Mütter- und Schwangerenforum

Einspruch Ablehnung Landeserziehunggeld?

cori83
204 Beiträge
11.07.2013 16:02
Hallo!
Ich hab Landeserziehungsgeld beantragt, weil ich zur Zeit nur auf 400 Euro Basis arbeite, mein Sohn in der Zeit in der Kinderbetreuung ist und mein Mann derzeit mit der Selbstständigkeit gerade so unseren Lebensunterhalt bezahlen kann. Also alles sehr knapp.

Leider wird zur Berechnung des Landeserziehungsgeldes das Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes berechnet. Zu dem Zeitpunkt war mein Mann noch Angestellt und hat natürlich viel mehr verdient. Jetzt haben wir ja auch Abzüge, weil er sich selbst versichern musste...usw..

Gestern kam dann die Ablehnung, dass wir kein Landeserziehunggeld bekommen, weil wir über der Berechnungsgrenze liegen.
Ich finde sowas echt doof, ich meine wir haben jetzt Einspruch eingelegt und unsere aktuelles Einkommen meines Mannes beigefügt. Nach dieser Berechnung würden wir es in voller Höhe bekommen. Und die 200 Euro könnten wir wirklich gut gebrauchen.
Hat von Euch schonmal jemand diesen Prozess durch und wie hoch stehen unsere Chancen?

Anspruch auf Betreuungsgeld haben wir nicht, weil unser Sohn im Januar 2012 auf die Welt gekommen ist und das Betreuungsgeld erst für Kinder die ab Mitte 2012 geboren wurden ist.

Liebe Grüße
11.07.2013 16:13
Wart ihr schonmal beim Jugendamt? Da kann man Zuschüsse für die Kitakosten bekommen.
Mit dem Landeserziehhungsgeld kenn uch mich leider noch nicht so aus, müssen es noch beantragen.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.07.2013 16:14
Zitat von cori83:

Hallo!
Ich hab Landeserziehungsgeld beantragt, weil ich zur Zeit nur auf 400 Euro Basis arbeite, mein Sohn in der Zeit in der Kinderbetreuung ist und mein Mann derzeit mit der Selbstständigkeit gerade so unseren Lebensunterhalt bezahlen kann. Also alles sehr knapp.

Leider wird zur Berechnung des Landeserziehungsgeldes das Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes berechnet. Zu dem Zeitpunkt war mein Mann noch Angestellt und hat natürlich viel mehr verdient. Jetzt haben wir ja auch Abzüge, weil er sich selbst versichern musste...usw..

Gestern kam dann die Ablehnung, dass wir kein Landeserziehunggeld bekommen, weil wir über der Berechnungsgrenze liegen.
Ich finde sowas echt doof, ich meine wir haben jetzt Einspruch eingelegt und unsere aktuelles Einkommen meines Mannes beigefügt. Nach dieser Berechnung würden wir es in voller Höhe bekommen. Und die 200 Euro könnten wir wirklich gut gebrauchen.
Hat von Euch schonmal jemand diesen Prozess durch und wie hoch stehen unsere Chancen?

Anspruch auf Betreuungsgeld haben wir nicht, weil unser Sohn im Januar 2012 auf die Welt gekommen ist und das Betreuungsgeld erst für Kinder die ab Mitte 2012 geboren wurden ist.

Liebe Grüße


Anspruch auf Betreuungsgeld habt ihr nicht, weil ihr euren Sohn nicht zu Hause betreut. Also erübrigt sich das sowieso mit dem Zeitraum der Geburt (obwohl ich das unter aller Sau finde, dass die einen es bekommen und die anderen nicht, sollte es für alle Kinder unter 3 Jahren geben, wenn zu Hause betreut)....

Und wegen dem Widerspruch, ich kenne auch jemanden, da war es genau das gleiche Problem, ich glaube, die hatten keine Chance, weil es eben nunmal so berechnet wird. Wie es letzten Endes tatsächlich ausgegegangen ist, weiß ich leider nicht mehr....
11.07.2013 16:17
Bei uns ist es mit dem Betreuungsgeld auch so blöd gelaufen... Wäre sie 9 Tage später gekommen würden wir es bekommen....
11.07.2013 16:24
Wenn er mehr als 5h/pro Tag in der Kita ist steht es euch auch nicht zu. Bei bis zu 5 Stunden täglich die Hälfte.

Ich bekomm 75 Euro LEG, da Finn 5h/Tag zur Kita geht. Ansonsten wären es 150 Euro. Da ich ab August wieder arbeite, wird es dann wegfallen.
happy_sunny
13 Beiträge
11.07.2013 18:52
Huhu,

ich weiß vom JA,
dass die Kosten von denen voll übernommen wird, wenn ihr als Eltern unter 20.000€ Jahreseinkommen liegt (Brutto oder Netto weiß ich gerade nicht) bei 30.000€ JE muss man einen geringen Beitrag bezahlen. Einfach mal bei der Abteilung Kindertagesstätte vom Jugendamt nachfragen.
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