Mütter- und Schwangerenforum

Ehemann zieht aus...Bekomme ich alleinerziehenden Mehrbedarf?

03.03.2013 14:43
Ich habe bereits gegoogelt aber nichts darüber gefunden.
Mein Mann zieht aus, er bezieht ALG 1 seit dem 8.3.13. und stockt den Rest mit ALG II auf.
Wenn ich mit den Kindern allein hier wohnen bleibe und ALG II beziehe, bekomme ich dann diesen alleinerziehenden Mehrbedarf? Oder bekomme ich denn erst wenn wir geschieden sind? Kinder bleiben allle bei mir und ich bin dann ja alleinerziehend oder
03.03.2013 14:47
Zitat von Saskia-HH:

Ich habe bereits gegoogelt aber nichts darüber gefunden.
Mein Mann zieht aus, er bezieht ALG 1 seit dem 8.3.13. und stockt den Rest mit ALG II auf.
Wenn ich mit den Kindern allein hier wohnen bleibe und ALG II beziehe, bekomme ich dann diesen alleinerziehenden Mehrbedarf? Oder bekomme ich denn erst wenn wir geschieden sind? Kinder bleiben allle bei mir und ich bin dann ja alleinerziehend oder

du bist ja allein erziehend, wieso solltest du den mehrbedarf nicht bekommen!??
beljana
23386 Beiträge
03.03.2013 14:48
Ich glaube, es ist nur ausschlaggebend, ob du mit einem Partner zusammen lebst. dein familienstand ist bei der berechnung unbedetend. (glaub ich zumindest)
Allerdings wird dann der Unterhalt angerechnet, den dein mann dann ja zahlen muss.
JuRa1014
6200 Beiträge
03.03.2013 14:48
Ja, den würdest du bekommen.
03.03.2013 14:49
Zitat von beljana:

Ich glaube, es ist nur ausschlaggebend, ob du mit einem Partner zusammen lebst. dein familienstand ist bei der berechnung unbedetend. (glaub ich zumindest)
Allerdings wird dann der Unterhalt angerechnet, den dein mann dann ja zahlen muss.

Muss man von Arbeitslosengeld Unterhalt zahlen?
sternichen
808 Beiträge
03.03.2013 14:54
Nein von dem Arbeitslosengeld nicht, aber du musst dann Unterhaltsvorschuss beantragen. Das wird dir nämlich auch komplett bei deinem Hartz 4 angerechnet. Da dein Mann ja nicht für euch bezahlen kann. Du bekommst nämlich auch Geld für dich.
LG
03.03.2013 14:54
Zitat von Saskia-HH:

Zitat von beljana:

Ich glaube, es ist nur ausschlaggebend, ob du mit einem Partner zusammen lebst. dein familienstand ist bei der berechnung unbedetend. (glaub ich zumindest)
Allerdings wird dann der Unterhalt angerechnet, den dein mann dann ja zahlen muss.

Muss man von Arbeitslosengeld Unterhalt zahlen?


Nein das übernimmt der Staat vorerst für deinen Mann.
aber dein Mann verschuldet sich dadurch u muss es auch zurück zahlen sobald dies möglich ist.
03.03.2013 15:00
Muss er den für die zeit wo er arbeitslos war/ist auch nachzahlen?
sternichen
808 Beiträge
03.03.2013 15:02
JA
03.03.2013 19:43
Zitat von Saskia-HH:

Muss er den für die zeit wo er arbeitslos war/ist auch nachzahlen?


Ja, ab Antragsstellung. Die holen sich das irgendwann alles wieder von ihm.
ANJUKA
23753 Beiträge
03.03.2013 19:47
Um das zu bekommen musst du allerhand Nachweise erbringen...z.b. diesen Wohnschein vom Einwohnermeldeamt, also wie viele Personen in deiner Wohnung gemeldet sind.
Dann musst du ihn aus dem Mietvertrag austragen lassen(dazu brauchst seine Unterschrift) und dann geht es ja noch wegen Trennung usw..es KANN passieren, das du dann zum Anwalt musst und dir nen Trennungsschreiben holen musst-musste ich damals zuindest.
Fyra
15576 Beiträge
03.03.2013 22:53
Oh je, Was ist denn bei dir los? Hast du nicht letzt noch über ein viertes Kind nachgedacht?
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