich, gäbe es die Möglichkeit durch die Krankenkasse ihn quasi als Hilfe zu haben und das er somit sein volles Geld bekommt?
er könnte doch die zwei Partner Monate nehmen Die könnte er nehmen und anschließend gehst du in elternzeit
shelyra
69210 Beiträge
03.01.2021 18:29
Bei einigen kk ist es möglich dass man nach Geburt eine Haushaltshilfe bekommt. Oft darf diese aber nicht mit dir verwandt oder verheiratet sein. Und volles Gehalt gibt's oft auch nicht.
Die Bedingungen deiber kk müsstest du aber selbst erfragen.

Aber auch wenn du arbeitslos geworden bist wirst du Elterngeld bekommen. Mindestens 300€. Ob mehr kommt drauf an wann du arbeitslos wurdest - da müsste man mal einen Elterngeld Rechner im Internet suchen.
Da dein Mann seine beiden Elternzeit Monate parallel zu dir nehmen kann würde es vielleicht finanziell ausreichen
03.01.2021 18:43
Naja, aber wenn er (wie sie schreibt) 67% WENIGER Lohn bekommt (d.h. er bekommt den Höchstsatz von 1800€), verdient er ca. 5500€ netto. Da fängt man den fehlenden Betrag mit den 300€ von ihrem Elterngeld auch nicht auf.
Allerdings gehe ich mal ganz stark davon aus, dass die Krankenkasse so ein Gehalt sicher nicht auffängt Selbst wenn sie den Mann als HH akzeptiert.
nilou
14373 Beiträge
03.01.2021 18:53
Ich glaube nicht das ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe habt. Dein Mann hat rechtlich die Möglichkeit bezahlt (wenn auch weniger) frei zu nehmen. Warum also auf eine Leistung zurück greifen die für solche Fälle nicht gedacht ist.

Du bekommst min. den Mindestsatz Elterngeld und dein Mann entweder den Höchstsatz oder 67 %. Ich gehe davon aus das es ein Schreibfehler mit 67 % weniger ist. Weil wenn das der Fall wäre, wäre eine bezahlte Haushaltshilfe schlicht nicht erforderlich bei dem Gehalt.
03.01.2021 19:40
Mein Mann war bei Kind 2 und 3 Haushaltshilfe für 10 Arbeitstage da wir noch Kind(er) unter 6 Jahren im Haushalt hatten. Bei uns war es aber die gleiche KK und wir familienversichert. Das hat das Ganze bestimmt erleichtert.
Danach hat er Urlaub genommen.

Bei dem Alter deiner Tochter im Ticker wird das wohl nix.
Mimiminime
1809 Beiträge
03.01.2021 20:45
Zitat von Harleyquinn91:

Guten Abend ihr lieben,

Ich habe mal eine Frage... Mein Mann würde gerne Elternzeit nehmen (ab Februar) da dann unser Sohn zur Welt kommen soll.
Nun ich arbeite zurzeit nicht Dank corona habe ich meinen Job verloren und verdiene somit kein Geld derzeit.

Elterngeld steht ja nur einem Eltern Teil zu und mein Mann würde somit 67 Prozent weniger Lohn bekommen.

Jezzt überlegt er gar keine Elternzeit zu nehmen, da wir hier aber ein Kind haben und ich nach dem ks nicht so fit sein werde würde er mich gerne für 2-4 Wochen zuhause voll unterstützen.

Nun kam mir die Idee das es ja eine Haushaltshilfe gibt er ist privat versichert ich gesetzlich, gäbe es die Möglichkeit durch die Krankenkasse ihn quasi als Hilfe zu haben und das er somit sein volles Geld bekommt?

Nein!
Er kann aber 2 Monate Elternzeit während deines Mutterschutz nehmen und geht dann wieder arbeiten. Du erhältst dann die 300 Euro Basiselterngeld.
Trixi1987
7222 Beiträge
03.01.2021 22:49
ich kenne mich mit der finanziellen situation in diesem fall leider nicht aus. aber ich denke dass es nicht sein muss, dass du nach dem ks unbedingt hilfe brauchst.
ich war 7 tage später mit baby und 6 jährigem alleine und es hat super funktioniert
03.01.2021 22:51
Warum nimmt dein Mann nicht einfach 2 Wochen Urlaub? Dann habt ihr keinerlei finanzielle Einbußen.
Mimiminime
1809 Beiträge
03.01.2021 22:55
Zitat von Cookie88:

Warum nimmt dein Mann nicht einfach 2 Wochen Urlaub? Dann habt ihr keinerlei finanzielle Einbußen.


Geht auch. Oder wie meiner. 2 Wochen Urlaub, 2 Monate Elternzeit. Und auch das finanzielle sollte man hinkriegen für diesen Zeitraum. Es gibt ja noch die 300 Euro Basiselterngeld.
Aber Fragen in die Richtung bei welcher andere Institution jetzt noch was zu holen wäre kommen ja öfter Mal vor. In der Regel beschäftigt man sich mit dem Thema vielleicht auch ein bisschen früher.
Milli17
1346 Beiträge
03.01.2021 23:16
Ich habe meinen Mann mal als Haushaltshilfe über die Krankenkasse angestellt, als ich mir ein Bein gebrochen hatte. Ich musste u.a. auch ein Schreiben vom Hausarzt/ behandelnden Arzt ausfüllen lassen, dass ich quasi Bettruhe habe ( durfte das Bein anfangs gar nicht belasten). Der Auszahlungsbetrag richtete sich nach dem Nettoverdienstausfall, war aber bei max. 10 Euro die Stunde gedeckelt, glaube ich.
Wichtig beim Antrag war auch, dass er wirklich den größten Teil seiner Zeit dem Haushalt widmet. Als Betreuung für unsere 2 Kinder hätte er nicht über die Krankenkasse bezahlt zuhause bleiben dürfen, es durfte aber auf jeden Fall auch Betreuungszeiten angegeben werden. Meine Kleine war damals 9 Monate. Alles Gute.
Flojofi
436 Beiträge
04.01.2021 01:46
Haushaltshilfe gibt es bei jeder Krankenkasse. Nach einer Geburt gilt der § 24h SGB V. Dabei wird Haushaltshilfe gewährt, wenn der Haushalt aufgrund der Geburt nicht weiter geführt werden kann.

Als Haushaltshilfe kann der Ehegatte genommen werden. Dieser erhält den Verdienstausfall erstattet, jedoch maximal dem Betrag, den eine professionelle Haushaltshilfe kosten würde. Also oftmals keine 100% des Verdienstausfalles.
Man benötigt eine Ärztliche Bescheinigung oder eine von der Hebamme, dass man den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Bescheinigung einer Hebamme kann jedoch unter Umständen abgelehnt werden.

Elterngeld können beide Partner zeitgleich beziehen. Mein Mann bleibt immer den ersten LM und einen späteren zu Hause. Elterngeld wird dabei aber nur gezahlt, wenn auch wirklich 2 LM (Achtung keine KM) genommen werden.
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