Das liebe Elterngeld
29.04.2009 15:08
ich hab da mal sone frage und zwar hab ich von ner freundin gehört das es wen man zum zweiten mal ein kind bekomm erst ein jahr wieder gearbeitet haben u noch mal elterngeld zu bekommen ist da was dran weiß darüber jemand mehr hab in google nix weiter drüber gefunden
29.04.2009 15:14
Zitat von Rinoa:
ich hab da mal sone frage und zwar hab ich von ner freundin gehört das es wen man zum zweiten mal ein kind bekomm erst ein jahr wieder gearbeitet haben u noch mal elterngeld zu bekommen ist da was dran weiß darüber jemand mehr hab in google nix weiter drüber gefunden
elterngeld bekommt man immer
hat man nicht vorher gearbeitet gibt es 300 euro
29.04.2009 17:49
Wenn man das 2. doch bald danach bekommt, gibts doch ähnlich viel Geld wie beim 1. oder?
29.04.2009 19:31
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
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